Neuberechnung des Unterhaltes

  • Du brauchst Rechtsberatung!

    Naja, erstmal noch nicht.
    Wie gesagt, ich werde nun den Titel verlängern lassen und gleichzeitig dem "neuen" JA mitteilen, daß der Unterhalt bereits durch einen Anwalt berechnet wurde und somit die Zwei-Jahres-Frist erst wieder im Jahr 2013 greift...
    Natürlich werde ich darauf hinweisen, daß sich mein Einkommen nicht verändert hat und daß ich nun als Betreuungselternteil höhere Ausgaben habe. Ebenso werde ich in Kürze die Hausrate alleine tragen...
    Den Paragraphen werde ich NATÜRLICH nicht zitieren. Ich bin kein Jurist und will auch gar nicht den Anschein erwecken als ob ich mit der rechtlichen Lage zu 100% vertraut wäre. Ich werde an das JA im Stil eines besorgten Vaters schreiben.


    ABER:
    Ich will nicht, daß der Staat für meine Kleine zahlen muss. Lieber verzichte ich auf 50 bis 100 EUR von meinem Selbstbehalt und weiß dafür. daß ich mich selbst um meine Kinder kümmern kann. Vielleicht nicht ganz so pralle wie in einer "intakten" Familie mit zwei Vollverdienern, aber eben im Rahmen meiner Möglichkeiten gebe ich was ich kann. Das halte ich für selbstverständlich.


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • ABER:
    Ich will nicht, daß der Staat für meine Kleine zahlen muss. Lieber verzichte ich auf 50 bis 100 EUR von meinem Selbstbehalt und weiß dafür. daß ich mich selbst um meine Kinder kümmern kann. Vielleicht nicht ganz so pralle wie in einer "intakten" Familie mit zwei Vollverdienern, aber eben im Rahmen meiner Möglichkeiten gebe ich was ich kann. Das halte ich für selbstverständlich.


    Na ja, Du bekommst jetzt ja für das Kind das bei Dir lebt Kindergeld. Das kannst Du nun ja locker für KU des anderen Kindes abdrücken.


    Mensch, lass doch zumindest mal nachrechnen, was dem Kind, das bei der Mutter lebt gesetzlich zusteht. Drauf packen kannst Du immer noch. Dann aber freiwillig. Das kommt besser rüber und kann auch nicht gepfändet werden, falls Du mal wirklich eine dringend benötigte Anschaffung hast.


    lg


    Camper

    3 Mal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Na ja, Du bekommst jetzt ja für das Kind das bei Dir lebt Kindergeld. Das kannst Du nun ja locker für KU des anderen Kindes abdrücken.

    Sorry Camper, aber das denke ich nicht. Kindergeld ist doch kein "Einkommen" von welchen ich Unterhalt zahlen könnte. Das Kindergeld brauch ich schon für meine Betreuungskkind.


    Und ganz ehrlich, es ist mir egal was meiner Tochter gesetzlich zusteht. Das sind eben nur ein paar Euros. Das können wir gerne im Jahr 2013 erneut berechnen. Dieses Jahr hat meine Ex das durch den Anwalt machen lassen, der Titel wurde akzeptiert und fertig. Also gibt es die nächste Runde in zwei Jahren und nicht jetzt. Da poche ich dann auch auf mein Recht.


    Auslöser der ganzen Geschichte ist doch eigentlich nur, daß ich MEIN Jugendamt aufgefordert habe bei meiner EX Unterhalt für das bei mir lebende Kind zu fordern. Naja, da ist doch klar, daß sie eine Retourkutsche machen will. Aber eben so nicht! Ich wette, daß sie "ihrem " Jugenamt nix von dem Titel und dem Anwalt erzählt hat. Ich wette außerdem, daß sie denen auch nicht erzählt hat, daß sie selbst bisher keinen Unterhalt gezahlt hat. So ist sie halt, ließ dir ruhig meine alten Threads mal durch ;)


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Und ganz ehrlich, es ist mir egal was meiner Tochter gesetzlich zusteht. Das sind eben nur ein paar Euros. Das können wir gerne im Jahr 2013 erneut berechnen. Dieses Jahr hat meine Ex das durch den Anwalt machen lassen, der Titel wurde akzeptiert und fertig. Also gibt es die nächste Runde in zwei Jahren und nicht jetzt. Da poche ich dann auch auf mein Recht.


