Hallo ihr Lieben.
Bin gestern aus allen Wolken gefallen,als ich vom JA nen Brief bekam in dem ich zu einem Gespräch bezüglich des Umgansrechts zwischen meiner Tochter und dem KV geladen worden bin.
Ich könnte jetzt hier nen halben Roman darüber schreiben,was da letztes Jahr so alles abgelaufen ist.
Versuche es aber mal kurz zu fassen. Er und die Kurze haben sich in den 6 Jahren und 5 Monaten die sie nun auf der Welt ist erst einmal gesehen und das war im letzten Jahr weil sie das gerne wollte. Als ich vor Jahren versucht habe Kontakt zu ihm aufzunehmen wollte er den Kontakt zu ihr nicht. Im letzten Jahr wollte er den Kontakt dann doch regelmäßig. Hatt sich aber nicht wirklich darum bemüht das es so kam.l Ganz im Gegenteil.Er hat mit immer wieder gezeigt,das ich mich nicht auf ihn verlassen kann.Meine Tochter fragt auch eigentlich nie nach ihm.
So und nu will er dann doch plötzloich wieder Kontakt. Kriegt aber sein eigenes Leben kaum geregelt und kann sich um für ihn wichtige Dinge kaum kümmern.Da frag ich mich doch wie will er sich da um ein Kind kümmern??
Jetzt aber zurück zu meiner Frage wann verjährt das Recht auf den Umgang zum Kind?? Mir hat jemand erzählt, das er irgendwann gar keine Rechte mehr darauf hat wenn er sich nicht regelmäßig um das Kind gekümmert hat.
Und damit jetzt nicht jemand auf falsche Gedanken kommt und mir unterstellt ich würde versuchen meinem Kind den Vater vorzuentlhalten.Das habe ich sicher nicht vor.Für sie wäre es schön,wenn sie den Kontakt zu ihm hätte. Denke ich.Aber was soll sie mit einem Vater auf den man sich nicht verlassen kann, der sein eigenes Leben nicht in den Griff kriegt... Das bringt uns bzw ihr überhaupt nicht`s.
Bin dankbar für jeden Tip und Rat!