Was ist daran so Schwer????


  • dann müssen beide Väter zum JA, dort die Vaterschaft anerkennen, dann können beide Väter in den entsprechenden Geburtsurkunden eingetragen werden-
    danach könnt ihr dann die Adoption in die Wege leiten-


    Dein Mann hat Dich kurz nach der Geburt des Kuckukskindes geheiratet?
    Der muss ich abgöttisch lieben, bei dem was er schon mit sich hat machen lassen.


    Ich bekomme den eindruck als würdest du versuchen das kind, nachträglich dem falschen vater unterzuschieben, das der leibliche Vater schön ausen vor bleibt weil er nicht in eure Heile familie passt?


    Den Eindruck hab ich auch.


    Luchsie hat den korrekten Weg genannt, laß die leiblichen Väter in die Geburtsurkunde eintragen, alles Andere ist rechtswidrig, dann kann Dein Mann das zweite Kind adoptieren.
    Alles andere ist nicht korrekt.
    So einfach ist das. Da es ja an Geld nicht mangelt könnt ihr gerne einen Anwalt beauftragen, der kann sich dann um alles kümern, der ist da vielleicht etwas engagierter als Du...

  • Doch ich gehe arbeiten. Ich habe sogar zwei Arbeitsstellen! Unfassbar..
    Und wieso sollte ich mich bei meinem Mann entschuldigen? Das war seine und Kindsvaters Idee
    Und ich stehe zu meiner Fehlbarkeit gar keine Frage nur wenn alle ihr OK geben inklusive Ämter!!!!
    bin ich der Meinung nichts falsch gemacht zu haben!
    Sie wird trotzdem wissen von Anfang an wer ihr leiblicher Vater ist und falls sie Ihn irgendwann treffen möchte
    wird alles Notwendige in die Wege geleitet!
    Und nein ich will den Vater nicht wegschieben wieso sollte ich?
    Und ich will auch niemand ein Kind unterjubeln!
    Er will nicht! Vielleicht noch nicht vielleicht aber auch nie! Kann nicht in seinen Kopf sehen!
    Und nur weil ich mit ihm keinen Krieg anzettel wegen Unterhalt und was weiß ich bin ich die Böse?
    Gehts noch?
    Wenn er sie sehen will kann er! Wenn er sie übers Wochenende nehmen will kann er!
    Da er sie aber im Moment nicht will soll ich ihn wohl zwingen oder was?
    Wären dann ja Super Besuche von ihr da wo sie bestimmt Überglücklich wieder nach Hause kommt!
    Und heute habe ich nochmal mit den Ämtern gesprochen und nochmal alles erklärt
    Und immernoch sagen mir ALLE das wäre so in Ordnung!
    Komisch oder?!
    Und das wars dann jetzt ich schlechte Mutter werd mich dann lieber weiter um meine Kiddys kümmern
    und hier immer wieder lesen wie Super ihr alle seid! :winken:

  • Der KV ist ja eigentlich der doofe wenn ihr das so macht.


    Kommt der Ehemann i ein paar Jahren derauf das er keine Beziehung mit Dir will dann macht er einen gerichtlichen Vaterschaftstest. Dort steht dann er ist nicht der Vater. Nun klagt er gegen den KV (den kennt er ja) und gewinnt sicher auch.


    Nun wird der richtige KV eingetragen und Du bekommst weder vom Ehemann noch von Richtigen KV Kindesunterhalt.

  • Ich habe sogar zwei Arbeitsstellen!


    Bräuchtest Du nicht, wenn Du Unterhalt bekomen würdest glaub ich, oder?


    Und ich will auch niemand ein Kind unterjubeln!


    Dann gib die richtigen Väter auf der Geburtsurkunde an und leite eine adoption in die Wege, alles andere ist nicht korrekt.


    Das sind doch völlig wertfreie Äusserungen und heirbei handelt es ssich um den korrekten Weg, egal, was irgendeine Tante bei irgendeinem Amt mal gesagt hat, stell Dir vor, die wissen auch nicht alles!
    Es mangelt bei Dir ja scheinbar weder an Zeit noch an Geld, dann mach es doch bitte so, wie es sich gehört!


    Wenn Du auf Biegen und Brechen es so machen willst, wie Du es Dir in den Kopf gesetzt hast und Du nur ein wenig bekuschelt werden möchtest, weil die bösen Ämter nicht so wie Du wollen, dann biste beim Anwalt besser aufgehoben, der redet Dir für 40 € die Stunde gerne nach dem mund.