    Dann ist nur zu hoffen, dass Du die nächsten 2 Jahre ohne längere Krankheit und ohne Verringerung des Einkommens z. B. durch Arbeitsplatzverlust überstehst. Das auch das Kind, das bei Dir lebt damit umgehen kann, dass es auf einiges verzichten muss, dass es gerne hätte, weil Du Dich dermaßen von der KM finanziell versklaven läßt.


    Du pochst jetzt nun nicht mehr nur auf Dein Recht, sondern auch auf das Recht des Kindes, das bei Dir lebt. Aber da alles Reden keinen Sinn macht. Bin ich jetzt raus.


    :mussweg

  • Mensch, lass doch zumindest mal nachrechnen, was dem Kind, das bei der Mutter lebt gesetzlich zusteht. Drauf packen kannst Du immer noch. Dann aber freiwillig. Das kommt besser rüber und kann auch nicht gepfändet werden, falls Du mal wirklich eine dringend benötigte Anschaffung hast.

    Du pochst jetzt nun nicht mehr nur auf Dein Recht, sondern auch auf das Recht des Kindes, das bei Dir lebt. Aber da alles Reden keinen Sinn macht. Bin ich jetzt raus.

    Das muss ich Camper recht geben. Freiwillig mehr geben ist anders wie auf gerechte Berechnung zu verzichten.

  • Oh Leuts ich geb doch nicht mehr. Ich zahle Kindesunterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses. Ob ich das jetzt gleich oder später zahle ist doch völlig egal. Das Geld kommt meiner Lütten zu Gute und fertig. Der Staat wird sicher nicht darauf verzichten Unterhaltsvorschuß eines Tages von mir zurück zu fordern. Also zahl ich jetzt und geh dem aus dem Weg.
    Sollte ich eines Tages wirklich leistungsunfähig werden, kann Ex auch mit Titel nix von mir holen.
    Ich weiß ganz genau wie es ist wenn ein KV sich um nix kümmert und nur das Amt zahlen lässt. Das ist nicht schön fürs Kind. So kann ich wenigstens später mal guten Gewissens zu meinem Kind sagen "Ich habe getan was mir möglich war." Darauf kommt es meines Erachtens nach an.
    Außerdem behalte ich so auch ein wenig Selbstachtung.
    Egal wie Ex sich auch immer verhalten mag :brille .


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Der Staat wird sicher nicht darauf verzichten Unterhaltsvorschuß eines Tages von mir zurück zu fordern.


    Doch, genau das tut er wenn du im fraglichen Zeitraum in dem UHV gezahlt wurde nicht leistungsfähig warst und daher keinen KU zahlen konntest. Zurückzahlen müssen nur die bei denen das Amt in Vorleistung gegangen ist, weil sie nicht zahlen wollten. Das ist ein riesengroßer Unterschied.


    So kann ich wenigstens später mal guten Gewissens zu meinem Kind sagen "Ich habe getan was mir möglich war."


    Das kannst du auch, wenn dein Kind UHV bekommt und du noch aus dem eigenen Säckel was drauf packst obwohl du nach dem Papier nicht kannst/musst. Sei es, dass du der KM was extra gibst oder ein Sparbuch für's Kind oder Taschengeld oder Komibnationen aus den Möglichkeiten.


    Sei doch mal nicht so stur.
    Wenn du nicht zahlen kannst springt der Staat für dich ein - zumindest 72 Monate bzw. bis zum 12. Lebenjahr. Danach gibt es nichts mehr und es muss eine Lösung gefunden werden. Aber bis dahin ist es einfach so.

  • Wie 3erPapa schon sagte, sehe ich das Ganze auch ein wenig anders. Wenn Du nicht leistungsfähig bist, bist Du es auch dem Staat gegenüber nicht, dann KANNST Du nicht bezahlen. Klar, sollte sich an Deinem EInkommen irgendwann etwas ändern, prima, dann zahlst Du es zurück. Wo ist dann Dein problem? Zusätzlich zum UHV kannst Du zahlen, was auch immer du willst. Ich finde, DAS wäre fair Deinen Kindern gegenüber.


    Und in diesem Zusammenhang würde mich überhaupt interessieren, wie das ist, wenn der UET angenommen 50 Euro zahlen kann, geht das vom UHV weg, oder bekommt das der BET, da 50 Euro plus 133 Euro noch nicht der titulierte Mindestunterhalt ist? Sorry Papa, wenn ich mich damit dazwischen drängel...

