Sollte man im Sorgerechtsverfahren alle Gründe gegen das SR des anderen Elternteils vorbringen?

  • 3. GRUND


    Zu meiner Zeit trank er täglich mehrere Gläser Alkohol. .


    Du müsstest nachweisen, wie das eine Sorge unmöglich machen würde.
    Du darfst keine Vorwürfe machen, sondern musst Substanz bezüglich des Sorgerechts bringen: "Er ist durch eine festgestellte Alkoholsucht regelmäßig über längere Zeit nicht in der Lage, das Sorgerecht auszuüben." Das greift, wenn er einen gerichtlich eingesetzten Vormund haben sollte. Sonst wird es schwer.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • 4. Grund


    Sorry. Nicht die Bohne relevant in einem Sorgerechtsstreit.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • 5. GRUND


    Wegen Grund 4 hatte ich bereits Bedenken im Bezug auf unsere Tochter - dass er als Versicherungsmakler in seinem System irgendwelche Dinge abgeschlossen haben könnte, von denen ich noch nichts weiß, die auch nicht zugunsten unserer Tochter sein könnten. In seinem Unternehmen fragt niemand nach dem Sorgerecht, wenn er einfach sagt, er darf das.


    Ich wollte also mit ASR Auskunft über gespeicherte Daten und Verträge einholen und kontaktierte das Unternehmen, für das er selbständig tätig ist. Die kannten ihn natürlich gut und führten gleich Rücksprache mit ihm. Sie machten es mir dann extraschwer, überhaupt diese Daten zu bekommen. Sie wussten zwar inzwischen, dass der Vater nicht das Sorgerecht hatte, und er hatte ihnen gesagt, dass ich es wohl habe, aber dann meinten sie, es könnte ja trotzdem sein, dass in meinem Fall das JA das Sorgerecht habe, und darum muss ich Belege über mein alleiniges Sorgerecht vorlegen. Ich legte es dann eben vor, und dann meinten sie, dass sie nicht alle Informationen herausgeben müssten, weil der Vater gesagt habe, es werde im nächsten Monat über das Sorgerecht entschieden und dann würde er in jedem Fall das GSR bekommen, weshalb man mir jetzt keine Infos geben müsse und warten könne. Das war übrigens vor einem Jahr.


    Ich bekam dann zwar Infos, aber die besagten nur, dass der Name meiner Tochter im System gespeichert sei, nicht aber in welcem Zusammenhang.


    Der Vater weigerte sich, mir Information zu erteilen.

  • Auch wenn ich mich jetzt unbeliebt mache:


    Hast du auch wirkliche Gründe, die einen Richter dazu bewegen, Ihm das SR zu entziehen ?


    Schlägt er sein Kind ? Misshaldelt er sein Kind? Kriegt das Kind bei Ihm nichts zu essen oder zu trinken ?

  • Du darfst keine Vorwürfe machen, sondern musst Substanz bezüglich des Sorgerechts bringen: "Er ist durch eine festgestellte Alkoholsucht regelmäßig über längere Zeit nicht in der Lage, das Sorgerecht auszuüben." Das greift, wenn er einen gerichtlich eingesetzten Vormund haben sollte. Sonst wird es schwer.


    Aber ist das nicht eher schwer, so jemandem das Sorgerecht abzuerkennen?
    Wenn er es zuerkannt bekommen soll, sollte er doch sicher wenigstens von Anfang an sicher zuverlässig sein.
    Jedenfalls müssten ja Dokumente über seine OP existieren, die vielleicht aufschlussreich wären.
    Aber wahrscheinlich muss er die nicht vorlegen, wenn er nicht will.


    Hast du auch wirkliche Gründe, die einen Richter dazu bewegen, Ihm das SR zu entziehen ?


    Es geht hier nicht um das ENTZIEHEN, sondern um das ZUSPRECHEN.
    Er möchte am liebsten die Alleinsorge zugesprochen bekommen.

