Nachehelicher Unterhalt wegen der Ausbildung!

  • Hallo allerseits,


    wir sind seit ca. 2 Jahren getrennt und voraussichtlich werden wir in zwei Monaten geschieden sein. Während diesen ganzen Jahren habe ich kindesunterhalt und Trennungsunterhalt bezahlt.


    Meine Frau hat während der Trennung mit einer Ausbildung angefangen. Sie bekommt 50€ Fahrtgeld, 130€ für die Betreuung (Hort) u. natürlich die gesamte Ausbildungskosten.


    Ich möchte nach der Scheidung keinen nachehelichen Unterhalt mehr zahlen sondern nur das Kindesunterhalt für meinen Sohn, was ich auch gerne tue.



    Mein Sohn wird bis 17:00 Uhr betreuut und ist 8 Jahre alt. Meine Noch-Ehefrau hat wegen der Ehe keine Ausbildung abgebrochen und auch nicht mit irgeneinem angefangen.


    Nun aber hat sie mit einer Ausbildung angefangen, die bis 31.08.2012 dauert.



    Muß ich bis dahin wegen der Ausbildung nachehelichen Unterhalt zahlen und wenn ja warum? kann ich die Zahlung nach der Scheidung einfach abstellen?
    Womit muß ich rechnen, falls ich nach der Scheidung nicht mehr für meine Frau zahlen würde.


    Wie gesagt für meinen Sohn werde ich weiterhin zahlen.


    Die Ausbildung ist ganztägig und auch 5 Tage der Woche.


    Besteht die Chance für Sie von Arge oder Jobcenter unterstützung zu bekommen?


    vielen Dank für Eure Antworten und Erfahrungen.



    Mann-Hannover

  • Besteht die Chance für Sie von Arge oder Jobcenter unterstützung zu bekommen?


    Wenn deine Noch-Frau von der Arge abhängig werden würde, muss sie die Ausbildung abbrechen.
    Wer bezahlt die Ausbildung?

  • Wenn deine Noch-Frau von der Arge abhängig werden würde, muss sie die Ausbildung abbrechen.


    muss nicht sein.
    hat sie schon eine ausbildung? welche gründe gibt es, wenn sie schon eine hat noch eine zu machen?


    erstausbildung + bab wäre eine möglichkeit, da wird aber geprüft, ob nicht die eltern für die erstausbildung aufkommen müssen.

  • Mein Anwalt ist der Meinung, daß das Arbeistamt das Geld fürs Lebensunterhalt von mir verlangt, auch nach der Scheidung!!!


    Meine Frau ist 38 J. und das ist ihre erste Ausbildung!!


    Der Anwalt sagt, Nachehelicher Unterhalt gibt es für besondere Fälle und ein Fall ist die ganztägige Ausbildung.


    Gruss!!

  • Verständnisfrage: bezahlt die Agentur für Arbeit (= Arbeitsamt) oder die Arge die Ausbildung? Das sind zwei Paar Stiefel.
    Wenn das Arbeitsamt die Ausbildung bezahlt, bekommt sie von dort auch Übergangsgeld?


    Wenn dein Anwalt davon ausgeht, dass das Arbeitsamt von dir Geld für den Unterhalt verlangt, dann meint dein Anwalt die Arge. D.h. aber auch, dass der Mindestbedarf nach einer Scheidung nicht gedeckt wäre.

  • Ja, da hat Dein Anwalt nicht ganz unrecht. Allerdings ist es an Deiner Nochfrau, diesen nachehelichen Unterhalt einzufordern. D.h., sie muss einen Antrag stellen, dass auch der nacheheliche Unterhalt verhandelt wird während des Scheidungsverfahrens oder ein getrenntes Verfahren dazu anstreben, ansonsten kannst Du tatsächlich erstmal die Zahlung für sie einstellen.
    Sollte sie den Unterhalt allerdings einfordern, wird ihr da auch sehr wahrscheinlich Recht gegeben - weil sonst nämlich der Steuerzahler u.U. mit Sozialleistungen für sie aufkommen müsste und da geht der nacheheliche Unterhalt in der Pflicht immer vor.

  • meine fragen habe ich nicht umsonst gestellt, stichwort unbillige härte.


    meinem rechtsempfinden nach, kann es bestimmte konstellationen geben, wo die ex den unterhaltsanspruch für die ausbildung verwirkt hat.
    analog zur erstausbildung und der unterhaltspflicht der eltern.

  • Verständnisfrage: bezahlt die Agentur für Arbeit (= Arbeitsamt) oder die Arge die Ausbildung? Das sind zwei Paar Stiefel.
    Wenn das Arbeitsamt die Ausbildung bezahlt, bekommt sie von dort auch Übergangsgeld?


    Wenn dein Anwalt davon ausgeht, dass das Arbeitsamt von dir Geld für den Unterhalt verlangt, dann meint dein Anwalt die Arge. D.h. aber auch, dass der Mindestbedarf nach einer Scheidung nicht gedeckt wäre.

    Die Agentur für Arbeit zahlt die Ausbildung. Ob sie vom Arbeitsamt Übergangsgeld bekommt, ist genau meine Frage"!!


