Umgang ist unwichtig...

  • Hallo,


    es ist vielleicht im ersten Moment verlockend die eigene Unfähigkeit sich mit dem Ex Partner und der Vergangenheit und der verbrannten Erde auseinanderzusetzen auf den Staat abzuwälzen, aber schlussendlich kann das keine Staatsmacht und keine Strafen der Obrigkeit.


    Seinen eigenen Mist muss jeder selber wegkehren.


    Und es immer ausschliesslich der "anderen Seite" anzuhängen ist ein sinnloses Verharren in der Opferrolle des oder der armen Benachteiligten...des ewigen Opfers das nach Mitleid heischt. Was die "Gerechtigkeit" am Ende den Kindern bringt ist fraglich.


    Es wird niemandem etwas geschenkt.


    VG

    Einmal editiert, zuletzt von alexandra ()

  • Hallo,


    also ich fand die Regelung, dass derjenige, der keinen Umgang wahrnimmt, mehr Unterhalt zahlen muss sehr interessant und gerecht. Der TS hat dies am Anfang geschrieben und ich habe verstanden, dass dies wohl in Frankreich so ist. Also fair finde ich es, weil ich momentan nur mal einen Abend im Monat etwas unternehmen kann, wenn ich einen Babysitter bezahle. Und nur, weil der KV keinen Umgang wünscht mit seinem Sohn. Wenn er seinen Sohn sehen mögen würde, hätte ich vielleicht mal eine oder zwei Stunden im Monat Zeit, um z.B. Arzttermine wahrzunehmen. Zur Erinnerung, ich wohne weit weg von meiner Familie, und muss so sehr viel anders organisieren. Ich würde mir auch für meinen Sohn einen Vater wünschen, der sich nicht nur um seine Hobbys kümmert, sondern vielleicht mal um seinen Sohn kümmern würde.
    Wenn ich für einen Babysitter für einen Abend im Monat, an dem ich mal etwas unternehmen könnte, etwas mehr Unterhalt erhalten würde, dann wäre das fair und sehr gerne willkommen. Die Regelung würde mir gefallen.


    Grundsätzlich bin ich aber auch der Meinung, dass man den UET nicht zwingen kann und sollte. Da ist die o.g. Regelung die Einzig machbare meiner Meinung nach. Wie soll die Umgangszeit denn sonst für das Kind sein, wenn der UET eigentlich gar keine Motivation hat? Das möchte ich meinem Sohn nicht antun.


    hopeful: hier wurde geschrieben, dass Du selbst zu den Umgangsverweigerer gehörst. Stimmt das?


    VG
    lale

    :sonne :sonne :sonne :sonne :sonne

  • Irgendwie ist es auch schon bezeichnend das die Person um die es geht nämlich das Kind keinen anwalt hat wenn es vor gericht geht.


    Stimmt nicht. Bei sämtlichen Verhandlungen, die ein Freund von mir mit seiner Ex hatte gab es 3 Anwälte, für jede Partei einen: UET, BET und Kinder.

    Humor ist, wenn man trotzdem lacht


  • Solche Argumentation finde ich furchbar. Also ist jede BET selber Schuld, dass der UET keinen Umgang wünscht. Vielen Dank. An was sind wir denn noch alles Schuld?
    Und genauso sieht es doch für die UET´s aus, die es mit einer/einem BET zu tun haben, der/die das Kind für irgendwelche Machtspiele ausnutzt.

    :sonne :sonne :sonne :sonne :sonne

  • Hallo hopeful,


    ich habe nur die ersten Seiten gelesen- dann hat es mir schon gereicht, dass ich echt sauer bin.
    Was schreibst du da? Informiere dich bitte über die Höhe der Ordnungsgelder (ersatzweise Haft), die ein BET zahlen muss, wenn er sich nicht an die Umgangsregelung hält.
    Es ist ein völllig unhaltbares Gerücht, das du da in die Welt setzt und mit dem du den Eindruck erweckst, dass Umgang für einen UET nicht durchsetzbar ist.
    Die Realität hat wirklich nichts mit deinen Behauptungen zu tun.
    Vor einigen Monaten ist übrigens von einem Gericht entschieden worden, dass das Kind einer Mutter (BET) zum UET kommt, weil der Mutter der Vorwurf gemacht wurde, den Umgang behindert zu haben.



    Romi

  • Könnt ihr denn gar nicht über den eigenen Tellerrand hinweg schauen? Warum verzettelt ihr euch in wechselseitigen Schuldzuweisungen?


    Es gibt tausend Gründe, warum ihr böse seid auf eure Ex-Partner oder warum irgendwelche Dinge nicht klappen. Jede Münze hat 2 Seiten, jede Geschichte mindestens 2 "Wahrheiten" oder besser Ansichten...


    Die Grundfrage lautet doch:


    Wie kann man die Situation von Scheidungs/Trennungskindern UND ihren Eltern verbessern.


