Kindesvater wegen Verletzung der Unterhaltspflicht anzeigen?

  • Und mir geht es nicht in erster Linie ums Geld, sondern um das Prinzip. Er wollte damals ein Kind mit mir, er sollte die Betreuung übernehmen, damit ich weiter studieren kann, nun stehe ich, was den Kleinen betrifft, alleine da, die Betreuungskosten muss ich selber tragen und er kann schön zu Hause sitzen und nix tun? Er bewirbt sich so, dass er abgelehnt wird und bekommt von der ARGE schön weiter Geld.
    ..


    Du bist so stolz auf Dich das Du alles alleine schaffst und das Du nen Freund hast - ich würde garnix mehr machen, so kannst später Deinem Kind erzählen das Du ihn alleine durchgebracht hast. Dein Sohn wird schon erkennen wer für ihn da war.


    Er sitzt zu Hause und bekommt Geld und?? Er hat 3 Kinder und nicht eins in seiner Nähe, Dein Ex ist ne ganz arme, traurige Gestalt, sieh es von diesem Punkt. Du wirst ihn eh nie ändern und wirst zeitlebens für Deinen Sohn zu 99% da sein, also so what?

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Ich weiss trotzdem noch nicht, was du da bei mir gelesen hast.


    Ich habe weder den Umgang verboten, noch ist mein neuer Freund der Papa, noch wird dem KV der Umgang aufgezwungen ... mein Anwalt hatte ihn mal auf seinem Umgangspflicht hingewiesen, aber auch nur wegen den Geschwistern, die Lukas sehr vermissen ... da sich der KV darauf nicht gemeldet hat, viel das ganze ins Wasser.


    Ich lebe mit meinem Freund nicht zusammen und finaziell untersützt er mich auch nicht, wir kaufen zusammen Lebensmittel ein, die er meist bezahlt, aber ansonsten nicht. Das ist auch nicht seine Aufgabe, finde ich.


    Ich bin sehr wohl in der Lage, mein Kind alleine groß zu ziehen, auch ohne Geld vom KV. Dennoch sind 20,00€ für mich viel Geld. Wenn er 1000,00€ verdient und sein Selbstbehalt bei 980,00€ liegt (laut Anwalt), dann müsste er Lukas doch 20,00€ überweisen, oder? Außerdem geht es mir darum, dass er meiner Ansicht nach viel zu einfach davon kommt. Er sagt, dass er nichts hat und keinen Job findet, dabei werden Aushilfen in Düsseldorf überall gesucht.


    Ich habe durch mein Studium bisher knapp 18,000€ Schulden, darunter 500,00€, für die der KV in Lukes Namen Sachen bestellt hat. Ob er nun 2 Cent oder 200,00€ zahlt, ist mir Schnuppe, doch ich möchte zumindest Bemühungen sehen, dass er sich um einen Job bemüht hat. Kann ich darauf nicht bestehen?

  • Du bist so stolz auf Dich das Du alles alleine schaffst und das Du nen Freund hast - ich würde garnix mehr machen, so kannst später Deinem Kind erzählen das Du ihn alleine durchgebracht hast. Dein Sohn wird schon erkennen wer für ihn da war.


    Er sitzt zu Hause und bekommt Geld und?? Er hat 3 Kinder und nicht eins in seiner Nähe, Dein Ex ist ne ganz arme, traurige Gestalt, sieh es von diesem Punkt. Du wirst ihn eh nie ändern und wirst zeitlebens für Deinen Sohn zu 99% da sein, also so what?

    So habe ich das noch nie gesehen ... danke :)


    Und wegen dem Umgang ... da habe ich zum Glück alles schriftlich, dass er keinen Kontakt möchte bzw. erst, wenn Lukas sich selber meldet ... ich bin mal gespannt, wann Lukas danach fragen wird :)

  • Ich bin sehr wohl in der Lage, mein Kind alleine groß zu ziehen, auch ohne Geld vom KV. Dennoch sind 20,00€ für mich viel Geld. Wenn er 1000,00€ verdient und sein Selbstbehalt bei 980,00€ liegt (laut Anwalt), dann müsste er Lukas doch 20,00€ überweisen, oder? Außerdem geht es mir darum, dass er meiner Ansicht nach viel zu einfach davon kommt. Er sagt, dass er nichts hat und keinen Job findet, dabei werden Aushilfen in Düsseldorf überall gesucht.


    Du verwechselst hier Netto mit bereinigtem Netto.


