Wo muss ich mich hinwenden, um zu erfahren wieviel Betreuungsunterhalt der KV an mich zahlen müsste und wenn er es nicht tut muss ich dann zu einem Anwalt?
Betreuungsunterhalt
-
-
Kurze Antwort: Ja........in beiden Fällen. Ein Anwalt rechnet aus, wieviel BU dir zusteht, dafür fordert er Unterlagen von deinem Ex an
-
Also einfach beim JA anrufen und nachfragen wegen Betreuungsunterhalt???
Oh man... wenn das alles hinter mir liegt bin ich Profi in Unterhaltsangelegenheiten :kopf -
Das JA von Sahummel war die Antwort auf die Frage nach dem Anwalt
Du musst zum Anwalt, nicht zum Jugendamt.
-
Die andere Frage - bevor du zum Anwalt gehst - wieviel Kindesunterhalt bekommst du - schau mal in die Düsseldorfer Tabelle - ist das überhaupt noch "Luft" für BU ?
-
Als Erklärung: JA ist zuständig für Kinder. Betreuungsunterhalt ist Dein Unterhalt und für Dich gibt es kein Amt. Deshalb bleibt Dir nur der Rechtsweg über einen Anwalt.
Verdienst Du wenig kannst Du einen Beratungsschein bekommen.
Frag mal bei deiner Bekannten die ich auch kenne. Die hatte das in der Art. -
Als Erklärung: JA ist zuständig für Kinder. Betreuungsunterhalt ist Dein Unterhalt und für Dich gibt es kein Amt.
hmm... scheint so nicht korrekt zu sein, zumindest gibt es beim Jugendamt Mitarbeiter die einem diesbezüglich Auskunft geben könnten, wenn sie denn mal ihrer Arbeit nachgehen würden
-
Hallo erstmal
hmm... scheint so nicht korrekt zu sein, zumindest gibt es beim Jugendamt Mitarbeiter die einem diesbezüglich Auskunft geben könnten, wenn sie denn mal ihrer Arbeit nachgehen würden
Sie müssten zumindest Auskunft darüber geben können, ob noch Luft für Betreuungsunterhalt ist. Im Gegensatz zum Kindesunterhalt liegt der notwendige Selbstbehalt für BU bei 1050,00 € aus seinem bereinigten Nettoeinkommen.
Ein Beispiel.
Das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen liegt bei 1300,00 €. KU für ein Kind bis 6 Jahren liegt bei 225,00 € in Stufe 1.
1300,00 € - 225,00 € = 1075,00 €. Bliebe also noch Luft für 25,00 € BU
lg
Camper
-
Hi,
wieviel KU zahlt EX, und wieviel hat er Netto ? ...oder hatte er Netto ?
Wenn du das weißt, kannst du/wir schon in etwa abwägen, ob es sich lohnt zum RA zu gehen.
Wenn EX sich wehrt, dann geht das nur über den RA/FG. Ansonsten könnte man dies auch über einen Notar machen lassen.Gruß
babbedeckel -
Zitat von »vatertochterduo«
Als Erklärung: JA ist zuständig für Kinder. Betreuungsunterhalt ist Dein Unterhalt und für Dich gibt es kein Amt.
hmm... scheint so nicht korrekt zu sein, zumindest gibt es beim Jugendamt Mitarbeiter die einem diesbezüglich Auskunft geben könnten, wenn sie denn mal ihrer Arbeit nachgehen würdendoch, das ist korrekt. Es ist nämlich das Jugendamt, nicht das Elternamt oder das getrennt-lebend-amt.
Vielleicht gibt es nette Ja-Mitarbeiter,die sich in der Thematik auskennen und das dann "mal eben" mit berechnen, wenn sie grad schonmal eh dran sind wegen dem Kindesunterhalt. (die sehen ja, was "übrig" bleibt.). Zuständig ist das JA dafür aber nicht.
-
hmm... scheint so nicht korrekt zu sein, zumindest gibt es beim Jugendamt Mitarbeiter die einem diesbezüglich Auskunft geben könnten, wenn sie denn mal ihrer Arbeit nachgehen würden
Es gibt auch hier User welche Dir Auskunft geben können obwohl sie nie etwas mit BU zu tun hatten.
Ein Rechtsanwalt kann Dir auch etwas vom Fliesenlegen erzählen wenn er sich das mal angesehen hat.Fakt ist: JA ist nur für Kinder zuständig. Kindesunterhalt. Nicht für sonstigen Unterhalt egal wie sich der nennt. Der BU, TU, NEU gehört "eigentlich" zum Privatvergnügen und dafür ist ein JA nicht zuständig.