  • Klar, sollte sich an Deinem EInkommen irgendwann etwas ändern, prima, dann zahlst Du es zurück


    Das ist Schwachsinn.


    Er muss nichts zurück zahlen, wenn er zu diesem Zeitpunkt nicht leistungsfähig ist. Egal, ob er irgendwann leistungsfäig wird, oder nicht. Es zählt immer das Zuflussprinzp.


    Man muss ja auch kein ALG II zurück zahlen, wenn man irgendwann Einkommen hat, dass ALG II übersteigt.


    lg


    Camper

  • sollte sich an Deinem EInkommen irgendwann etwas ändern, prima, dann zahlst Du es zurück.


    Falsch.
    Er zahlt dann eben nichts zurück für den Zeitraum in dem er nicht leistungsfähig war in der Vergangenheit. Wenn er irgendwann leistungsfähig wird muss er das natürlich mitteilen und entsprechend seinen Möglichkeiten KU zahlen, aber bis dahin zahlt der Staat.
    Wenn man will kann man das ein bißchen mit ALGII vergleichen: Das bekommt der Berechtigte quasi von Staat geschenkt ohne Rückzahlungsverpflichtung. Wenn ich bspw. bis heute ALGII bekomme und morgen im Lotto gewinne, dann habe ich ab morgen keinen Ansprich mehr. Deswegen muss ich aber noch lange nicht die letzten Jahre ALGII zurückzahlen.
    Zurückzahlen müssen grundsätzlich nur die, die versuchen zu besch****n und doppelt kassieren bzw. kassieren obwohl kein Anspruch besteht.

  • Zurückzahlen müssen nur die bei denen das Amt in Vorleistung gegangen ist, weil sie nicht zahlen wollten.

    O.K. das hatte ich so nicht verstanden.


    oder bekommt das der BET, da 50 Euro plus 133 Euro noch nicht der titulierte Mindestunterhalt ist?

    Nein, die 50 EUR werden von dem UV abgezoegn und der UV somit um die 50 EUR gekürzt.


    Genau das ist ja meine Situation:
    Es ist doch nicht so, daß ich gar nix zahlen könnte. Nur ob ich jetzt 80, oder auch 100 EUR bezahle ist mir wurscht. Oder eben 133. Zahlen muss ich auf jeden Fall etwas.
    Wie gesagt, für mich ist es auch wichtig, daß ich mir selbst treu bleiben kann.


    Das muss aber niemand verstehen ;)


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Also mal angenommen, du musst nach deinen Einkünften 80€ zahlen, dann legt das Amt die restlichen 53€ bis zum UHV-Satz drauf. Dein Kind bekommt also 133€.
    Jetzt willst du weiter in den Spiegel schauen können (was ich auch verstehe) und legst dich krumm um die vollen 133€ zahlen zu können. Dann legt die UHV-Kasse nichts mehr drauf und dein Kind bekommt 133€. Was hat also dein Kind von deinen Bemühungen? Nichts!


    Jetzt machst du es andersrum und zahlst das was du nach den geltenden Regeln zahlen kannst/musst: Nämlich die beispielhaften 80€ KU und zusätzlich 50€ bar auf die Kralle an die Ex (50€ Taschengeld sind ja wohl etwas viel in dem Alter). Jetzt stockt die UHV-Kasse auf 133€ auf. Zusammen mit den 50€ hat dein Kind also mtl. 183€ zur Verfügung.
    Dazu kommt noch der psychologische Effekt - nicht nur bei dir sonder auch - bei der Ex. Die sieht nämlich, dass du alles mögliche für dein Kind tust solange es geht.

  • zusätzlich 50€ bar auf die Kralle an die Ex

    :kopf
    Also vielleicht in deiner Welt...


    In meiner Welt ist das ein Aufruf zum Sozialbetrug, ganz abgesehen davon, daß die KM SOFORT zu ihrem Anwalt rennen würde.
    OT-KM: "Sehen se, der kann doch 50 EUR extra abdrücken! Den verklagen wir jetzt mal richtig dolle!"


    Nein danke, kein Bedarf!


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

    Einmal editiert, zuletzt von PapaT ()

  • In meiner Welt ist das ein Aufruf zum Sozialbetrug, ganz abgesehen davon, daß die KM SOFORT zu ihrem Anwalt rennen würde.
    OT-KM: "Sehen se, der kann doch 50 EUR extra abdrücken! Den verklagen wir hjetzt mal richtig dolle!"


