Anwalt oder Jugendamt

  • Hallo!


    Muss ich in jeden Fall auf´s Jugendamt, wenn es um Vaterschaftsanerkennung, Unterhalt, Umgang und Co geht oder kann ich von Anfang an einen Anwalt damit beauftragen?
    (KV weigert sich in irgendeiner Form Kontakt zu mir aufzunehmen und gemeinsam mit mir wichtige Dinge zu klären. Außerdem habe ich auch Ansprüche gegen den KV.)


    Wie hoch muss mein Einkommen sein, um keine Gerichtskostenbeihilfe zu bekommen?
    Beantragt diese jeder Anwalt oder gibt es Ausnahmen?
    Wie lange wird geprüft, ob ich diese zurück zahlen kann?

    Eine Löwenmutter die für ihre Kinder kämpft!

  • nich so hektisch und eins nachm anderen...:-)


    ob du VKH bekommst oder nicht kannst du dir vorab im i-net ergoggeln stichwort "vkh-rechner"


    am besten du schilderst mal ganz genau dein anliegen und erzählst ein bisschen was zu deiner situation - wenn es um die vaterschaft geht gehst du zum JA und gibst den KV an, dann beantragst du noch UVG und dann sollte das JA dies alles entsprechend in die wege leiten...