Hallo,
das man eine scheidung zurück nehmen kann bzw. ruhen lassen kann weiß ich mittlerweile, aber wer muss indem fall für die kosten aufkommen?
Beispiel: Wir lassen uns scheiden, ich bekomme prozesskostenbeihilfe, scheidungsantrag läuft über mich.
Wenn wir jetzt sagen wir wollen die scheidung doch nicht, was passiert dann mit den kosten? :frag
Habs versucht zu googlen, find aber nichts was mir da weiter hilft.