Trennung (unverh.) - Wie Sorgerecht regeln?

  • Hallo liebe Forennutzer,


    ich habe eine Frage, die zwar terminlich noch nicht brennend eilt, aber mich trotzdem beschäftigt. Ich hoffe, dass ich hier im richtigen Unterforum bin, falls nicht möchte ich mich jetzt schonmal entschuldigen.


    Kurzer Abriss des Problems: Meine Freundin wohnt derzeit noch mit ihrem Ex-Freund und dem gemeinsamen 4jährigen Kind zusammen. Ich will aber "bald" mit ihr zusammenziehen. Welche Möglichkeiten gibt es für uns bzw. meine Freundin, diese Trennung zu regeln? Das Kind soll vorerst beim Vater bleiben, wir wollen aber die Möglichkeit offen halten, das Kind später zu uns zu holen.


    Fakten:
    - Das Kind ist seit Herbst 2010 im Kindergarten, wird voraussichtlich 2013 eingeschult.
    - Meine Freundin und der Vater des Kindes sind nicht verheiratet, haben aber gemeinsames Sorgerecht.
    - Meine Freundin und der Vater des Kindes trennen sich im Guten, es herrscht derzeit kein Streit zwischen den beiden, sie wohnen ja auch noch in einer Wohnung.
    - Derzeit bezieht der Kindesvater EU-Rente + Grundsicherung, meine Freundin erhält ALG II, dieser Bezug wird aber wegfallen, wenn wir zusammen wohnen (das sollte zwar für die Fragestellung ohnehin nicht von Belang sein, ich schreibe es aber trotzdem).
    - Wir werden in eine andere Stadt ziehen, die Entfernung zwischen unserer neuen Wohnung und der derzeitigen Wohnung wird aber maximal 1 Stunde mit Regionalbahnen sein.


    "Plan": Derzeit ist angedacht, dass Kind jedes zweite Wochenende zu uns zu holen, wenn wir zusammengezogen sind, jeweils von Freitag Mittag/Nachmittag bis Sonntag Nachmittag/Abend. Meine Freundin würde ihn gerne auch "mal zwischendurch" besuchen oder ihn auch zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden bei uns haben. Sobald wir uns zusammen eingelebt haben und die Einschulung ansteht, würden wir gerne "ernsthaft darüber nachdenken", dass das Kind zu uns zieht und bei uns zur Schule geht.
    Ist es sinnvoll, dies von Anfang an schriftlich zu fixieren? Oder ist es sinnvoller, vorerst auf einer rein mündlichen Vereinbarung aufzubauen und nur im Falle von Streitigkeiten auf eine schriftliche Lösung zu wechseln? Nach unserer Information ist es so, dass im Falle eines gerichtlichen Beschlusses zur Vergabe des Aufenthaltsbestimmungsrechtes dieses nur noch schwer wieder gegen den Willen eines Elternteils geändert werden kann - ist dies korrekt?


    Ich danke jetzt schonmal jedem, der sich diesen Thread durchliest und uns vielleicht sogar helfen kann und/oder Erfahrungen beisteuern kann.


    Liebe Grüße,
    Marshmallow

  • "Plan": Derzeit ist angedacht, dass Kind jedes zweite Wochenende zu uns zu holen, wenn wir zusammengezogen sind, jeweils von Freitag Mittag/Nachmittag bis Sonntag Nachmittag/Abend. Meine Freundin würde ihn gerne auch "mal zwischendurch" besuchen oder ihn auch zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden bei uns haben. Sobald wir uns zusammen eingelebt haben und die Einschulung ansteht, würden wir gerne "ernsthaft darüber nachdenken", dass das Kind zu uns zieht und bei uns zur Schule geht.


    Ich finde diesen Plan nicht besonders gut für das Kind.


    Es lebt sich jetzt 3 Jahre bei Papa ein, gewöhnt sich daran, dass Papa sich um sie kümmert und Mama UET ist.


    Und dann wollt ihr genau in einer so wichtigen Phase für das Kind, wie der Übergang von Kindergarten zur Schule alles umschmeissen. Das Kind aus seinem gewohnten Umfeld holen und es dann bei Euch behalten.


