und nochmal: Namensänderung

  • Kind: Nachname von KV..schwieriger ausländischer Doppelnachname
    Mutter: deutscher Nachname...bei Hochzeit Geburtsname behalten, jetzt geschieden


    SR: beide Elternteile



    Mich hat es schon immer aufgeregt, das mein Kind nicht meinen Nachnamen hat...ja ich habs von Anfang an bereut, ich wollte das nicht und eigentlich war auch klar, das Kind meinen Namen bekommt, doch dann kam alles anders...egal lange Geschichte


    Nun ja evtl habe ich KV nun soweit, das er einsieht, das Kind es immer schwer haben wird mit diesem besch... Namen, er wird wohl einer Umbenennung zustimmen.


    Wie geht man dann am besten vor? Zum Standesamt gehen? Ein Schriftstück aufsetzen? Was muss drin stehen?

  • Huhu,


    bei uns war es so: Wir, d.h der KV und Ich haben einen Termin am Standesamt gemacht. Dort einen formellen Antrag ausgefüllt. Diesem Antrag haben wir ein Schreiben beigelegt, warum wir gerne hätten, das der Name (auf meinen Namen) geändert wird. Wichtig ist, das gute/wichtige Argumente vorgelegt werden!


    Das Ganze ging dann vom Standesamt weiter an den Kreis, wo darüber entschieden wird.


    Das Ganze hat recht lange gedauert und mich für 2 Kinder 256 Euro gekostet hat.



    Wünsche euch viel Glück!

  • @Zann: einen Anwalt habt ihr nicht gebraucht?
    Ich tue mich ein wenig schwer, die richtige Begründung zu finden, bzw. mich richtig auszudrücken, wobei die Tatsache an sich das Kind jetzt einen ausländischen Doppelvornamen trägt (also beide Vornamen in D. selten anzutreffen sind) und einen noch typischeren ausländischen Nachnamen, der kaum aussprechbar ist (Ben Rj....), hat, Grund genug sein sollten. Kind hat keinerlei Beziehung zu ausländischen Verwandten (ausser zum KV der aber in D. lebt)


    Aber ich werde mal beim Standesamt nachfragen

  • ein anwalt ist nicht nötig


    es gibt aber keinen rechtsanspruch auf eine namensänderung


    daher solltest du es sinnvoll begründen und insbesondere auf sein zukünftiges leben in D hinweisen, vielleicht hilft dies


    kosten entstehen auch immer, waren bei erwachsen x% vom jahresgehalt, bei kindern weiß ichs nicht

    Wenn mich mein Kind später nach meiner "großen Liebe" fragt,
    dann möchte ich nicht in Fotoalben kramen,
    sondern durch den Raum zeigen und sagen: "Da sitzt sie."
    :wink

  • also ich habe nächste Woche einen Termin beim Standesamt und muss sie davon überzeugen, warum ich den Namen ändern lassen will, also warum es für das Wohl des Kindes am besten ist.


    - ausländischer Vor-und Nachname...alle Namensteile schwer auszusprechen...soziale Nachteile im späteren Leben
    -Kind hat keinerlei Beziehung zum Nachnamen, da kaum Kontakt zum Vater besteht sowie kein Kontakt zu den ausländischen Familienmitgliedern, wird sie wohl auch nie kennenlernen



    ---alles andere was für mich wichtig wäre, ist aber nicht dem Wohl des Kindes zuzuschreiben...reichen diese Gründe denn aus?