Meinen Namen und den des Kindes ändern??

  • guten morgen ihr lieben,
    sorry wenn ich hier falsch mit meiner frage bin, aber ich habe kein besseres thema gefunden.
    Viell. kann mir aber auch hier jemand helfen?
    also, ich weiß, dass es für mich kein problem sein dürfte, nach der scheidung wieder meinen mädchennamen
    Anzunehmen. aber was ist mit meinem sohn (1j.)??
    wenn der vater dem ganzen zustimmt, müsste das doch funktionieren, oder?


    Und gleich noch eine frage, wie sieht das nach der scheidung mit unterhalt für mich aus?
    Für das kind gilt ja die düsseldorfer tabelle, eine bekannte meinte nun,
    Dass mir nach der scheidung nichts mehr zusteht, da wir zu dem zeitpunkt auch nur 2 jahre verheiratet waren?!?


    Lieben dank für eure hilfe,
    Mareike&Max


  • Dass mir nach der scheidung nichts mehr zusteht, da wir zu dem zeitpunkt auch nur 2 jahre verheiratet waren?!?


    wenn du noch euer kind zu betreuen hast, hängt die unterhaltszahlung nicht von der dauer der ehe ab



    http://www.sozialleistungen.in…/betreuungsunterhalt.html


    eine namensänderung fürs kind ist nicht einfach, ohne zustimmung kaum möglich
    soweit ich weiß aber auch wenn der vater zustimmt nicht so leicht zu bekommen :hae:

  • Wenn der Vater zustimmt, ist das kein Problem. Hat eine Freundin von mir auch gemacht. Ohne Zustimmung wird schwierig bis unmöglich


    Unterhalt nach der Scheidung ist geringer als während des Trennungsjahres, aber, wie hier schon geschrieben. Betreuungsunterhalt dürftest du wohl kriegen. Euer Kind ist ja noch sehr jung

  • Wenn ihr das GSR habt, wird eine Namensänderung für dein Kind ohne Zustimmung des Vaters fast unmglich sein, es sei denn, es liegen schwerwiegende Argumente vor (wie z.B unzumutbarer Nachname etc).


    Sollte der KV zustimmen, müsst ihr einen Termin beim Standesamt machen, dort einen Vordruck ausfüllen und (vorab am besten schon geschrieben) eine formlose Begründung abgeben. Diese Unterlagen gehen dann an den Kreis/Stadt und dort wird dann darüber entschieden, ob der Name geändert wird oder nicht, sollte dem so sein, bekommt ihr eine Rechnung und wenn diese beglichen ist, eine Namensänderungsurkunde.