puh wo fang ich an?
Heute gab es einen offiziellen Brief vom JA Abt. UVG ich versteh den nicht ganz und Fragen kann ich erst am Montag bei der SBin. Beschäftigt mich aber trotzdem
Passagen die ich nicht verstehe
ZitatWir beabsichtigen UVG zu zahlen da sie ihrer Unterhaltspflicht nicht bzw. in voller Höhe nachkommen
Hä? wie jetzt? werd ich vorher nicht gefragt?
ZitatAufgrund ihres Unterhaltstitels von 2000 sind sie zur Zahlung eines monatlichen Barunterhaltsbetrages in Höhe von 105,5% des Regelbetrages (...§2....) verpflichtet. Dies entspricht derzeit 95% des Mindestunterhaltes. Aus diesem Grund gewähren wir die Leistung nur als Vorschuß, das heißt, dass wir die Verauslagten Beträge von ihnen zurückforden bzw. gerichtlich beitreiben werden.
Anmerkung: den Titel von 2000 gibt es weil mich das JA damals bei der Vaterschaftsanerkennung dazu gedrängt hatte obwohl ich mit KM zusammen wohnte. Nach dem Auszug der KM wohnte Tochter bis letzten Di bei mir. Sohn1 und Sohn2 sind ja immer noch bei mir. Bei Sohn1 musste ich nix weiter unterschreiben, Sohn2 ist ehelich geboren. (Alles selbe KM)
Muss ich jetzt für die 2 Jungs auch einen Titel fertigen lassen? werden da Ansprüche gegen gerechnet?
Ich möchte mich nicht vor dem Unterhalt drücken, ich möchte nur das geschriebene verstehen.