    Ihr wollt Euch als Paar erstmal einleben und wenn dann alles passt, dann kann das Kind ja kommen. Sorry, aber bis dahin wird sich das Kind auch eingelebt haben. Warum sollte dann also das Kind seine Lebenssituation ändern und und nicht ihr? Weil sich das Kind nicht wehren kann?


    Ich hoffe, dass der Vater so ein Theater nicht zulassen wird!

  • Schriftlich könnt ihr machen was ihr wollt. Es ist nicht bindend.
    Was spricht dagegen Kind gleich bei euch wohnen zu lassen?
    Warum sollte der KV sich bis zur Schule ums Kind kümmern und dann darauf verzichten?

  • Hi Marshmallow,


    Eltern haben grundsätzlich erst mal beide das Sorgerecht, egal ob sie verheiratet sind oder nicht. Und dieses Sorgerecht oder Teile davon, kann auch nur durch Gerichtsbeschluss übertragen werden. :winken:


    Wenn sich die Eltern über Dinge wie Wohnort des Kindes und Umgangsregeln einig sind, dann sollten sie das schriftlich niederlegen, einfach nur damit es hinterher weniger Streit gibt. Deine Freundin könnte da auch gleich reinschreiben, dass die Vereinbarung nur 12Monate gilt und dann neue Absprachen getroffen werden müssen, etc. Oder das sich die Übereinkunft automatisch immer um ein Jahr verlängert, wenn nichts neues besprochen wird, etc. :idee


    LG


    Flo

    Mein Traum: automatische Fabriken die alles produzieren was wir brauchen. Niemand muss arbeiten und alle haben Zeit für Kinder, Eltern und Freunde.
    Mein Alb-Traum: diese Fabriken gehören den Reichen und wir Menschen leben abhängig in Knechtschaft.

  • Das Kind solle dort wuhnen, wo es seinen Lebensmittelpunkt hat.
    Davon schreibst du leider nichts und wirst auch hier (zumindest von mir) keine Tip(p)s erhalten, die an diesem Grundprinziep rütteln.


    Viel Umgang ist immer rühmlich und der Entwicklung des Kindes förderlich, da tritt der eigentliche Wohnort gerne in den Hintergrund. Die Trennung der Eltern gilt es für das Kind zu meistern!



    Warum soll es nicht dauerhaft beim Vater gemeldet sein? :Hm



    Volker :-)

  • und/oder Erfahrungen beisteuern kann.


    Kann ich, sowohl als Vater und auch als neuer Freund einer Mutter.
    In beiden Fällen hat es sich bestens bewährt wenn der Neue sich komplett auch Vereinbarungen heraus hält.


    Die Eltern verstehen sich ja offensichtlich trotz Trennung prima, das ist ein riesiges Plus.
    Damit das auch so bleibt solltest Du darauf achten bei den "Planspielen" nicht zu laut aufzutreten.

  • Herrlich, ich park das Kind erstmal beim Vater, der kümmert sich, während ich auf Wolke 7 schwebe und die Schmetterlinge genieße.
    Wenn die rosarote Brille dann weg ist und der Alltag einkehrt, dann erinnere ich mich mein Kind doch lieber im Alltag zu haben und Kind & Vater, die sich mittlerweile eingespielt haben, reiße ich auseinander.


    Ne, sorry, aber dafür fehlt mir jedes Verständnis !


    Meine Meinung :


    Entweder sie lässt ihr Kind beim anscheinend fürsorglichen Vater, oder sie nimmt es mit.


    Erst zieht die Mama aus, dann gewöhnt es sich an die neue Situation, erste Freundschaften entstehen in dem Alter, und dann ist der Papa "weg" und Mama wieder da + neuer Freund, und wieder neue Eingewöhnung !