    - Wie kann man Umgangsboykott verhindern
    - Wie kann man verhindern, dass UET nicht zahlen
    - Wie stoppt man PAS/Entfremdung der Kinder
    - Wie gelingt es Ex-Paaren gute Eltern zu bleiben
    - Wie stoppt man die "Wohlfahrtsmafia", gierige Anwälte und unfähige Richter, die keine Entscheidungen treffen wollen
    - Wie sorgt man dafür, dass Scheidungskinder keine Scheidungsopfer werden


    Härtere Gesetze? Sind da nicht viel mehr andere Maßnahmen notwendig?

  • Solche Argumentation finde ich furchbar. Also ist jede BET selber Schuld, dass der UET keinen Umgang wünscht.


    Das hat Alexandra doch gar nicht geschrieben. Es ist aber nicht immer NUR der Andere Schuld. Sehr oft verrennen sich beide irgendwie. (nicht immer, aber ich seh das sehr oft in meinem Bekanntenkreis, wo man ja auch beide Seiten mitbekommt). Und manchmal ist es dann auch so, dass irgendwann eine Seite aufwacht, die andere aber nicht, oder dass alles so festgefahren ist, dass es scheinbar keinen Weg mehr auf die "Elternebene" gibt. Grad weil man sich doch mal geliebt hat ist man verletzbar, und reagiert schonmal auf Kleinigkeiten anders, als man es normalerweise machen würde.


    (Wenn ich da an meinen letzten Ex denke - das ist mir heute noch peinlich, wie ich nach der Trennung teilweise ausgeflippt bin wegen irgend welchem Kleinkram. :rotwerd . Ich bin froh, dass meine Tochter nicht von ihm ist. Er wäre ein guter Papa (bzw. ist es für seine Kids ) aber die Elternebene hätte sehr sehr lange gar nicht funktioniert, weil da unheimlich viele verletzte Gefühle mit im Spiel waren. Auf beiden Seiten.)

    Humor ist, wenn man trotzdem lacht

  • Dem anderen das Kind vorzuenthalten ist schlimmer als sich selbst dem Kind vorzuenthalten?

    Nach der Logik einiger ja, immerhin haben sie sich dazu entschieden, sich dem Kind vorzuenthalten. Das hat dann nicht zu leiden.


    So Argumentiert bräuchte es ja gar keine Gesetze und jeder nimmt sich was er will , das Recht des Stärkeren.

    Schau, der Vater nimmt sich was er will...

    das eigemdliche problem das vater mit kind spielt bleibt solange wie ers will.

    Ihm ist es sch...egal, ob die Kinder leiden oder nicht. Hauptsache er hat sein Ego gep***t.


    OT: Jea, ich glaube nicht, dass er weitermacht, wenn ihm die "Macht" (GSR) fehlt...

  • Ich zumindest habe das nicht gesagt was schlimmer für das kind ist ich habe gesagt das es fürs kind gleich schlimm ist.


    Aber 1. haben auch Erwachsene Rechte .... Und da finde ich es Schlimmer Sein Kind nicht mehr sehen zu dürfen ... als das man erlebt das der Andere sich nicht Kümmern will.


    2. Nutzt es mehr umgang zu haben der auch gewollt ist von dem umgangselternteil als solcher der nicht gewollt ist.


    3. Wenn man mit seinem Kind nichts anfangen kann...irgendwie keine Bindung zu ihm aufbauen konnte ist das bedauerlich und für das kind sicherlich schlimm.
    Aber dem kind welches man Liebt trozdem den Anderen ET vorzuenthalten empfinde ich als Moralisch Schlimmer.


    Ich mache auch niemanden einen Vorwurf der Feststellt das es dem Kind woanders besser gehen würde und dann sagt Es ist besser wenn das kind woanders Lebt.

  • Ich versteh dieses "Das ist aber schlimmer als das andere " nicht, sorry. Ist doch kein Wettkampf?


    Es ist beides Umgangsverweigerung, und es ist beides schlimm und meiner Meinung nach nicht tolerierbar.

    Humor ist, wenn man trotzdem lacht

  • Zat: Bei dir geht es um Elternbedürfnisse...


    Was ist mit den Bedürfnissen der Kinder, die nicht die Wahl haben Kontakt zu haben oder nicht...


    Sorry, für mich sind die beiden Situationen gleich schlimm...Darüber zu diskutieren ist wie sich zwischen Pest oder Cholera zu entscheiden

  • Zat: Bei dir geht es um Elternbedürfnisse...


    Was ist mit den Bedürfnissen der Kinder, die nicht die Wahl haben Kontakt zu haben oder nicht...


    Sorry, für mich sind die beiden Situationen gleich schlimm...Darüber zu diskutieren ist wie sich zwischen Pest oder Cholera zu entscheiden


    Ich sage doch fürs kind ist beides gleich schlim schon mehrfach.....


    aber mal ehrlich ich kann mir vorstellen das es hart für dich ist das der andere ET nicht will.
    aber willst du behaupten dass es nicht noch schlimmer wäre wenn du dein kind gar nicht mehr sehen dürftest.

  • :tot Jetzt habe ich es verstanden...*pling* ....sorry... :rotwerd


    Natürlich wäre es für mich persönlich schlimmer, wenn ich mein Kind nicht mehr sehen dürfte. Da ziehe ich meine jetzige Situation klar vor...

