Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe

  • Hallo,


    Ich weiß man sollte am We keine Post von einem Rechtsanwalt öffnen ;) Aber ich habe es doch getan und darin war ein Brief von meiner Anwältin mit einer Kopie eines Schreibens vom AG. Ich hatte o.g. Antrag gestellt und nun teilt das AG mit, dass sie beabsichtigen den Antrag abzulehnen, weil ich zu viel Einkommen habe... Ich beziehe Gehalt, aufstockend ALG II, Kindergeld und UVG. Jetzt soll ich dem AG noch konkrete anrechenbare Ausgaben nachweisen, damit sie dem Antra doch noch stattgeben.
    Welche Ausgaben kann man da geltend machen? :hilfe


    LG Gutmütige

  • Mich wundert bei der ganzen Sache, dass ...
    1)Ich erst vor ein paar Wochen eine Antrag Beratungshilfe gestellt habe wg. Scheidung und der wurde bewilligt, ohne Problem
    2)Gerade den Bescheid bekommen habe, dass meinem Pkh-Antrag stattgeben wurde
    Nun musste ein neuer Abtragen auf Beratungshilfe gestellt werden wegen Zugewinn und der wird beabsichtigt abzulehnen? So richtig verstehe ich das nicht, weil sich ja weder meine Einnahmen, noch meine Ausgaben in den letzten Wochen verändert haben.
    Hm Versicherungen ist kein Problem, kann ich alles kopieren, aber Taschengeld? Und Essengeld das wird bei uns immer bar bezahlt und dafür bekomme ich auch keine Quittung, sondern die Kinder bekommen Essenmarken in der Schule beim Bezahlen und müssen diese dann bei der Essenausgabe abgeben, von daher habe ich keine Nachweise darüber