Teile des Sorgerechts übertragen, aber wie?

  • Also ich habe folgendes Problem.
    ich bin seid knapp 2 Monaten geschieden und schon 1 jahr getrennt.
    Mein Exmann zeigt leider sehr sehr wenig interesse an unserem Sohn. :angry
    Sagt öfter mal die wochenenden ab oder fährt dann nur mit ihm zur oma, die sich dann eigentlich um ihn kümmert.
    Oder nimmt ihn mit zur neuen Freundin und setzt ihn da einfach nur vor die Konsole. :amok:


    Mal abgesehen davon das das mit der Freundin mir nicht wirklich in den Kram passt, da wir abgesprochen hatten das wir unserem Sohn zu liebe noch nicht so schnell neue Partner in sein Leben bringen, solange wir uns nicht sicher sind das die dann auch dableiben, aber naja ist ne andere Geschichte.


    Wir haben auf jeden Fall das gemeinsame Sorgerecht, allerdings sehe ich darin eben schon Probleme da ich und er nicht wirklich gut kommunizieren können, da er da "keinen Bock drauf hat".


    Jetzt habe ich mal mit ihm gesprochen und er wäre bereit mir einige Teile vom Sorgerecht zu übertragen aber eben nicht das gesamte.


    Jetzt mal mehrere Fragen dazu,


    1.welche teile genau kann man übertragen?


    Mir geht es eben darum das ich in medizinischen schulischen und so sachen alleine entscheiden kann um ihn nicht ständig damit (wie er es nennt "belästigen" muß.


    2ten reicht es wenn wir da selber ein schreiben aufsetzten, welches wir beide unterschreiben?


    Und wenn ja wäre nett wenn jemand mal ein beispielschreiben schreiben könnte.


    Denn ich würde ungerne wegen sowas wieder vor Gericht gehen müsste.


    Habe mal was von einer solchen VOLLMACHT gelesen die man dann so schreiben kann das ich in diesen Sachen alleine entscheiden darf!


    Aber wie schreibt man sowas und gilt die dann auch ohne gericht?


    Oder reicht es sowas vom Anwalt dann schreiben zu lassen und es notariell beglaubigen zu lassen?



    Hoffe auf viele hilfreiche antworten! :hilfe

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  • soviel gibt es da doch garnicht zu entscheiden, für dass du seine Unterschrift benötigst.


    Medizinisch in erster Linie nicht-lebensnotwendige OPs, und bezogen auf Schule auch nur die Einschulung. Den Rest kannst du sowieso alleine entscheiden, der fällt unter die Alltagssorge. Dazu kommt dann noch das Ummelden, sofern du mal umziehst, und ein Autogramm von ihm, wenn du für sohni ein Konto oder Sparbuch eröffnen möchtest.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Sorgerecht/Teilsorgerecht kann einzig und allein bei Gericht geklärt/verändert werden.
    Sind bei Eurem Kind so viele Operationen anhängig und stehen so viele Schulwechsel an, dass dort zwingend Teilsorgerechte auf Dich übertragen werden müssten? Aus deiner Schilderung lässt sich das jetzt nicht erschließen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Also das Sorgerecht mal eben in seine Einzelteile zu legen und das dann per Vollmacht fest zu halten geht nicht ohne einen Richter.
    Aber ich denke dass ihr eine Vollmacht ausstellen könnt, in der die Angelegenheiten fest gelegt sind. Ob die dann beglaubigt werden muss weiss ich nicht, wäre aber Sinnvoll denke ich.
    lg anke

    Mich muss man sich nervlich erstmal leisten können :rainbow:

  • Ich weiß das es da unter Umständen nicht entschieden werden muß.
    Bei uns ist es aber so das hier (kommt natürlich drauf an ob die Schule das wirklich verlangt)
    Das bei jeden Schulausflug, schulfahrt, sportfahrt, oder eben sowas in der Art seine unterschrift verlangt werden kann!


    Genau das möchten wir vermeiden, denn dann kann ich mich ständig bei dem melden (was von ihm nicht erwünscht wird)


    Ich will ihn auch garnicht deswegen immer fragen müssen beim kindergarten haben wir Glück, denn die kennen mich sehr gut und verlangen deswegen immer nur meine Unterschrift wollen.


    Denn gesetzlich gesehen müssten auch die beide verlangen, aber ich habe denen auch gesagt, genau wie mein exmann das ich das alleine alles entscheiden darf, denn er hat eh keine Zeit sich ständig um sowas zu kümmern.


    Daher habe ich eben an eine Art Vollmacht gedacht, denn vor Gericht will ich nicht schon wieder.


    Also dann hoffe ich das sich einer findet der für das Problem eine Lösung hat.


    Denn so kann es nicht weitergehen.

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  • Bei uns ist es aber so das hier (kommt natürlich drauf an ob die Schule das wirklich verlangt)
    Das bei jeden Schulausflug, schulfahrt, sportfahrt, oder eben sowas in der Art seine unterschrift verlangt werden kann!


    Denn gesetzlich gesehen müssten auch die beide verlangen,


    Wer hat denn das erzählt? Das stimmt nicht. Das fällt unter die Alltagssorge.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Mir hat das Jugenamt gesagt, das ein Elternteil dem anderen das Sorgerecht übertragen kann, aber auch wieder zurückfordern kann. bei uns stehe nämlich vielleicht ein wegzug des Vaters an.
    Wir sollten dann am besten zum Jugendamt gehen und das dort hinterlegen.


    Frag da doch einfach nach. Der vater muss aber damit einverstanden sein.

  • Wir sollten dann am besten zum Jugendamt gehen und das dort hinterlegen.


    Dann hat das Ja dir was falsches erzählt. Der KV kann auf das SR verzichten, ja. Aber das kann NUR vor Gericht geregelt werden, nicht beim Ja. Das ist dazu gar nicht bevollmächtigt.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Ist auch kein Verzicht sondern ein Übertragen der Elterlichen Sorge


    Die elterliche Sorge kann aber nicht einfach übertragen werden. Die einzige Ausnahme ist da die Sorgerechtserklärung bei nicht verheirateten Eltern. Ansonsten ist das ein nicht-weiterreichbares oder vererbbares Recht, auf das man zwar verzichten kann, aber eben nur vor Gericht.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...