    Gruß

  • Ja, da hat Dein Anwalt nicht ganz unrecht. Allerdings ist es an Deiner Nochfrau, diesen nachehelichen Unterhalt einzufordern. D.h., sie muss einen Antrag stellen, dass auch der nacheheliche Unterhalt verhandelt wird während des Scheidungsverfahrens oder ein getrenntes Verfahren dazu anstreben, ansonsten kannst Du tatsächlich erstmal die Zahlung für sie einstellen.
    Sollte sie den Unterhalt allerdings einfordern, wird ihr da auch sehr wahrscheinlich Recht gegeben - weil sonst nämlich der Steuerzahler u.U. mit Sozialleistungen für sie aufkommen müsste und da geht der nacheheliche Unterhalt in der Pflicht immer vor.



    Was passiert, wenn ich die Zahlung einstelle? Woher bekommst sie die Unterstützung für Ihren Lebensunterhalt?


    Gruß

  • @naeljo
    wenn ich das alter des te sehe und davon ausgehe, dass die ex nicht viel jünger ist, stellt sich mir die frage: warum?

  • @naeljo
    ich gehe mal von ungefähr 35 aus, das kind ist 8, dann hatte sie rund 10 jahre vor dem kind, wo sie eine ausbildung hätte machen können. da fände ich staatliche unterstützung ok. aber weder die eltern noch den ex-ehemann empfinde ich als in der pflicht dafür aufzukommen.
    und auch ein selbstbehalt von 1000e bei trennungsunterhalt finde ich nicht sonderlich viel.
    wie gesagt, das ist meine annahme, ob es so stimmt, ob es eine erstausbildung ist, weiß ich nicht. meine fragen diesbezüglich sind ja unbeantwortet.

  • Rovena
    danke, das hatte ich überlesen.


    klärt aber trotzdem nicht die frage, warum sie in den minimum 12 jahren zwischen schulabschluss und kind keine ausbildung gemacht hat.

  • Die Agentur für Arbeit zahlt die Ausbildung. Ob sie vom Arbeitsamt Übergangsgeld bekommt, ist genau meine Frage"!!

    Das weiss hier niemand... das steht im Bewilligungsbescheid. Hätte sie Anspruch auf Arbeitslosengeld?


    meine fragen habe ich nicht umsonst gestellt, stichwort unbillige härte.


    Gegenstichwort: Unterhaltskette - und wieso soll die Allgemeinheit für die Zeit der Ausbildung aufkommen?
    Bezahlt die Agentur für Arbeit die Ausbildung, dann gibt es dafür einen Grund, den auch die Agentur für Arbeit akzeptiert.


    Reichen die Gelder, die die Noch-Ehefrau im laufe eines Monats gutgeschrieben bekommt, nicht, und sie beantragt deshalb ALG II, dann fordert die Arge sie auf, nachehelichen Unterhalt wegen der Ausbildung zu fordern.

  • @naeljo
    ich gehe mal von ungefähr 35 aus, das kind ist 8, dann hatte sie rund 10 jahre vor dem kind, wo sie eine ausbildung hätte machen können. da fände ich staatliche unterstützung ok. aber weder die eltern noch den ex-ehemann empfinde ich als in der pflicht dafür aufzukommen.
    und auch ein selbstbehalt von 1000e bei trennungsunterhalt finde ich nicht sonderlich viel.
    wie gesagt, das ist meine annahme, ob es so stimmt, ob es eine erstausbildung ist, weiß ich nicht. meine fragen diesbezüglich sind ja unbeantwortet.

    Sie ist 38 J. und ich bin 48 J. Ja das ist ihre erste Ausbildung in Deutschland.


    Antwort an @naeljo:


    Ich habe alles für Sie bezahlt, Computer, gesamte Küche, Mietsicherheit von 2000€, gesamten Haushalt, und und und .. Wie lange soll ich noch zahlen und vor allen Warum muß ich dafür aufkomen? Sie ist nach der Scheidung ein Mensch wie jeder andere auch und warum muß ich ausgerechnet für diesen Menschen zahlen? Ich habe sogar angeboten daß ich das Kind zu mir nehme und das ist allemal finanziell günstiger für mich.. Aber nein, sie möchte das Kind behalten!! manchmal habe ich den Eindruch, daß sie mich damit erpresst!!


    Aber ich liebe meinen Sohn über alles und nur seinetwegen mache ich alles mit!!

  • @paulaken: spielt das wirklich jetzt eine Rolle? Sie hat keine, jetzt macht sie eine. (und selbst, wenn sie mal vor x Jahren eine gemacht hätte, könnte sie heute damit heute nichts mehr anfangen).


    @TE: Ich vermute, dein Anwalt weiß, wovon er redet. Einfach streichen kannst du den Unterhalt nicht. Bzw. kannst du natürlich schon, dann kann Ex den aber anmahnen, einklagen usw. Dazu wird sie dann auch verpflichtet werden, denn solange sie darauf Anspruch hat hat der Vorrang vor ALG.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...