*Angst* Jugendamt - alleiniges Sorgerecht

  • nein, habe ich nicht!


    wer die "alltagssorge" hat entscheidet wer das kind abholt!

    Die Alltagssorge hat immer derjenige Elternteil, bei dem sich das Kind (mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung) aufhält - somit AUCH der UET (und zwar genau in der Zeit, in der das Kind auf Grund von Umgangsregelungen bei ihm ist). siehe §1687 BGB Abs 1, vorletzter Satz Das betrifft im Übrigen nicht nur UETs mit gemeinsamem Sorgerecht, sondern auch UETs ohne Sorgerecht (siehe §1687a BGB )


    Das heißt, wenn zum Beispiel Umgang von Mi-Fr vereinbart wurde, kann der UET allein und ohne Nachfrage beim BET entscheiden, wer das Kind am Donnerstag vom KiGa, von der Tagesmutter oder der Schule abholt.

    lies nochmal genau

    Diese Empfehlung gebe ich zurück...