So, nun nochmal...
Wir leben das Wechselmodell, arbeiten beide Vollzeit (allerdings verdienen wir beide relativ wenig). Kindergeld (und das ist gerichtlich so festgehalten) wird geteilt, d.h. ich beziehe das KG und überweise ihm die Hälfte.
Tagesmutter wird vom JA finanziert..., er arbeitet ganz normale Büroschicht (oder wie immer man das bezeichnen mag), ich arbeite eine Woche Tagschicht (wenn sie bei mir ist) und eine Woche Abendschicht (Daddywoche) in der Gastronomie.
Danke an alle die mir meine Frage beantwortet haben...das beide Stkl.2 nicht möglich ist.
Irgendjemand kam oben auf die Idee, mit dem Kindergeld ab 3. Kind (bissel mehr isses), ich beziehe Kindergeld für Kind 3 und 4, 1+2 sind bei mir Zählkinder, d.h. für die junge Dame gibt es KiGeld wie fürs 4. Kind, ich teile dies auch brav mit dem KV, obwohl er eigentlich nur diese eine Tochter hat.
Betreuungskosten, so hoffe ich doch, werden wir uns einig werden...wenn nicht bleibt nur der Weg übers Gericht. Da wir auch NULL kommunizieren können, wird es wohl darauf hinauslaufen.
Achso, er hat genau wie ich ein halbes Kind auf der Steuerkarte.
LG Carina