Scheidung zurücknehmen aber wer trägt dann die kosten?

  • Hallo,


    das man eine scheidung zurück nehmen kann bzw. ruhen lassen kann weiß ich mittlerweile, aber wer muss indem fall für die kosten aufkommen?


    Beispiel: Wir lassen uns scheiden, ich bekomme prozesskostenbeihilfe, scheidungsantrag läuft über mich.
    Wenn wir jetzt sagen wir wollen die scheidung doch nicht, was passiert dann mit den kosten? :frag


    Habs versucht zu googlen, find aber nichts was mir da weiter hilft.

    "Verlass dich auf dein Herz, denn es schlug schon bevor dein Kopf denken konnte"


    2 Mal editiert, zuletzt von coshima ()

  • Hast Du volle Kostenübernahme bekommen, oder zahlst Du in Raten ab?
    solltest Du in Raten abzahlen, dann laufen diese weiter, bis die (bisher aufgelaufenen) Kosten erstattet sind- bei voller Kostenübernahme passiert gar nix, da der Staat ja die Kosten trägt-


    allerdings kann es sein, dass Du für das gleiche Verfahren nicht nochmal Prozeßkostenhilfe bekommen wirst....

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ich glaub ich hab volle kostenübernahme bekommen, hab ein schreiben erhalten wo bestätigt wurde das mir prozesskostenbeihilfe gewährt wird, von ratenzahlung stand da nichts.
    Aber mein noch-ehemann meinte beim letzten gespräch, wenn wir die scheidung stoppen würden, würde die pkh wegfallen und er müsste die kosten übernehmen, das hat mich etwas verwundert, da die scheidung ja nicht auf ihn sondern auf mich läuft?!

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    Einmal editiert, zuletzt von coshima ()

  • naja- Du hast PKH bekommen, Deinen Teil der Kosten übernimmt der Staat-
    er hat keine PKH bekommen, muss also die ggf. entstandenen Kosten (seinen Teil also, falls er z.B. einen Anwalt hat) übernehmen, bzw. von Dir (privat) fordern...

    Lieber Gruss


    Luchsie


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  • Danke, hilft mir schonmal sehr weiter.
    Aber er hat keinen eigenen anwalt, läuft alles über meine anwältin, auch aus kostengründen und weil wir uns eigentlich einig sind in allen dingen die die scheidung betreffen.

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  • Nein, aber wir haben uns drüber unterhalten. Aber solang wir uns nicht 100% sicher sind läuft die scheidung weiter.

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