    Einmal editiert, zuletzt von WatchaSay ()

  • Schlägt er sein Kind ? Misshaldelt er sein Kind? Kriegt das Kind bei Ihm nichts zu essen oder zu trinken ?


    6. GRUND


    Jedenfalls hat er mir gestanden, dass er seine ältere Tochter im Kleinkindalter geschlagen und mit dem Schlüssel in ihr Zimmer eingeschlossen hat, weil er nicht mit ihr klarkam. Dass er noch immer in der Hinsicht unkontrolliert ist, habe ich bei ihm im Umgang mit seinen kleinen Neffen gesehen. Er hat sie wegen Nichtigkeiten so am Arm gezerrt, dass er auch den Arm hätte auskugeln können. Ich denke, dass er unsere Kleine irgendwann auch schlagen wird, aber darauf werde ich wohl erst warten müssen, bis ich davon erfahre.

  • Beim 5. Grund kannst Du nur argumentieren: Er verfährt heute bereits so, als ob er die alleinige Sorge hat.
    Aber: Schadet er mit Versicherungsverträgen dem Kind? Nein. Und das müsste er letztlich.


    Die Versicherung kannst Du natürlich mittlerweile an den Haken nehmen. Zur Not über das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen. Beschweren, Fall schildern, Auskunft fordern.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • 6. Grund:
    Mit der Begründung müsstest Du versuchen, den Umgang verbieten lassen. Im Sorgerechtsstreit greift das nicht.



    Noch fehlt jeglicher substantielle Vortrag bezüglich des Sorgerechts!!!!
    Vielleicht ist es da wirklich am besten, wenn du nichts sagst. Die genannten Sachen sind auf jeden Fall kontraproduktiv.


    Mein Rat wäre: "Wir sind nachweislich so zerstritten, dass ein Gemeinsames Sorgerecht niemals funktionieren würde."
    Und fertig.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • 7. GRUND


    Seine Erziehung besteht aus Nichterziehen, wie es die Erziehung seiner älteren Tochter gezeigt hat. Er toleriert alles, nur um einem Konflikt mit dem Kind aus dem Weg zu gehen.


    Parallel dazu hat er seiner ersten Tochter so wenig Aufmerksamkeit geschenkt, dass er über Monate nicht merkte, dass sie die Schule schwänzte und extrem schlechte Noten (zB 6 in Deutsch und Mathe) hatte. Sie fälschte immer wieder auf Entschuldigungsschreiben seinen Namen. Selbst ICH habe es bemerkt, dass sie schwänzte, obwohl ich weniger Zeit in seiner Wohnung verbrachte als er.


    Er hat sie zur Unselbständigkeit erzogen, weshalb er ihr bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle helfen musste. Dabei scickte er nur EINE Bewerbung los, weil er dachte, das reicht schon aus. Im Endeffekt war sie deshalb 1,5 Jahre lang arbeitslos, weil sie die komplette Bewerbungsphase verpasst haben. Er versuchte dann krampfhaft, sie an Freunde zu vermitteln, fuhr sie sogar europaweit zu Bekannten, aber es nahm sie keiner.


    Ich brachte sie drauf, dass sie ein Freiwilliges Soziales Jahr machen könnte, um ihre Chancen zu verbessern. Danach hat sie dann auch einen Ausbildungsplatz bekommen.


    Ist sicher kein wichtiger Grund, aber... ich wüsste wohl, wie mein Kind in seinem Haushalt endet, wenn ich mir anschauen, wie seine ältere Tochter geworden ist. Sie hat nie gelernt, was konsequent ist, weshalb sie an der aktuellen Ausbildungsstelle derzeit auch wegen Verschlafens etc Probleme hat.

  • Beim 5. Grund kannst Du nur argumentieren: Er verfährt heute bereits so, als ob er die alleinige Sorge hat.
    Aber: Schadet er mit Versicherungsverträgen dem Kind? Nein. Und das müsste er letztlich.


    Die Versicherung kannst Du natürlich mittlerweile an den Haken nehmen. Zur Not über das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen. Beschweren, Fall schildern, Auskunft fordern.


