Brauche Rat - wohnen bei den Eltern

  • Hallo! :wink


    brauche mal Eure Hilfe und eventuell auch eigene Erfahrung!


    Kann mir jemand sagen wie sich das Wohnen bei den Eltern im Haus mit ALG II verträgt. müsste ich mit meinen Eltern einen Mietvertrag oder ähnliches abschließen, damit ich dafür auch was vom Amt bekomme oder sagen die generell es gibt nix wenns bei den Eltern ist.


    Ich muss dazu auch sagen es wäre keine abgeschlossene Wohnung, sondern ich könnte zwei Zimmer für mich und meine Tochter haben und Bad, Küche und so würde zusammen benutzt werden.


    Jetzt schon Danke für Eure Antworten!


    LG Steffi

  • Warst, oder bist du verheiratet?

    "Wo immer ich auch wandere,
    welchen Ort ich auch
    Heimat nenne,
    mein Reichtum liegt in
    meinem Herzen,
    in Allem, was ich erfuhr,
    und im wahren Traum
    meiner Seele."


    R. Blum

  • Hallo Steffi,
    so viel ich weiß,um Geld von der Arge zu bekommen,mußt Du einen Mietvertrag vorlegen.
    Ich wohne auch bei meinen Eltern im Haus.Allerdings ist es ein 2-Familienhaus und jeder hat seine Wohnung.
    Am besten Du erkundigst Dich mal beim Amt.
    Lg Petkay

  • sorry, sehe jetzt erst, dass du älter als 25 bist. Dann ist es auch egal, ob du verheiratet bist oder nicht...


    An sich bildet ihr keine Bedarfgemeinschaft. Da Du älter als 25 bist (bei jüngeren ist das nur der Fall, wenn sie verheiratet sind und bei ihren Eltern leben). Als Quellennachweiß: Das steht im § 7 Abs. 3 Nr. 2.


    Daher müsste dir und auch deinem Kind der Regelsatz zustehen. Ich würde Dir trotzdem empfehlen einen Mietvertarag mit deinen Eltern abzuschließen, da du anders keine Leistungen für Unterkunft und Heizung beantragen kannst. Ich gehe doch sicher Recht in der Annahme, dass du deinen Eltern gerne etwas zu den Wohnkosten und Energiekosten beisteuern magst, oder?

    "Wo immer ich auch wandere,
    welchen Ort ich auch
    Heimat nenne,
    mein Reichtum liegt in
    meinem Herzen,
    in Allem, was ich erfuhr,
    und im wahren Traum
    meiner Seele."


    R. Blum

  • Hallo Steffi,


    ich wohne vorübergehend wieder und noch bei meinen Eltern. Bin 25, ein Kind und war nie verheiratet.


    Bekomme den geringsten Satz an Alg2, 290 Euro, weil ich wie gesagt Kind hab und 25 bin UND bereits eine eigene Wohnung hatte. Ich muss meinen Eltern keine Miete zahlen bzw. kein Verpflegungsgeld! das wird natürlich berücksichtigt beim Antrag, deshalb bekomm ich so wenig!


    Ich lebe mit Sohn auch wieder in meinem Kinderzimmer... aber nur noch bis August! ;)

  • elseberta
    ja genau, meine Eltern würden nichts von mir verlangen, aber ich würde das auf alle Fälle so wollen.


    Die Zimmer stehen zwar leer, da meine Geschwister auch nicht mehr zuhause leben, aber es entstehen ja einfach doch mehr Kosten für meine Eltern wenn auf einmal zwei Personen wieder mehr im Haus sind.


    Dann muss ich mal schauen wie man so einen Mietvertrag am Besten formuliert.


    Danke und Gruß

  • Hallo Steffi,


    ich hab auch bei meinen Eltern gewohnt bis ich eine Wohnung gefunden habe.


    Das Amt hätte auch die Miete gezahlt für mich, wenn ich es vorgelegt hätte.


    Das habe ich aber nicht, ich habe ein schreiben von meinen Eltern vorgelegt wo drauf stand, das ich zwar da wohnen kann aber ich muss selbst für mich und meine Tochter aufkommen. Sie ünterstützen mich da nicht, ich muss mich alleine versorgen.


    So habe ich das volle Geld vom Amt bekommen. Das Geld für mich und für mein Kind. Ich hatte keine Abzüge.



    LG Patricia