Unterhaltsfragen bei mehreren Kindern die bei verschiedenen Elternteilen leben

  • puh wo fang ich an?


    Heute gab es einen offiziellen Brief vom JA Abt. UVG ich versteh den nicht ganz und Fragen kann ich erst am Montag bei der SBin. Beschäftigt mich aber trotzdem


    Passagen die ich nicht verstehe


    Zitat

    Wir beabsichtigen UVG zu zahlen da sie ihrer Unterhaltspflicht nicht bzw. in voller Höhe nachkommen


    Hä? wie jetzt? werd ich vorher nicht gefragt?


    Zitat

    Aufgrund ihres Unterhaltstitels von 2000 sind sie zur Zahlung eines monatlichen Barunterhaltsbetrages in Höhe von 105,5% des Regelbetrages (...§2....) verpflichtet. Dies entspricht derzeit 95% des Mindestunterhaltes. Aus diesem Grund gewähren wir die Leistung nur als Vorschuß, das heißt, dass wir die Verauslagten Beträge von ihnen zurückforden bzw. gerichtlich beitreiben werden.


    Anmerkung: den Titel von 2000 gibt es weil mich das JA damals bei der Vaterschaftsanerkennung dazu gedrängt hatte obwohl ich mit KM zusammen wohnte. Nach dem Auszug der KM wohnte Tochter bis letzten Di bei mir. Sohn1 und Sohn2 sind ja immer noch bei mir. Bei Sohn1 musste ich nix weiter unterschreiben, Sohn2 ist ehelich geboren. (Alles selbe KM)




    Muss ich jetzt für die 2 Jungs auch einen Titel fertigen lassen? werden da Ansprüche gegen gerechnet?

    Ich möchte mich nicht vor dem Unterhalt drücken, ich möchte nur das geschriebene verstehen.

    >>Signatur<<


    Dieser Beitrag stellt meine Meinung und Erfahrung dar und nix anderes. :bldgt:




    Zitat

    Gebt den Kindern das Kommando, denn sie berechnen nicht was sie tun!!

  • Muss ich jetzt für die 2 Jungs auch einen Titel fertigen lassen? werden da Ansprüche gegen gerechnet?


    soweit mir bekannt ist, bleibt der alte Titel bestehen, bis ein neuer gemacht wird-
    soll heissen, Du musst den Betrag zahlen, bzw. eine Abänderungsklage einreichen....
    von daher muss das JA ja nicht nachfragen, da ein gültiger Titel besteht-


    Nein, die Ansprüche werden nicht gegengerechnet- jedes Kind hat einen einzelnen Anspruch an das jeweilige Elternteil-


    Für die beiden Kids, die bei Dir leben, kannst Du (sofern sie das 12.LJ noch nicht vollendet haben und/oder schon 6 Jahre UV bezogen haben) Unterhaltsvorschuss beim JA beantragen-
    zeitgleich kannst Du eine Beistandschaft für die Kinder einrichten, damit das JA versucht, ob die Mutter in der Lage ist, KU zu zahlen-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)