    Ja, der 5. Grund wäre wohl gut zu benennen, wenn sie das GSR einrichten wollen. Er will mich ja jetzt schon von Auskünften ausschließen.


    Dein Tipp betreffs Bundesaufsichtsamt ist gut. Danke. Dann müsste ich wohl noch einmal Auskunft beim Unternehmen verlangen, um die Beschwerde anschließend loszuschicken, denn jetzt ist der Vorfall schon ein Jahr her.

    Einmal editiert, zuletzt von WatchaSay ()

  • Mein Rat wäre: "Wir sind nachweislich so zerstritten, dass ein Gemeinsames Sorgerecht niemals funktionieren würde."
    Und fertig.


    Zu der Erkenntnis sind JA und Richter schon gekommen.
    Darüber hat er sich schon seitenweise in einem Protokoll ausgelassen.
    Und dem Vater ist das auch längst klar. Er schrieb ja schon in seinem GSR-Antrag, er hätte gerne GSR soweit das ohne Kommunikation möglich ist, weil wir nicht miteinander kommunizieren können.

  • Watchasay, er wird Euer Kind nicht erziehen, wenn er das Sorgerecht hat, aber das Kind bei Dir lebt.


    Ansonsten: Sich um einen Ausbildungsplatz kümmern ist schon die Aufgabe des Möchte-gern-Auszubildenden. Die Story /der Grund 7 zählt für gar nichts.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Vielleicht ist es da wirklich am besten, wenn du nichts sagst. Die genannten Sachen sind auf jeden Fall kontraproduktiv.


    Ja, wahrscheinlich hast du Recht.






    8. GRUND


    2008 drohte er an, Selbstmord zu begehen, weil seine damalige Partnerin ihn verließ. Dass er psychisch erhebliche Schwierigkeiten auch von Dauer hat, ist erkennbar, aber nicht unbedingt sofort von außen. Bei ihm sind die Depressionen schon pathologisch und äußern sich bis hin zu Migräneanfällen mit Erbrechen. Er hat zB auch k*tzend an dem Tag im Bett gelegen, an dem meine Schwangerschaft bestätigt wurde. Wegen dieses Zustands hat er auch 2008 bis 2009 deutliche Einbußen in seinem Job gehabt, wie er selbst sagte.






    Ansonsten: Sich um einen Ausbildungsplatz kümmern ist schon die Aufgabe des Möchte-gern-Auszubildenden. Die Story /der Grund 7 zählt für gar nichts.


    Ja, aber ist schon traurig, wenn das eigene Kind sowas mit 18 noch nicht alleine schafft.


    Er will ja im Wege seiner Sorgerechtsklage erreichen, dass die Kleine ZU IHM ZIEHT. Von daher sind das durchaus alles auch Dinge, die mir wichtig erscheinen.

    Einmal editiert, zuletzt von WatchaSay ()

  • Zu der Erkenntnis sind JA und Richter schon gekommen.
    Darüber hat er sich schon seitenweise in einem Protokoll ausgelassen.
    Und dem Vater ist das auch längst klar. Er schrieb ja schon in seinem GSR-Antrag, er hätte gerne GSR soweit das ohne Kommunikation möglich ist, weil wir nicht miteinander kommunizieren können.


    Na prima. Das ist doch die Möglichkeit für einen substantiellen Vortrag. Häng ihn am eigenen Haken auf. Den Rest hier trete in die Tonne.



    "Meine große Frage ist, wie der Vater mit mir ein Gemeinsames Sorgerecht ausüben will, wenn er jegliche Kommunikation verweigert. Recht hat er sicherlich mit der Aussage, eine Kommunikation sei nicht möglich." Fertig.


    Dann muss er ran und das Gericht überzeugen, wie das trotzdem klappen könne ... Lass ihn also reden und erklären und sich reinreiten ... Und Du sitzt freundlich lächelnd da ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • "Meine große Frage ist, wie der Vater mit mir ein Gemeinsames Sorgerecht ausüben will, wenn er jegliche Kommunikation verweigert. Recht hat er sicherlich mit der Aussage, eine Kommunikation sei nicht möglich." Fertig.


