Ab wann muss ich Unterhalt für meine Ex zahlen

  • Hallo zusammen!


    Zur Zeit läuft mal wieder gar nichts rund und eine Frge quält mich gerade sehr.


    Ab welchem Verdienst muss ich Unterhalt für meinen Ex-Mann zahlen?


    Ich arbeite zur Zeit 25 Std., kann aber vielleicht ab August auf 30 Stunden auffstocken.


    Ich bekomme das Kindergeld für unseren Sohn und Unterhaltsvorschuss, da er nicht zahlt (liegt vor Gericht).
    Er hat jetzt wohl den Job gewechselt, der wohl schlecht bezahlt wird. seinen 400 Euro Job hat er fristlos gekündigt.


    Wie liegt denn da die Grenze was ich Verdienen darf, damit ich nicht zahlen muss, oder gibt es die so Pauschal gar nicht?


    Morgen früh habe ich einen Termin beim Anwalt, aber vielleicht kannmir jemand von euch schon was dazu sagen.


    Danke!



    Sansi

  • Wenn Ihr schon geschieden seid - erst mal gar nicht.
    Er arbeitet. Also alles klar.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich meine es kommt auch darauf an wie klein die Kinder sind... Ich musste noch nicht mal für meinen Mann Unterhalt zahlen, als er dann H4 bezogen hat.


    Der Junge war noch nicht mal 2 Jahre alt und ich bin 30 Std./Woche arbeiten gegangen. Ich musste nicht zahlen, mit der Begründung, dass ich sonst "über Gebühr belastet sei" da ich ja mit einem so kleinen Kind gar nicht arbeiten gehen müsste... So mein Anwalt...


    Ist nie was gekommen...

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • Hi Sansi77,


    solange Du verheiratet bist, hast Du Deinem Ex gegenüber mind. 1050€ Selbstbehalt. Da Dein Sohn bei Dir lebt kannst Du, glaube ich, bis 1500€ Netto verdienen.


    Aber so ganz sicher bin ich da nicht, weil Google immer nur Rechnungen anzeigt, wo ein bertreuender Elternteil bedürftig ist und ein unterhaltpflichtiger Elternteil Geld verdient. Das eine/r von beiden sowohl die Kohle erarbeitet als auch die Erziehung leistet, ist halt eine Ausnahme. :respekt


    LG


    Flo

    Mein Traum: automatische Fabriken die alles produzieren was wir brauchen. Niemand muss arbeiten und alle haben Zeit für Kinder, Eltern und Freunde.
    Mein Alb-Traum: diese Fabriken gehören den Reichen und wir Menschen leben abhängig in Knechtschaft.

  • Danke für eure Antworten.


    Noch sind wir nicht geschieden. Unser Sohn ist 4 Jahre alt.


    Und wenn die Scheidung dann über die Bühne gegangen ist, kann dann später nochmal was von ihm kommen?

  • kann dann später nochmal was von ihm kommen?


    Theoretisch ja.... zumindest, wenn er Hartz IV bezieht-


    Ich habe auch eine Zeitlang für meinen Ex zahlen müssen, obwohl beide Kids bei mir gelebt haben... aber, man kommt relativ legal schnell aus der Sache raus :pfeif

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Danke!


    Okay, als dürfte ich ca 1400 Euro verdienen und müsse noch nicht für ihn zahlen.
    Kindergeld und Unterhaltsvorschuss werden aber nicht mitberechnet, oder?


    Vielleicht arbeit er deshalb weniger, damit er nicht für mich zahlen muss.



    Sansi

  • Bis zur Scheidung gibt es den sog. Trennungsunterhalt. Da kommt es auf Dein Einkommen abzüglich Unterhalt fürs Kind an und sein Einkommen abzüglich (geleisteten) Kindsunterhalt. Euch stehen gegeneinander jeweils 3/7 des Einkommens des anderen zu, losgelöst von irgendwelchen Pfändungsgrenzen oder Selbstbehaltsgrenzen. Man selbst hat Anrecht auf 4/7 des eigenen Einkommens.


    Nach der Scheidung ist das alles anders und entspricht dem, was hier bereits geschrieben wurde. Zu berücksichtigen ist aber, dass Du in eine andere Steuerklasse rutschst (2) von der bisherigen 3, 4 oder 5. Dein dann Ex ebenfalls, aber in die 1. Das vermindert das Nettoeinkommen nochmals, von dem dann alles gerechnet wird.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich denke dann wird sich der Trennungsunterhalt bis Juli gegeneinander aufrechnen oder sagar das ich von ihm etwas bekomme.
    Weniger hatte er bis dahin auf keinen Fall und Unterhalt hat er noch gar nicht bezahlt.
    Ab Juli sieht das dann anders aus, da kann es sein das er weniger als ich hat, also könnte es ab dem zeitpunkt sein, das er von mir was bekommt.


    Puh, gar nicht so einfach. Werd mich morgen nochmal bei meinem Anwalt genau beraten lassen.


    Nach der Scheidung liege ich unter diesem Pfändbaren Satz auch wenn ich etwasmehr arbeite.


    Gibt es irgendeine Grenze an Jahre, wo er noch Geld von mir fordern kann?

  • Euch stehen gegeneinander jeweils 3/7 des Einkommens des anderen zu, losgelöst von irgendwelchen Pfändungsgrenzen oder Selbstbehaltsgrenzen. Man selbst hat Anrecht auf 4/7 des eigenen Einkommens.


    Bist Du Dir sicher?
    Laut meinem Anwalt gelten die Selbstbehaltsgrenzen (1050 €) auch bei Trennungsunterhalt und eine Bedürftiglkeit muss nachgewiesen werden.

  • Laut meinem Anwalt gelten die Selbstbehaltsgrenzen (1050 €) auch bei Trennungsunterhalt und eine Bedürftiglkeit muss nachgewiesen werden.

    Ich bin mir auch sicher, dass der Selbstbehalt nach den von LuVi gezeigten Pfändungsgrenzen gilt. :winken:


    LG


    Flo

    Mein Traum: automatische Fabriken die alles produzieren was wir brauchen. Niemand muss arbeiten und alle haben Zeit für Kinder, Eltern und Freunde.
    Mein Alb-Traum: diese Fabriken gehören den Reichen und wir Menschen leben abhängig in Knechtschaft.

  • Ja und nein. Bei der Berechnung des Unterhalts wird auf den Selbstbehalt keine Rücksicht genommen. Bei der Zahlungsverpflichtung aber dann schon. Das ist wesentlich für die Mangelfallberechnung und eventuelle finanzielle Unterstützung von dritter Seite - Hartz-IV und Konsorten. Da erweist sich letztlich, wer was aus welchem Topf bekommt ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

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