    Armer Zwerg

  • Danke schonmal für eure Antworten und Meinungen, ich versuche auf die angesprochenen Dinge mal ein wenig einzugehen.
    Florian: Genau soetwas meinte ich erst einmal. Es geht mir dabei einfach erst einmal um eine Absprache und beiderseitige Absichtserklärung. Es wäre für uns wichtig, dass der Kleine eben zu beiden Elternteilen weiterhin eine gute und enge Beziehung hat und beide Elternteile dabeiseinkönnen, wenn "wichtige" Dinge passieren, seien es Geburtstage, Feiertage und ähnliches. Das ganze soll nicht bis ins kleinste geregelt werden, aber meine Freundin will als Mutter einfach nicht ausgeschlossen sein oder unter irgendwelchen Vorwänden ihren Sohn nur einmal im Monat sehen können/dürfen. Wir haben Angst, dass der Vater vielleicht am Freitagmorgen eines Besuchswochenendes sagt, dass er am Wochenende mit dem Kind irgendwohin will (Zoo, Großeltern,...) und dass das Kind sich darauf schon soooo freut. Klar, manchmal kann sowas spontan passieren und wir wollen dem Kind keine tollen Dinge nehmen, aber wir möchten auch verhindern, dass das Kind sich von seiner Mutter entfremdet.


    Druide: Der Lebensmittelpunkt ist da, wo das Kind jetzt (noch mit beiden Eltern) wohnt. Den Spielplatz seines Kindergartens kann man vom Küchenfenster aus sehen und nachdem er im Herbst nach einem Kindergartenjahr aus organisatorischen Gründen seine Gruppe gewechselt hat, hat er sich dort gut eingelebt. Meine Freundin und der KV sind dort hingezogen als das Kind noch nicht ganz drei war, man kann die Gegend also als Mittelpunkt bezeichnen. Leider gibt es in der Stadt für mich sehr sicher keine Arbeit, aber in "annehmbarer" Entfernung hoffe ich, etwas finden zu können.


    Zum letzten Punkt von Druide, aber auch zu den Meinungen von Pani, thaga, malikaaron und vatertochterduo: Das Kind hat sich zwar im Kindergarten eingelebt, allerdings ist es so, dass er, wenn er mehrere Tage nicht im Kindergarten war, er sich dort scheinbar wieder fremd fühlt. Wir denken, dass derzeit ein Wechsel des Wohnortes für ihn ein großes Problem darstellen würde und wollen diesen derzeit soweit es geht vermeiden. Auch im Hinblick auf die Finanzierung der Wohnung, die ja dann nur noch vom Kind und dem KV bewohnt werden würde, hoffen wir eine Lösung zu finden. Generell ist es aber so, dass meine Freundin ihr Kind nicht aufgeben will, und auch wenn er jetzt beim Vater bleibt, wollen wir daraus eben keine Entscheidung "für immer" machen. Wir wollen nicht sagen "Am 1.7.2013 zieht er um", wir wollen aber durch die Regelung, die wir jetzt finden, dieses eben nicht unmöglich machen. Meine Freundin hängt wirklich sehr an ihm, und auch wenn es jetzt vielleicht leicht ist, sie anzugreifen, weil sie wegzieht, würde sie ihn wirklich gerne bei sich haben.


    Snake Plissken: Das kommt vielleicht anders herüber, weil ich mich hier an euch wende, aber grundsätzlich sehe ich das genau so wie du. Ich spreche mit meiner Freundin darüber und wir suchen zusammen nach Möglichkeiten, aber was letztlich dabei rumkommt, verhandelt sie mit dem KV.



    So... ich bin zwischendurch vom PC weggewesen, während ich diesen Post geschrieben habe, darum hoffe ich, dass ich deswegen niemanden vergessen habe.
    Danke nochmal für alle Meinungen und Erfahrungen. :)



    Edit: Doch was vergessen :hae:
    Pani: Ich habe bereits Kontakt zum Kind und er war auch mit uns eine Woche im Urlaub. Ich verstehe mich gut mit ihm und bin sicherlich kein Fremder für ihn.

  • Den Lebensmittelpunkt wird das Kind bei Einschulung dann aber beim Vater haben und du schreibst, das Kind kann sich, selbst nach nur wenigen Tagen, wieder schwer in den Kindegarten einleben. Was meinst du, wie schwer es diesem Kind dann fallen wird, wenn es sich komplett umstellen muss? Wenn es beim Vater bleibt, bleibt es wenigstens in der gewohnten Umgebung und nimmt vllt den ein oder anderen Freund mit in die Grundschule. Das sollte man nicht vergessen. Und ich denke gerade diesem Kind wird es zusätzlich Sicherheit geben.