    Er darf, sofern er arbeitet 5 % Werbungskosten abziehen, 1000,00 € Netto - 5 % (50,00 €) = 950,00 €.


    lg


    Camper

  • also der vater meines sohnes ist selbstständig, und er hat damals da ich die beistandschaft
    beantragt habe sein einkommen dem JA offen legen müssen es kam dabei raus das er zu
    wenig hat um auch noch unterhalt bezahlen zu können dann wurde er vom JA aufgefordert
    sich einen 400 euro job zu suchen um dem unterhalt nach kommen zu können und das
    hat er dann auch getan.


    sorry wenn du dich angegriffen gefühlt hast habe da wohl was falsch verstanden sorry!!

  • also der vater meines sohnes ist selbstständig, und er hat damals da ich die beistandschaft
    beantragt habe sein einkommen dem JA offen legen müssen es kam dabei raus das er zu
    wenig hat um auch noch unterhalt bezahlen zu können dann wurde er vom JA aufgefordert
    sich einen 400 euro job zu suchen um dem unterhalt nach kommen zu können und das
    hat er dann auch getan.


    Dann konnte der KV in Deinem Fall wegen Selbständigkeit nicht nachweisen, dass er Vollzeit, also 170 Std. im Monat arbeitet. Daher der Nebenjob.


    lg


    Camper

  • Dann konnte der KV in Deinem Fall wegen Selbständigkeit nicht nachweisen, dass er Vollzeit, also 170 Std. im Monat arbeitet. Daher der Nebenjob.


    lg


    Camper


    Ähm... als unser KV noch gearbeitet hatte, legte ihm das JA nahe noch einen Zweitjob anzunehmen, damit er mehr Unterhalt zahlen könnte...


    Das haben wir aber beide abgelehnt...


    Edith: Und da hatte KV noch Ganztags - 42Std/woche gearbeitet...


    Soviel also dazu...

    "Mama? Menschen wohnen auf der Erde, näää?"
    " Ja "
    "Und Mädchen???"


    :amok:

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  • wenn ich das richtig lese ist der kv drei kindern zu unterhalt verpflichtet, da müsste er mindestens zwischen 1700 und 1900 euro netto haben, damit der mindest-KU bezahlt werden kann, ansonsten müssen sich die drei auch 20 euro teilen---den KU kannst du abschreiben....

  • Edith: Und da hatte KV noch Ganztags - 42Std/woche gearbeitet...



    Nahe legen kann man viel, ob es auch rechtlich durchsetzbar ist, ist eine andere Frage.


    Es gibt inzwischen genügend Entscheidungen des BVerfG dass 170 Stunden ausreichen. Verschiedene OLG's gehen noch von 174 Std aus, aber dann ist auch schon Schluss.


    lg


    Camper

  • Bei dir hat die Beistandschaft also den KV dazu aufgefordert, den Nebenjob anzunehmen ... darauf will ich ja bei mir hinaus.


    Die Beistandschaft wurde in meinem Fall beendet, weil das JA sagte, dass es keinen Sinn macht, wenn die ARGE und die UVG für mich den Unterhalt durchzusetzen versucht, auch noch das JA ihn ständig anschreibt.


    dem JA lag ein Schreiben der ARGE vor, dass er sich um einen Job als Küchenhilfe bewerben sollte. Er ist bis heute arbeitslos.


    400,00€ Jobs benötigen aber keine große Bewerbung, da geht man rein und bekommt meist schon einen Probearbeitstag. So war es zumindest in meiner Schulfreien Phase wärend der Abizeit. Nachgefragt, Job bekommen.


    Ich find's einfach nur arm, dass ich, die das Kind zwar wollte, aber immer gesagt hat, dass der KV in Elternzeit geht, nun wieder arbeiten gehe und dadurch 35,00€ weniger habe, als wenn ich komplett von der ARGE leben würde, dadurch vielleicht noch meine Beziehung leiden wird (mein Freund ist Restaurantleiter, er arbeitet täglich von 17.00Uhr bis Ende offen, Montags hat er frei, da arbeite ich den ganzen Tag und sonst bis 16.00Uhr) und der KV sich schön von der ARGE seine Kippen, sein WOW und sein Bier finazieren lässt.


    Ich dachte halt, dass die Anzeige in soweit was bringt, überhaupt mal arbeiten zu gehen, egal, ob da Geld für Luke übrig bleibt oder nicht.


    Aber wie man mir schon schrieb, ich sollte stolz darauf sein, meinen Sohn alleine zu versorgen. Der KV hat ja nichtmal für seine Töchter sorgen können, wo sie bei ihm lebten ...


    Aber danke euch :)


    PS: Kleiner Nachtrag, wegen den Stunden ... der KV geht in meinem Fall ja 0 Stunden arbeiten ... ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Zebrafohlen ()

  • Ich gehe einfach davon aus, das eine JA- Angestellte sowas nicht ohne Hand und Fuß nahelegen würde...


    Wobei ich allein diesen Vorschlag, mehr als Frech empfunden habe...