  • Und heute habe ich nochmal mit den Ämtern gesprochen und nochmal alles erklärt
    Und immernoch sagen mir ALLE das wäre so in Ordnung!


    na dann ist doch alles super! dann verstehe ich aber nicht, wieso du diesen thread hier gestartet hast, wenn doch alle ämter dein vorhaben gutheißen und auch unterstützen :frag ??


    dann mach doch einfach so weiter, zahle deinen kindern pro monat diese riesen summe, werde mit deinem mann glücklich, erzähle deiner kleinen dann mal, wer ihr biologischer vater ist (ich glaub auch noch an den weihnachtsmann :D ), fordere bitte keinen unterhalt von deiner affäre, um keinen streit zu haben und leb spiesig, glücklich und zufrieden.....jeder hat schließlich seine "leiche im keller".................happy halloween :aetsch


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • :hae:


    der ehegatte, dann ex, hat ja im laufe der jahre für das kind, was nicht seins ist, gezahlt. er leistete also den unterhalt, den der eigentliche vater hätte leisten müssen. und schon kann der exgatte zum kläger werden, nämlich dann, wenn er den richtigen vater auf erstattung des überträgig gezahlten unterhalts verklagt.

  • der ehegatte, dann ex, hat ja im laufe der jahre für das kind, was nicht seins ist, gezahlt. er leistete also den unterhalt, den der eigentliche vater hätte leisten müssen. und schon kann der exgatte zum kläger werden, nämlich dann, wenn er den richtigen vater auf erstattung des überträgig gezahlten unterhalts verklagt.


    Ob das schon ausjudiziert wurde bezweifel ich. Wie lässt Sich der Unterhalt berechnen wenn beide Zusammenleben?
    Einfacher ist es wenn Ehemann Unterhalt bezahlt da schon Trennung und diesen dann vom richtigen KV fordert. Das gibt es und gab es schon.

  • ich glaub dir kein wort. kein amt der welt würde dir sagen das alles in ordnung ist. jedenfalls nicht wenn du die wahrheit sagen würdest. da du dies nicht tust, sondern falsche tatsachen servierst sagen sie es sei ok. da du aber hier eigenartige wege suchst eine strafbare handlung vorzubereiten, sagst du wohl hier nicht die wahrheit und die ämter sagen es is niemals ok was du vorhast.
    egal wie es ist, an irgendeiner stelle versuchst du uns die taschen vollzuhauen. is ja auch egal. wie auch immer: es wird so niemals funktionieren. es ist eine falsche annahme deinerseits, dass du deine fehler so reinwaschen kannst. das es ungeschehen wird. wird es nicht, denn dein mann sieht in dem kind jeden tag deinen betrug und wie du ihn hintergangen hast. egal ob du ihm das kind unterschiebst oder nicht. jeden tag sieht er im gesicht des kindes dessen vater und im sich entwickelnden wesen immer neue nuancen des väterlichen charakters wachsen.
    nichts was du vorhast kann ungeschehen machen was du ihm angetan hast.
    von daher lass es sein und geh den geraden und vernünftigen weg. trage kv ein wo kv hingehört. wenn er das kind nicht will, dann leite eine adoption in die wege. danach sollte dann kv entfernt werden aus dem leben, da er erst nach der adoption kein kv mehr ist.
    was du vorhast ist strafbar. sind dir deine kinder denn garnix wert? was ist mit deren wohl? denkst du auch nur eine sekunde an dieses kleine baby, welches sich nicht wehren kann?

  • @janiundced: Mach dir mal keine Sorgen. Es ist auch für den "Beamten" strafbar das zu machen wenn er es weiß. Sogar noch ein Qualifizierungstatbestand.


    Falschbeurkundung im Amt

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • ich beleuchte nur mal den rechtlichen teil....


    § 271
    Mittelbare Falschbeurkundung


    (1) Wer bewirkt, daß Erklärungen, Verhandlungen oder Tatsachen, welche für Rechte oder Rechtsverhältnisse von Erheblichkeit sind, in öffentlichen Urkunden, Büchern, Dateien oder Registern als abgegeben oder geschehen beurkundet oder gespeichert werden, während sie überhaupt nicht oder in anderer Weise oder von einer Person in einer ihr nicht zustehenden Eigenschaft oder von einer anderen Person abgegeben oder geschehen sind, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Ebenso wird bestraft, wer eine falsche Beurkundung oder Datenspeicherung der in Absatz 1 bezeichneten Art zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.


    (3) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen Dritten zu bereichern oder eine andere Person zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.


    (4) Der Versuch ist strafbar.




    Das was ihr da macht wäre eine "kalte" Adoption des kindes... da macht ihr beide euch Strafbar, der leibliche Vater wenn er davon weiss der Jugendamts/standesamtsmitarbeiter auch wenn er davon weiss ebenso.
    Desweiteren hat eine auf falschen angaben beruhende Urkunde keine rechtsgültigkeit, also wenn das ganze 5 jahre später rauskommt ist das alles HINFÄLLIG.
    Da in deutschland die grundlagen für adoption eigentlich recht hoch sind, wäre das auch nicht mal so ne kleine bagatelle... weil man darf dabei ja auch eines nicht vergessen... das kind ist auch dem leiblichen Vater gegenüber zu unterhalt verpflichtet später. Und eine Vorstrafe wegen Urkundendelikten die dann im Führungszeugnis steht ist nicht unbedingt etwas was bei chefs bei bewerbungen so gut ankommt.