1 1/2 jahre plus schwangerschaft nix gehört von kv und plötzlich umgangsrechtklage

  • Hallo zusammen
    ich werde versuchen kurz meine situation zu schildern ich stehe vor einem phenomen und fühle mich hilflos und in die ecke gedrängt ...ich war in der ssw alleine und bin es immer noch der kv hat das kind abgelehnt dazu muss ich sagen das wir keine lange beziehung hatte im gegenteil und wir sowieso getrennte wege wieder gehen wollten und auch gegangen sind...ich wurde aufgefordert abzutreiben und habe mich aber für das kind entschieden der kv hat jegliche verantwortung abgelenht und auch der kontakt wurde abgebrochen ich bin ihm in der ssw und kurz danach sehr entgegen gekommen habe ihn mit zu vorsorge terminen genommen ein erstes treffen nach der geburt in die wege geleitet und die ersten monate fotos geschickt ...die ganze zeit über kam kein danke keine hilfe weder emotional noch finanziell, es sind ein paar situationen gewessen in dennen er mir das vertrauen zu ihm gänzlich genommen hat ich habe probiert und probiert bis ich zu dem punkt kam an dem ich mich zurückezogen habe ihm gesagt habe das wenn er nicht mir entgegenkommt ich erstmal den kontakt komplett abbrechen will..daraufhin kam keine antwort....14 monate später hatte ich vom gericht ein schreiben im briefkasten umgangsrecht klage das hat mich umgehauen und ich verstehe es bis heute nicht warum dieser weg gewählt wurde mein vertrauen ist komplett kaputt ich traue ihm leider auch nicht da ich weiss das er auch psyische probleme hat auch drogen problem..nun wir habe uns vor gericht wieder gesehn und er hat mir vor dem richter vorgeworfen das ich sein kind ihm entzogen hätte das er eine neue parterin hat und eine kindgerechte whg und sie jedes wochenende bei sich haben will...was eimfach mal unmöglich ist den er ist ein fremder für sie...leider zählt es auch nicht das er sich nicht einmal bemüht hat für sie nicht ein päckchen geschickt nichts .....er zeigt mir nicht das er daran interessiert ist vater zu sein er macht mir druck da er anstatt den normalen weg zu wählen gleich diesen krassen weg geht....
    ich weiss das meine tochter ein recht darauf hat ihn kennenzulernen aber ich frage mich ist es nicht schädlicher für sie wenn sich die eltern nichtmal in die augen schauen können......vom gericht wurde eine beratung verordnet die im grunde zu nix führt den alles was ich mir anhören muss ist das es meine schuld ist ich hätte es ja nicht anders gewollt...und muss mir wirklich krasse sachen anhören ...nur kann ich nicht so reagieren wie ich im grunde will weil mir dadurch ein strick gelegt werden würde..dh wenn es nach mir gehen sollte würde ich all diese ämter lassen und einen weg unabhängig davon finden ich würde einfach mehr zeit wollen das ich dem wieder vertraue ich kann doch nicht meine tochter in seine hände geben wenn ich ihm nicht vertraue oder wenigstens ein gutes gefühl habe ich glaube unter den momentanen umständen würde ihr das nur schaden.........was kann ich tun ich fühle mich wirklich hilflos da mir die ämter im rücken liegen und mich zu dem umgang drängen......phuu das war jetzt eine halbe doktorarbeit ich hoffe irgendjemand kann mir rat geben

  • Erstmal :troest Ich kann dich verstehen... da reißt du dir 1,5 Jahre mutterseelenallein den A... auf und dann bildet sich dieser Trottel ein, dich verklagen zu müssen. Unfassbar :bldgt: Und defintiv nicht der taktvollste und einfühlsamste Weg -keine Frage! Nun das Aber :schwitz : Vielleicht ist er irgendwie auf den Trichter gekommen, dass ihm sein Kind doch sehr wichtig ist und ihm fehlt :frag Dann ist das immer noch nicht der optimale Weg :nanana , aber Menschen machen Fehler... ok das hilft dir jetzt wahrscheinlich auch nicht :frag

    ich kann doch nicht meine tochter in seine hände geben wenn ich ihm nicht vertraue oder wenigstens ein gutes gefühl habe ich glaube unter den momentanen umständen würde ihr das nur schaden.........was kann ich tun ich fühle mich wirklich hilflos da mir die ämter im rücken liegen und mich zu dem umgang drängen......


    Nun der Tipp (den du wahrscheinlich auch nicht wirklich hören wolltest): Lass die Ämter mal machen... das ist hart für dich und wahrscheinlich empfindest du das als vollkommen unverständlich und unangemessen :frag?! Aber ich denke, die Ämter wissen schon, was sie tun ;) . Und dazu gehört auch, dass sie dich ein wenig drängen. Keine Angst, du musst das Kind nicht sofort über ein ganzes Wochenende abgeben -das wird kein JA von dir verlangen. Es wird wahrscheinlich darum gehen, dem Kind eine Chance zu geben, den Vater kennenzulernen, ein Vertrauensverhältnis zu ihm aufzubauen und den Umgang dann auszubauen. Und nein, das schadet dem Kind nicht zwangsweise! Und wie es mit deinem "Vertrauen" zum KV aussieht, spielt eine untergeordnete Rolle... sieh´s als Chance für´s Kind.