    "Mama? Menschen wohnen auf der Erde, näää?"
    " Ja "
    "Und Mädchen???"


    :amok:

  • wenn ich das richtig lese ist der kv drei kindern zu unterhalt verpflichtet, da müsste er mindestens zwischen 1700 und 1900 euro netto haben, damit der mindest-KU bezahlt werden kann, ansonsten müssen sich die drei auch 20 euro teilen---den KU kannst du abschreiben....

    Falsch, mein Anwalt sagte, dass das letzte Kind an erster Stelle steht und das ist Lukas ... außerdem leben die Kinder in einer Notunterkunft für Kinder o.ä., das Jugendamt kann mir da nix genaues zu sagen, ich hatte nur eine Melderegisterauskunft aus der hervorgeht, dass die Kinder dort leben.


    Wie auch immer, mir geht es hier nicht um den Mindestunterhalt, mir geht es überhaupt darum, dass er sich mal bemüht ... und wenn er 950,00€ behalten darf, aber 1000,00€ verdient, wird er ja wohl die 50,00€ seinen Kindern zukommen lassen können, oder etwa nicht?

  • kann dich sehr gut verstehen, manche haben es einfach zu leicht und den andren werden nur steine in den
    weg gelegt und ob du durch die anzeige was erreichen würdest wegen arbeit bezweifle ich von meiner tochter
    der vater hat noch nie für sie bezahlt, musste den anspruch auf null setzen lassen aber was soll ich machen


    wünsche dir aber trotzdem alles gute



    und zum thema mehr arbeiten damit man bezahlen kann das ist keine frechheit denn auch kinder können
    nicht von luft leben nordengel

  • Ich gehe einfach davon aus, das eine JA- Angestellte sowas nicht ohne Hand und Fuß nahelegen würde...


    Wobei ich allein diesen Vorschlag, mehr als Frech empfunden habe...

    Sie sagte, ich könne die Beistandschaft wieder eröffnen, sobald UVG ausläuft ... oder halt einen RA mit der Durchsetzung beauftragen.

  • Ich gehe einfach davon aus, das eine JA- Angestellte sowas nicht ohne Hand und Fuß nahelegen würde...


    Ich gehe sehr wohl davon aus, dass die Angestellte des JA total rechtsunkundig war, oder einen Versuchsballon gestartet hat. Als KV hätte ich mir das von der Angestellten schriftlich geben lassen und sie dann wegen Nötigung angezeigt.


    lg


    Camper

  • Ich gehe sehr wohl davon aus, dass die Angestellte des JA total rechtsunkundig war, oder einen Versuchsballon gestartet hat. Als KV hätte ich mir das von der Angestellten schriftlich geben lassen und sie dann wegen Nötigung angezeigt.


    lg


    Camper

    Warum das? Sie hat doch nichts gegen den KV gesagt, sondern mir nur erklärt, dass die ARGE und die UVG den Kindsvater schon oft genug anschreiben und die Beistandschaft auch nicht schaffen wird, was die UVG bzw. ARGE nicht schafft.


    Angeblich solle er auf 990,00€ Basis beschäftigt werden und da wäre nix zu holen ...

  • Wie auch immer, mir geht es hier nicht um den Mindestunterhalt, mir geht es überhaupt darum, dass er sich mal bemüht ... und wenn er 950,00€ behalten darf, aber 1000,00€ verdient, wird er ja wohl die 50,00€ seinen Kindern zukommen lassen können, oder etwa nicht?


    Das habe ich Dir hier schon unter der # 9 erklärt. Wenn er 1000,00 € netto verdient udn man zieht die Werbungskosten von 5 % ab, dann liegt er genau am Selbstbehalt.


    lg


    Camper

  • Das habe ich Dir hier schon unter der # 9 erklärt. Wenn er 1000,00 € netto verdient udn man zieht die Werbungskosten von 5 % ab, dann liegt er genau am Selbstbehalt.


    lg


    Camper

    Achsoooo ... ich dachte, dass man von den 1000,00€ die 5% abziehen muss und das darf er dann behalten. ^^


    Aber momentan verdient er ja gar nichts, obwohl er als Restaurantfachmann in Düsseldorf durchaus was finden würde. Er ist seit 4 Jahren arbeitslos (mindestens!) und davor hatte er einen Job, bei dem er wohl sehr gut verdient hat. Warum wird er denn nicht zumindest gezwungen, überhaupt arbeiten zu gehen. Ich bekomme letzte Woche ein Schreiben von der ARGE, dass man eine Tagesmutter für mich organisieren könnte, damit ich wieder arbeiten gehen könne und der KV zieht sich aus der Affäre, weil er angeblich überall Absagen bekommt? -.-