Betreuungsunterhalt

  • Wo muss ich mich hinwenden, um zu erfahren wieviel Betreuungsunterhalt der KV an mich zahlen müsste und wenn er es nicht tut muss ich dann zu einem Anwalt?

    [align=center]Nichts schmeckt so gut, wie sich dünn sein anfühlt!!!!

  • Also einfach beim JA anrufen und nachfragen wegen Betreuungsunterhalt???
    Oh man... wenn das alles hinter mir liegt bin ich Profi in Unterhaltsangelegenheiten :kopf

    [align=center]Nichts schmeckt so gut, wie sich dünn sein anfühlt!!!!

  • Das JA von Sahummel war die Antwort auf die Frage nach dem Anwalt :)


    Du musst zum Anwalt, nicht zum Jugendamt.

  • Als Erklärung: JA ist zuständig für Kinder. Betreuungsunterhalt ist Dein Unterhalt und für Dich gibt es kein Amt. Deshalb bleibt Dir nur der Rechtsweg über einen Anwalt.
    Verdienst Du wenig kannst Du einen Beratungsschein bekommen.
    Frag mal bei deiner Bekannten die ich auch kenne. Die hatte das in der Art.

  • Als Erklärung: JA ist zuständig für Kinder. Betreuungsunterhalt ist Dein Unterhalt und für Dich gibt es kein Amt.

    hmm... scheint so nicht korrekt zu sein, zumindest gibt es beim Jugendamt Mitarbeiter die einem diesbezüglich Auskunft geben könnten, wenn sie denn mal ihrer Arbeit nachgehen würden

    [align=center]Nichts schmeckt so gut, wie sich dünn sein anfühlt!!!!

  • Hallo erstmal


    hmm... scheint so nicht korrekt zu sein, zumindest gibt es beim Jugendamt Mitarbeiter die einem diesbezüglich Auskunft geben könnten, wenn sie denn mal ihrer Arbeit nachgehen würden


    Sie müssten zumindest Auskunft darüber geben können, ob noch Luft für Betreuungsunterhalt ist. Im Gegensatz zum Kindesunterhalt liegt der notwendige Selbstbehalt für BU bei 1050,00 € aus seinem bereinigten Nettoeinkommen.


    Ein Beispiel.


    Das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen liegt bei 1300,00 €. KU für ein Kind bis 6 Jahren liegt bei 225,00 € in Stufe 1.


    1300,00 € - 225,00 € = 1075,00 €. Bliebe also noch Luft für 25,00 € BU


    lg


    Camper

  • Hi,


    wieviel KU zahlt EX, und wieviel hat er Netto ? ...oder hatte er Netto ?


    Wenn du das weißt, kannst du/wir schon in etwa abwägen, ob es sich lohnt zum RA zu gehen.
    Wenn EX sich wehrt, dann geht das nur über den RA/FG. Ansonsten könnte man dies auch über einen Notar machen lassen.



    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Zitat von »vatertochterduo«
    Als Erklärung: JA ist zuständig für Kinder. Betreuungsunterhalt ist Dein Unterhalt und für Dich gibt es kein Amt.
    hmm... scheint so nicht korrekt zu sein, zumindest gibt es beim Jugendamt Mitarbeiter die einem diesbezüglich Auskunft geben könnten, wenn sie denn mal ihrer Arbeit nachgehen würden


    doch, das ist korrekt. Es ist nämlich das Jugendamt, nicht das Elternamt oder das getrennt-lebend-amt.


    Vielleicht gibt es nette Ja-Mitarbeiter,die sich in der Thematik auskennen und das dann "mal eben" mit berechnen, wenn sie grad schonmal eh dran sind wegen dem Kindesunterhalt. (die sehen ja, was "übrig" bleibt.). Zuständig ist das JA dafür aber nicht.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • hmm... scheint so nicht korrekt zu sein, zumindest gibt es beim Jugendamt Mitarbeiter die einem diesbezüglich Auskunft geben könnten, wenn sie denn mal ihrer Arbeit nachgehen würden


    Es gibt auch hier User welche Dir Auskunft geben können obwohl sie nie etwas mit BU zu tun hatten.
    Ein Rechtsanwalt kann Dir auch etwas vom Fliesenlegen erzählen wenn er sich das mal angesehen hat.


    Fakt ist: JA ist nur für Kinder zuständig. Kindesunterhalt. Nicht für sonstigen Unterhalt egal wie sich der nennt. Der BU, TU, NEU gehört "eigentlich" zum Privatvergnügen und dafür ist ein JA nicht zuständig.