  • Solche Argumentation finde ich furchbar. Also ist jede BET selber Schuld, dass der UET keinen Umgang wünscht. Vielen Dank. An was sind wir denn noch alles Schuld?
    Und genauso sieht es doch für die UET´s aus, die es mit einer/einem BET zu tun haben, der/die das Kind für irgendwelche Machtspiele ausnutzt.




    ja, ich finde grundsätzlich auch immer alles furchtbar was meiner vorgefassten Meinung nicht konform geht.. genau dieses verharren in der Opferrolle dieses hilflos sein und ausgeliefert spielen..niemand muss sich ausnutzen lassen.


    Auch ein Kind nicht, dafür gibt es Sorgeberechtigte.


    VG

  • ja, ich finde grundsätzlich auch immer alles furchtbar was meiner vorgefassten Meinung nicht konform geht.. genau dieses verharren in der Opferrolle dieses hilflos sein und ausgeliefert spielen..niemand muss sich ausnutzen lassen.


    Auch ein Kind nicht, dafür gibt es Sorgeberechtigte.


    VG


    Jetzt bin ich doch mal gespannt, wie Du dir die Lösung vorstellst, wenn man es als BET mit einem UET zu tun hat, der lt. seiner Aussage, keine Zeit für seinen Sohn hat?

    :sonne :sonne :sonne :sonne :sonne

    Einmal editiert, zuletzt von Lale25 ()

  • Unglücklicherweise ist es eben so, dass vielen Eltern nicht allein durch JA, Mediation oder auch Regelung durch ein Gericht geholfen ist.
    Auch die psychologischen Gutachten sind ja wohl oft willkürlich und richten mehr Schaden an, als das sie helfen.
    Im Mittelpunkt aller Überlegungen sollte das Kindeswohl stehen. Es wäre so wichtig, gut ausgebildetet Kinderpsychologen zu haben, die alles über einen längeren Zeitraum begleiten würden und zu einer fundierten Beurteilung kommen könnten, inwiefern der Umgang gut für das Kind ist.
    Vielleicht müsste zusätzlich dann eine Mediation zwischen Eltern wirklich zur Pflicht werden, wenn die Eltern ohne Hilfe auf keine Elternebene kommen können.


    Romi

  • Wer einen Hund kauft braucht einen "Hundeführerschein". Aber Eltern werden kann jeder ... ;)


    Auch Gutachten werden von erfahrenen Psychologen erstellt. Psychologen sind aber keinesfalls ein Allheilmittel. Bei den Beteiligten setzt an einer gewissen Stelle oftmals einfach der Verstand aus. In 9 von 10 Fällen vor dem FamGericht geht es doch nicht wirklich um das "Kindeswohl", sondern um die Konflikte der Erwachsenen.


    Und "Kindeswohl" was ist das eigentlich? Ein sehr schwammiger Begriff, selbst bei Psychologen und Gerichten. Jeder versteht etwas anderes darunter.

  • Mag sein, dass die Gutachter Erfahrung haben. Trotzdem kommt es zu haarsträubenden Schlussfolgerungen in Gutachten. (Hier war letztens ein sehr interessanter Link dazu. Ich weiß leider nicht mehr, in welchem Thread das war)
    Was heißt Kindeswohl? Inwiefern findest du den Begriff schwammig?
    Verhaltensauffälligkeiten, Ängste eines Kindes, Loyalitätskonflikte etc, sollten eigentlich erkennbar sein und sind nicht im Sinne des Kindes.
    Aber es trifft wohl zu: Zu großes Vertrauen in (Kinder-)Psychologen sind nicht angebracht.
    Auch deshalb ist es schlimm, wenn die Wahrnehmung eines Elternteils- etwa, dass Umgang dem Kind nicht guttut- nicht ernstgenommen wird.


    Romi

  • Kindeswohl ist ein total schwammiger Begriff, weil er von verschiedenen Seiten ganz unterschiedlich ausgelegt wird. Es entspricht nicht dem Kindeswohl, dass keine negativen Zeichen (jetzt) erkennbar sind. Oder anders formuliert: Das (momentan erkennbare) Fehlen von Symptomen bedeutet noch lange nicht, dass der Ist-Zustand tatsächlich dem Kindeswohl dient.


    Dient es dem Kindeswohl, wenn ein Kind mit Zwang, Druck und teils Gewalt gezwungen wird, den anderen Elternteil zu besuchen und dort zu übernachten? Oder wird in so einem Fall nicht eher das Erwachsenenwohl bedient? Nur mal so als provokante Frage in den Raum gestellt.


    Und ja: Zu großes Vertrauen sollte man nicht haben... es gab schon viele Fachleute, die sich geirrt haben. Man denke nur mal an all die Gutachten, die einem Straftäter bescheinigten, dass er keine Gefahr mehr darstellt... wie oft haben die Gerichte und Gutachter da schon falsch gelegen und wieviele Menschen hat das schon das Leben gekostet?


    Andersherum: Wie viele Unschuldige wurden schon zu Haftstrafen verurteilt oder gar umgebracht?