    Kein Schriftstück, das deine Freundin mit dem KV aufsetzt, kann verhindern, dass das Kind sich vllt emotional von der Mutter entfernt. Nur ihr Verhalten kann dafür sorgen, dass es nicht passiert. Und selbst gerichtlich festgelegte Umganszeiten sollen schon sabotiert worden sein. Sie soll einfach so oft es geht für ihr Kind da sein. Es an ihrem Leben teilhaben lassen und an dem Leben des Kindes weiterhin interessiert sein. Vllt will das Kind dann später selber zu ihr ziehen. Aber vllt will das Kind auch beim Vater bleiben, was wohl wahrscheinlicher ist.

  • Ganz ehlich... mich beschleicht das Gefühl, der Mutter soll die Lösung "Kind bleibt erst mal bei Papa und später, wenns reinläuft, holen wir es dann" schmackhaft gemacht werden.


    Ansonsten: Halt dich einfach raus und akzeptiere die Lösung, die die Eltern finden.
    Es geht dich nix an.

  • warum könnt ihr nicht in die nähe ziehen? dann bleibt der kleine beim papa und mama kann jederzeit den umgang wahrnehmen....


    ein job wird sich schon finden lassen, evtl mit etwas fahrzeit...

    "all your lives a cosmic joke" lemmy
    2 Kids *2007 *2010

  • Hi,


    schon mal mit dem Wechselmodell beschäftigt ?


    Hier sind doch gute Voraussetzungen !



    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Babbe... mit einer Stunde Fahrzeit mit dem Regionalzug! ein Wechselmodell? :wow
    Das ist für das Kind unzumutbar.

  • Ok, Du als neuer Freund möchtest Deine Freundin natürlich auch gerne bei Dir haben, das kann ich nachempfinden.
    Aber, und diese Frage sollte sie sich stellen.


    Was macht das Leben mit DIR besser, als das Leben mit ihrem Sohn ?


    Kein vernünftig denkender Mensch würde sie als schlechte Mutter abstempeln, wenn sie das Kind beim Vater lässt.
    Wie würde es Dir gehen, wenn Du ein Kind hättest, um das Du Dich aufopferungsvoll kümmerst, Dein Leben danach richtest, aber immer im Hinterkopf zu haben, dass Deine Ex vor der Tür steht und sagt : " Du , war ganz toll von Dir, aber nun passt es mir selbst wieder ganz gut, ich nehms dann mal mit "


    Das Kind in Eurem Fall ist in keinem Alter in dem es selbst entscheiden kann, oder seine Entscheidungen überblicken kann ( später dann in 3 Jahren )
    Die Eltern haben sich getrennt, das was es braucht ist nun Stabilität !!
    Ab wann wollt ihr ihn denn davon erzählen, dass es zur Einschulung bei Euch wohnen soll ?
    Wann soll es beginnen sich vor der nächsten Trennung zu fürchten ?


    Harte Fragen, aber es geht hier nunmal nicht um einen Hund, den man vertraglich mal für 2-3 Jahre beim Ex lässt.


    Und zur rechtlichen Seite, nach der Du fragtest.
    Du kannst frestmachen was Du willst, im Endeffekt wird jeder Richter entscheiden was für das Kindeswohl AKTUELL dann am Besten ist.
    Der Vater hat recht bald und zu Recht, die besseren Chancen das Aufenthalttsbestimmungsrecht zu erhalten, wenn ihr Euer Modell fahren solltet.


    Abgesehen davon, dass ich meinen Traummann habe, aber für keinen Adonis und sei er steinreich, würde ich einen Mann meinem Kind / meinen Kindern vorziehen !


    Wenn es sich um eine Entfernung von einer Stunde handelt, dann könnt Ihr Euch oft genug sehen.
    Schau, dass Du da einen Job bekommst, bis dahin wird es auch so gehen.
    Und es spricht ja nichts dagegen dass sie tagelang mal bei Dir ist, wenn der Papa sich kümmert, aber so hat das Kind ( und um das sollte es in erster Linie gehen ) BEIDE Elternteile um sich.


    P.S. Das war nun der Tipp, wenn Deine Freundin ihr Kind bei sich behalten wollen würde.
    Aufgrund des Startpostings und überhaupt der Überlegung bin ich aber mal rein von den Infos her, eher dafür das Kind beim Vater zu lassen.

