Gutschein mit begrenzter Laufzeit???

  • Hallo Forumsgemeinde!


    :hilfe
    Habe eine Frage an Euch, vielleicht kennt sich jemand damit aus:


    Ich habe letztes Jahr im Oktober eine 10-er Karte für die Saune um die Ecke (das ist ein FitnessStudio) gekauft.


    100 Euro.


    Zwei Mal konnte ich letztes jahr noch gehen. Dann war ich krank, oder meine Kleine krank, oder der Babysitter krank.... oder ich musste die Krankheitstage nacharbeiten.... also, bei den zwei Besuchen ist es geblieben und der Winter war rum....


    Nun habe ich freudvoll meine Zehnerkarte wieder hervorgeholt, weil ich diese Woche dank Babysitter wieder gehen wollte.


    Da sehe ich: Laufzeit : bis 27.4.2011 ... also 6 Monate. :ohnmacht:


    Aber: kann das sein???? Gutschein mit begrenzter Laufzeit? Sind jetzt wirklich 80 Euro futsch :crazy


    Wollte mir erst Euren Rat holen, bevor ich mal dort anrufe...


    Liebe Grüße


    Paulchen

  • UFF, das ist ein schwieriges Thema.


    OLG München hat entschieden das ein Gutschein für ein Jahr zu wenig ist.
    Kann in anderen Gerichtsbezirken aber anders sein.
    Das Gesetz spricht von 3 Jahren wenn nichts drauf steht.


    Du hast aber das Recht dein Geld zurück zu bekommen. Abgezogen wird aber eine Schadensersatzsummen von 10 - 20 %.


    Ich würde mal dort Fragen wie die das Handhaben wollen.
    Im Sinne von Kundenbindung kannst Du auf Kulanz drängen.

  • Hmmm, also ob das ein klassischer "Gutschein" ist wage ich zu bezweifeln.
    Mir kommt es eher wie eine Art "Sauna-Prepaid" vor.
    Bei Prepaid Handys verfällt das Guthaben nach einer bestimmten Zeit.
    Ein Gutschein bleibt eigentlich unbegrenzt gültig, weil die Leistung bereits bezahlt ist.
    Da kann sich der Aussteller nicht mit einer "Laufzeit" rausreden.


    Gibt es denn vielleicht AGB zu der 10er Karte?


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Das werde ich tun... mal ganz freundlich nachfragen... halte Euch auf dem Laufenden


    Wie aber bereits gesagt hast Du ein Recht auf Rückforderung abzüglich Schadensersatz. Schadensersatz deshalb weil ein Schaden entstanden ist.

  • Worauf begründet dieses Recht? Obwohl es eine begrenzete Laufzeit hat?


    §195 BGB.


    Urteil des OLG München. Ist die Laufzeit zu kurz also unangemessen dann gilt die regelm. Verjährungsfrist. Die kürzeste Dauer ist aber je nach Gericht Unterschiedlich. Es gibt Gerichtet die sagen 2 Jahre befristet.



    § 812 Abs. 1 BGB Anspruch auf Auszahlung minus Schadensersatz

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Ich sag mal aus dem Bauch heraus, es ist auch eine Frage, was bezahlt wurde - ob eine gewisse Anzahl an Leistungen oder das Recht auf Nutzen von Leistungen in einem gewissen Zeitraum...

  • §195 BGB.


    Urteil des OLG München. Ist die Laufzeit zu kurz also unangemessen dann gilt die regelm. Verjährungsfrist. Die kürzeste Dauer ist aber je nach Gericht Unterschiedlich. Es gibt Gerichtet die sagen 2 Jahre befristet.

    :thanks: Um 10 Uhr öffnet das Studio, dann ruf ich gleich an.


    Mit Deiner Info im Rücken fühl ich mich deutlich sicherer :-)


    Paulchen

  • Ich würde nett nachfragen, ob sie nochmal zwei/drei Monate verlängern.
    Oft geht das, mit einem zugedrückten Auge wegen Krankheit & Co.


    Viele Gutscheine und Prepaid-Aktionen sind begrenzt - z.B. bei Groupon - letzte Woche gekauft 19 Euro statt 50 Eur bei
    einem Onlineshop - Ende 20.11. - da muss man schon aufpassen und immer schön das Kleingedruckt lesen.


    Immerhin hast du Glück und es gibt die Sauna noch :-) das ist auch nicht immer der Fall.


    Prepaid Und Gutscheine immer mit Vorsicht zu genießen.

  • Ich sag mal aus dem Bauch heraus, es ist auch eine Frage, was bezahlt wurde - ob eine gewisse Anzahl an Leistungen oder das Recht auf Nutzen von Leistungen in einem gewissen Zeitraum...


    Das spielt keine Rolle. Es ist ein Vertrag. Wenn die Leistung (Fernseher, Sonnenstudio) übergeben wurde dann ist es klar. Gibt es die Leistung nicht dann würde der Vertrag nicht "erfüllt".
    Es ist aber schon ein Unterschied wofür der Gutschein ist. Dieser ist Geldwert und das Geld wird dadurch immer weniger Wert.
    z.B. Tankgutschein. Man kann nicht erwarten das man 5 Jahre später einen Gutschein für den Wert von vor 5 Jahren einlöst. Deshalb auch der Schadensersatz.



    Mit Deiner Info im Rücken fühl ich mich deutlich sicherer


    Freundlich nachfragen. Gesetz kann man immer noch zitieren.


    Dies ist natürlich keine Rechtsberatung sondern meine persönlich Erfahrung und diese habe ich mir aus der Nase gezogen.
    Da ich kein Richter bin ist Rechtsberatung strafbar.

    3 Mal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Dies ist natürlich keine Rechtsberatung sondern meine persönlich Erfahrung und diese habe ich mir aus der Nase gezogen.
    Da ich kein Richter bin ist Rechtsberatung strafbar.

    Keine Sorge, vatertochterduo.... ich nagel Dich da nicht fest... trotzdem ist es hilfreich.. und es hört sich fundiert an :-)



    Freundlich nachfragen. Gesetz kann man immer noch zitieren.

    Auch hier bitte keine Sorge... ich schieße nicht gleich mit scharfen Waffen :-)

  • Also, habe gerade angerufen.. hatte aber aufgrund des Feiertages nur eine (sehr nette) Aushilfe am Telefon.


    Sie war zwar auch überrascht, dass die 10-er Karte so begrenzt sein soll...


    Aber: ich kann erst morgen den Chef wieder erreichen.


    Also, morgen nochmal nen Anlauf... ich geb Euch dann Bescheid.


    Und danke


    Paulchen