    Dann muss er ran und das Gericht überzeugen, wie das trotzdem klappen könne ... Lass ihn also reden und erklären und sich reinreiten ... Und Du sitzt freundlich lächelnd da ...


    Ja, aber der Vater will ja derzeit hauptsächlich das ASR, hilfsweise das ABR.


    Zunächst hatte er GSR beantragt und hat dann umgestellt auf ASR hilfsweise ABR.
    Er will definitiv, dass die Kleine jetzt zu ihm zieht.


    Andererseits ließ er im ASR durchleuchten, dass er will, selbst wenn er kein ASR/ABR bekommt, dass in jedem Fall die Kleine aus meiner Obhut geholt wird.
    Was er damit meint, darüber lässt sich spekulieren, aber ich denke, dass klar ist, dass er auch damit leben könnte, wenn sie ins Heim kommt.

    Einmal editiert, zuletzt von WatchaSay ()

  • Er will ja im Wege seiner Sorgerechtsklage erreichen, dass die Kleine ZU IHM ZIEHT. Von daher sind das durchaus alles auch Dinge, die mir wichtig erscheinen.

    Punkt eins wird aber sein, das Gemeinsame Sorgerecht zu bekommen. Wenn das scheitert, wird das ABR gar nicht verhandelt. Also kämpfe nicht gegen ABR-Sachen. Sonst denkt das Gericht, GSR wäre eigentlich klar ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Aber: Schadet er mit Versicherungsverträgen dem Kind? Nein. Und das müsste er letztlich.


    Kann er eigentlich auch eine Lebensversicherung für unsere Kleine abschließen und sich selbst als Begünstigten einsetzen?
    Oder könnte das ein Maklerkollege für ihn machen?
    Er kann in seinem Job ja ALLE Arten von Versicherungen abschließen, darum ist es für mich schon fraglich, ob ich mir Gedanken machen muss.
    Das ist ein Grund, warum ich Auskunft einholen wollte, aber da Probleme gemacht bekam, weil die natürlich alle unter einer Decke stecken in der Firma.

  • Klar kann es das.


    Du kannst eine Versicherung auf Angela Merkel abschließen und Dich begünstigen oder Donald Duck - wenn die Versicherung mitzieht und akzeptiert.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Punkt eins wird aber sein, das Gemeinsame Sorgerecht zu bekommen. Wenn das scheitert, wird das ABR gar nicht verhandelt. Also kämpfe nicht gegen ABR-Sachen. Sonst denkt das Gericht, GSR wäre eigentlich klar ...


    Okay, hast Recht. Ich will das Pferd gerade von hinten aufzäumen.


    Mein Problem ist einfach, dass der Umgang von Februar 2011 bis Juni 2011 komplett an die Wand gefahren ist.
    Das hat verschiedene Gründe.
    Aber sagen wir der Einfachheit halber: Es war alles meine Schuld.
    Gehen wir einfach davon aus, dass ich alleinig Schuld daran war.
    Ich habe dafür ein Ordnungsgeld von 1000 Euro bekommen - rechtskräftig ist es noch nicht, mal sehen, was sich noch beim OLG machen lässt.
    Aber auf jeden Fall ist DAS ein wesentlicher Punkt, der gegen mich spricht.


    Der Umgang läuft seit Juli astrein, keine Mucken.
    Der Vater ist der, der diesen Monat abgesagt hat.
    Ich sagte im Juli sogar trotz Krankheit der Kleinen nicht ab - ich hüte mich jetzt davor.


    Aber ich weiß nicht, was das für Folgen für das Sorgerecht haben wird, was Anfang des Jahres passiert ist, und ob ich aus der Nummer jetzt unbeschadet herauskomme.
    Ich würde hoffen JA, weil ich jetzt den Umgang stur durchziehe.

    Einmal editiert, zuletzt von WatchaSay ()