    Einmal editiert, zuletzt von Pani ()

  • Druide: Es ist nicht so, dass wir partout nicht wollen, dass das Kind eben nicht beim Vater wohnt. Es ist nur so, dass wir eben nicht festlegen wollen, dass er da bleiben "muss". Wir wollen einfach die Möglichkeit eines Umzugs offen halten, auch wenn wir sie nicht konkret verfolgen.


    Sahummel: Wir wissen nicht, und ich glaube das weiß niemand, wie sich das Kind in fast zwei Jahren entwickelt und ob es vielleicht in zwei Jahren weniger Probleme hat, wenn sich Sachen in seinem Umfeld ändern. Mit 6 ist er immer noch ein Kind, aber vielleicht findet er für sich einen Weg, mit der Trennung umzugehen und kann sich damit arrangieren. Wenn er natürlich zur Einschulung ähnliche Probleme hat, mit instabilen Verältnissen klarzukommen, steht für uns das Kindeswohl im Vordergrund - er ist für uns natürlich kein Hund oder ein Statusobjekt, das wir per Vertrag besitzen wollen.


    Thaga: Ich schließe in Kürze mein Studium ab und bin in Sachen Berufschancen ein wenig auf gewisse Ballungsräume festgelegt. Mir gehts dabei nicht um Geld, sowas wird eh schnell durch andere Faktoren relativiert, sondern einfach um die sehr schlechten Aussichten dort, wo meine Freundin derzeit noch mit dem Kind wohnt.


    Babbedeckel: Meinst du, dass das Kind regelmässig abwechselnd bei beiden Elternteilen wohnt, inkl. fester Einrichtung und eben nicht nur zu Besuch? Ich denke, das fällt leider raus, da die Entfernung zu groß sein wird, um weiterhin zum selben Kindergarten gehen zu können u.ä. So hat es Maschenka ja auch erläutert.


    Pani: Dein Vorschlag ist erst einmal interessant, allerdings wohnen meine Freundin und der KV schon länger nur noch des Kindes wegen zusammen und es ist keine Lösung, die wir "auf Dauer" haben wollen, ebensowenig wie der KV. Klar, sowas geht für ein paar Monate, aber für mehrere Jahre ist das unmöglich.
    Zu deinem rechtlichen Einwand: Ich denke, dass ich für alle bei uns involvierten Personen spreche, wenn ich sage, dass wir keine gerichtliche Lösung wollen. Bei solch einer Lösung sehen wir die Gefahr, dass das Verfahren die bislang gute Beziehung der beiden Elternteile strapaziert und gefährdet. Wir hoffen, durch eine einfache schriftliche Lösung einige mögliche Streitsachen zu vermeiden, die eben sonst zu einer gerichtlichen Lösung inkl. der genannten Gefahren führt. Dass so eine Einigung im Falle einer gerichtlichen Lösung absolut nichtig ist, ist uns bewusst, aber dafür soll sie auch gar nicht da sein.
    Deine Anregung, dass sie sich überlegen sollte, ob sie sich wirklich für mich und damit vermutlich "gegen" das Kind entscheidet, ist zwar nett gemeint, aber an diesem Punkt der Überlegung waren wir schon vor einiger Zeit. Die gefallene Entscheidung, die mein Erstellen dieses Threads impliziert, würdest du deinem Post nach nie treffen, aber meine Freundin hat sie getroffen, und nun geht es darum, dass Beste für das Kind zu erreichen.

  • Zu deinem rechtlichen Einwand: Ich denke, dass ich für alle bei uns involvierten Personen spreche, wenn ich sage, dass wir keine gerichtliche Lösung wollen.


    :tuschel Du bist aber als Elter nicht involviert...

  • :tuschel Du bist aber als Elter nicht involviert...

    Für einen gerichtlichen Beschluss bin ich so egal wie ein Sack Reis in China, aber für die Sache selbst sehe ich mich schon als involviert an, da es um etwas sehr wichtiges geht für meine Freundin, und damit auch für mich. Oder muss mir ein Kind egal sein, nur weil es nicht meins ist?

  • Wir hoffen, durch eine einfache schriftliche Lösung einige mögliche Streitsachen zu vermeiden


    Die Hoffnung stirbt zuletzt. Das Papier könnt ihr euch sparen. Wenn ihr dann in 3 Jahren noch immer wollt dann einfach reden.
    Papier ist nichts Wert.