    Du kannst aber Deine Umgangskosten für das Kind, das bei der KM lebt beim Jobcenter geltend machen. Die müssen Deine Umganskosten tragen nach § 73 SGB XII.


    Dann kriegst Du den Umgang mit Dem Kind vom Jobcenter bezahlt und das ist dann kein Sozialbetrug. KM kann damit nicht zum Anwalt rennen, denn es sind Deine Kosten die du trägst und die eine Sozialbehörde bezahlt, weil Umgang sonst gar nicht möglich wäre.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Also vielleicht in deiner Welt


    Nö, in unserer Welt ;)


    ist das ein Aufruf zum Sozialbetrug


    Ist es eben nicht. Du bist nach dem Gesetz nicht leistungsfähig. Punkt


    "Sehen se, der kann doch 50 EUR extra abdrücken! Den verklagen wir jetzt mal richtig dolle!"


    Na und? Mit den Prozesskosten geht sie aber mal schön alleine heim wenn bei dir alles sauber ist. Vielleicht lernt sie dabei auch was für die Zukunft.
    Alternativ nimm halt die 50€ jeden Monat und pack sie auf ein Sparbuch. Dein Kind wird sich irgendwann darüber freuen.

  • Na und? Mit den Prozesskosten geht sie aber mal schön alleine heim wenn bei dir alles sauber ist. Vielleicht lernt sie dabei auch was für die Zukunft.
    Alternativ nimm halt die 50€ jeden Monat und pack sie auf ein Sparbuch. Dein Kind wird sich irgendwann darüber freuen.


    Stimmt. Das was Du mit Deinem notwendigen Selbstbehalt machst, geht den Gesetzgeber nichts an. Du kannst den gesamten notwendigen Selbstbehalt auch ans Rote Kreuz oder sonstwen spenden.


    lg


    Camper

  • Dann kriegst Du den Umgang mit Dem Kind vom Jobcenter bezahlt

    Also das hier fällt jetzt echt mal wieder in den Bereich Spekulation, Vermutung, Phantasie.
    Bitte hört auf darüber zu spekulieren ob H4 bekomme, das Sozialamt mir den Umgang spendiert oder die ARGE irgendwas bezuschusst!
    Camper ich bin dir dankbar für das Nennen des Paragrafen weiter oben und meine Ausgangsfrage

    Zitat

    Des weiteren meine ich mich zu erinnern, daß eine Neuberechnung des Unterhaltes nur alle zwei Jahre statthaft ist. Stimmt das? Wenn ja, wo steht das?

    ist damit umfassend beantwortet gewesen.


    @3erpapa
    Deinen Vorschlag Unterhalt hintenrum zahlen halte ich auch weiterhin für Sozialbetrug. Klar, eine einmalige, außerordentliche Geldzuwendung zum Geburtstag oder Weihnachten, da geht sowas. Aber Monat für Monat, Jahr für Jahr? Das ist Sozialbetrug und strafbar! Andere, rechtlich bewanderte User, erläutern dir das sicher gerne. Mir ist das zu doof.


    @all
    Meine Ausgangsfrage ist beantwortet und ich werde mich nicht weiter zu dem Rest äußern.


    Gruß,
    PapaT


    EDIT
    Das hat sich überschnitten

    Das was Du mit Deinem notwendigen Selbstbehalt machst


    Wenn ich jeden Monat 50 EUR bar an meine Kind geben kann, ist es anscheinend kein NOTWENDIGER Selbstbehalt. Selbstbehalt kann auch unter die 950 EUR gekürzt werden. Das kann ein Gericht durchaus festlegen. Klar, dagegen kann man dann wieder klagen und nie aufhören sich juristisch gegen alles zu wehren.
    So den Rest verkneif ich mir jetzt wirklich...

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

    3 Mal editiert, zuletzt von PapaT ()

  • Andere, rechtlich bewanderte User, erläutern dir das sicher gerne. Mir ist das zu doof.


    Ok, dann mal die Frage an unsere Rechtsexperten: Wer hat hier Recht? PapaT oder ich?


  • Ok, dann mal die Frage an unsere Rechtsexperten: Wer hat hier Recht? PapaT oder ich?


    Ich äußere mich da lieber nicht. Ich bin rechtlich nicht bewandert.


    lg


    Camper