    Viel Kraft, gute Nerven und die notwendige Distanz zu dieser Geschichte :blume

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Ein paar Satzzeichen wären nicht schlecht......


    Was hälst Du von gemeinsamen Besuchen einer Familienberatungsstelle? Das würde ich ihm auf jeden Fall (über das Jugendamt) vorschlagen. Damit zeigst Du Dich kooperativ (das erwarten JA und Familiengericht sowieso von Dir) und ihr habt außerdem die Chance eine Basis für eine einigermaßen funktionierende Kommunikation zu schaffen.


    Verhindern, dass er das Kind irgendwann zu sich nimmt, kannst Du wahrscheinlich nicht. Aber dass er so plötzlich in Euer Leben "stolpert" muss nun auch nicht ein, nicht auf diese Art und Weise. Über begleiteten Umgang könnte der KV langsam (d.h. stundenweise und nicht gleich das ganze Wochenende) ans Kind herangeführt werden.


    Du schreibst, er hat psychische Probleme sowie mit Drogen. Das sind Gründe, zunächst nur begleitetem Umgang zuzustimmen.
    Damit Du Dich sicherer fühlst könnte dies beim Jugendamt oder einer Familienberatungsstelle angebahnt werden.


    Ah, lese gerade es wurde eine "Beratung verordnet". Heißt das, dass Ihr Familienberatungsstelle oder Gespräche beim JA schon hinter Euch habt? Wenn die unbefriedigend gelaufen sind oder abgebrochen wurden würde doch eine Stellungnahme ans Familiengericht gehen. Oder sehe ich das falsch?


    Gruß,

  • also ich stand vor der selben frage wie du mit meinem sohn und habe damals gedacht das es ihm damit gutgehen würde wenn er trotz das seine mutter ihn ja garnicht wollte, und dann auf einmal feststellt das sie ja eine mutter ist, und unbedingt kontakt zu ihm haben will. ja ich hatte die hoffnung das sie es erhrlich meinte und so dem kleinen das geben würde was er braucht, liebe und zuneigung. das war so ziemlich der schlimmste fehler !!!!! sie hat ihm immer hoffnung gemacht und ihn wiedeer fallen gelassen. jeder mensch ist verschieden, aber ich denke das es einen grund gab warum dein ex das kind nicht sehen wollte und dieser grund wird immer wieder kommen. meine ex wollte einfach nur das kind sehen um in meiner nähe zu sein, wie ich das verstehn soll weiß ich bis heute nicht.wer sich kümmern will wird es von anfang an machen und versuchen wenigstens eine normale basis für den umgang mit dem kind zum partner halten.ich hätte ihr mit dem wissen heute was damals war keinen umgang mehr gewähren, zum wohle des kindes.
    lg

    Einmal editiert, zuletzt von Stephan5113 ()

  • jeder mensch ist verschieden, aber ich denke das es einen grund gab warum dein ex das kind nicht sehen wollte und dieser grund wird immer wieder kommen.


    Hier widersprichst du dir selber. Du schreibst, dass jeder Mensch verschieden ist und schließt dann doch von deiner eigenen Erfahrung auf andere. Es wird bestimmt einen Grund geben, warum der Ex der TS das Kind am Anfang nicht sehen wollte oder konnte. Ob dies derselbe Grund ist, wie bei der Mutter deines Kindes, kann man überhaupt nicht sagen. Deshalb kann man auch nicht sagen, ob dieser Grund immer wieder kommen wird.


    wer sich kümmern will wird es von anfang an machen und versuchen wenigstens eine normale basis für den umgang mit dem kind zum partner halten.ich hätte ihr mit dem wissen heute was damals war keinen umgang mehr gewähren, zum wohle des kindes


    Nein, es kann durchaus Gründe geben, warum man am Anfang eben keine Basis hat, die einen Umgang ermöglichen würden, obwohl man den Umgang mit dem Kind gerne hätte. Das kann sich aber durch geänderte Rahmenbedingungen verändern. Sosehr ich dich auch verstehen kann, wenn der Umgang mit der Mutter deines Kindes nicht so verlaufen ist, wie du dir das für euer Kind gewünscht hättest, aber es ist trotzdem nicht DEIN Recht Umgang zu "gewähren". Es ist vielmehr deine Pflicht den Umgang zu ermöglichen und zu fördern, denn es ist ein Recht des Kindes Umgang mit beiden Eltern zu haben. Nur ein Gericht kann ggf. feststellen, dass der Umgang der Mutter deines Kindes nicht im Interesse des Kindeswohls ist und diesen evtl. verbieten.