Kindesunterhalt

  • Aaaalso... jetzt hab ich doch auch mal eine Frage, zu einem Thema, mit dem ich mich wirklich ganz und gar nicht auskenne!


    Ich beziehe (noch) ALG II und das bleibt wohl auch noch so, bis etwa Februar/März nächsten Jahres. (Ab da ist wieder Schulbankdrücken angesagt und ich werde Bafög bekommen)


    Bislang haben der KV und ich das mit dem Unterhalt einfach so geregelt. Ich hab monatlich Geld bekommen, allerdings unter dem 'normalen' Satz, dafür hat er aber Einkäufe übernommen (Lebensmittel, Kleidung für die Kids, Geburtstagsgeschenke.....) und natürlich sämtliches Tanken bezahlt (wenn wir rumgedüst sind, wenn er ein WE da ist und eben die Strecke von ihm zu mir), da ich bis Anfang April gar nicht mobil war, so dass man das hätte abwechseln können.
    Im Großen und Ganzen kam ich also sehr gut damit über die Runden. Eigentlich konnte es auch gar nicht besser laufen. Gesetze hin oder her, ob ich mal zu wenig, dafür ein anderes Mal zu viel bekommen habe oder das alles ganz anders hätte sein können/müssen, ist mir dabei recht herzlich egal.


    Jetzt hat das Arbeitsamt aber dem KV (und mir eine Kopie) ein Schreiben geschickt, in dem sie ihn auffordern, Gehalt und Co. darzulegen, wegen des Kindesunterhaltes. Was vorher, bei meinem Großen, nie gemacht wurde :frag Warum auch immer. Er hat das schreiben beantwortet und muß wohl noch auf irgendwas warten, was er ebenfalls hinschicken muß. *wirrrr*


    Neben meinen beiden, hat er noch zwei weitere Kinder, für die er auch Unterhalt zahlen muß.


    Nun zu meinen Fragen:
    - Wohin wende ich mich denn, wenn wir so einen Unterhalt festlegen wollen/müssen? Oder macht das das Arbeitsamt?
    - Was passiert denn mit dem Geld? Wird das vom Arbeitsamt angerechnet und mir im Endeffekt eh alles wieder abgezogen?



    ICh hab einfach keine Lust zu einem Anwalt zu tingeln wegen sowas. Wir sind bislang super so ausgekommen, wie wir das geregelt haben und jetzt so ein Mist :nudelholz


    Wie wir das regeln, wenn das Erziehungsgeld wegfällt stand doch bei uns auch schon fest *grml* Heißt das, dass ich ab Dezember, wenn das Elterngeld wegfällt mit 300€ weniger da stehe? Einfach so mal eben?


    Fragen über Fragen *verzweifel bei dem Bürokratenmist*

  • Also für das Elterngeld / Erziehungsgeld gibt es keinen Ersatz in dem Sinne, soweit ich weiss.


    Ich denke mal, dass es der ARGE / dem Arbeitsamt darum geht, ob Dein Ex Unterhalt für Dich zahlen KÖNNTE und ggf. wenn er das kann, könnten sie die Zahlungen an Dich einstellen bzw. verringern. Wobei der Unterhalt für Kinder, meines Wissens nach, absoluten Vorrang hat.

  • Hallo,


    ich kann jetzt nur von meiner Erfahrung sprechen:
    Die von der UVK (Unterhaltsvorschusskasse) prüfen seine Einkünfte etc.
    Dann wird nach der Düsseldorfer Tabelle der Selbstbehalt abgezogen (890 -950€) und das was dann noch unterm Strich übrig bleibt wird dann auf alle Kinder aufgeteilt.
    Ich bekomme von meinem 70,21 im Monat (er hat auch noch 2 andere Kinder und eine Ehefrau für die er zahlen muß) das wird meinem ALG II abgezogen, bzw. rechnen die das als Einnahme meinerseits.
    Die Arge kann dir aber auf jeden Fall weiterhelfen wenn du irgendwelche Fragen dazu hast, bei uns in W-Tal sind das verschiedene Abteilungen, da müsstest du dich dann einfach mal bei dir durchfragen.


    Hoffe dir ein bisschen geholfen zu haben, viel Glück.


    LG Angel und Mel

    Erwarte immer das Schlimmste :scared, dann wirst du nie enttäuscht. :Flowers

  • Die Festlegung des Unterhalts / Titels macht das Jugendamt.
    Das Geld wird mit dem Geld von der Arge verrechnet.
    Ein Titel ist auch wichtig, weil dir sonst mal schnell auf dem Amt (auch BaföG) eine fiktive Summe angerechnet werden kann, die du nie erreichst mit der jetzigen Zahlungsregelung. :crazy

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.