Wie soll ich mich verhalten? (ABR)

  • Hallo Ihr Lieben,


    ich war schon lange nicht mehr hier, aber jetzt ist es mal wieder soweit:
    Unsere Situation:
    - geschieden seit über einem Jahr
    - 2 Kinder (10+11)
    - es war eine einvernehmliche Scheidung
    - Kinder leben bei mir, es gibt (bisher) ein regelmäßies, geregeltes Umgangsrecht, ich bin hier auch sehr flexibel
    - Sorge-Umgangs- und Aufenthaltsbestimmungsrecht haben wir per notarieller Scheidungsfolgevereinbarung geregelt
    - gemeinsames Sorge-und auch ABR
    - darin heißt es u.a.: beide Elternteile können innerhalb eines 50-km-Radius umziehen, sollte ein Elternteil aus z.b. beruflichen Gründen weiter weg ziehen übernimmt der verbleibende
    Partner das Sorge - und ABR


    Nun ist der Kindesvater ca. 500 km weg gezogen, wir haben (hatten?) bisher immernoch ein recht gutes Verhältnis. Ich hatte ihm mündlich zugesagt, dass ich ihm nicht das Sorge+ABR wegens eines Umzuges entziehen will.
    Jetzt wo er weggezogen ist, hält mich hier überhaupt nichts mehr. Ich überlege nun auch wieder in die Nähe meiner Eltern zu ziehen (nach MVP)
    Hier hätten die Kinder wieder Oma+Opa in der Nähe, ich könnte Vollzeit arbeiten gehen, da die Kinder betreut würden. Doch das will er nicht. Ich soll, der Schulbildung wegen, hier (in BW) wohnen bleiben.
    Er hat keine wirklichen Argumente, sondern nur eine sehr schlechte Meinung zu den neuen Bundesländern (schlechtere Bildungschancen für die Kinder, alle arbeitslos, nur Assis und Ausländer - sowas eben.


    Hier nun meine Fragen:
    - ist so eine notarielle Vereinbarung zum ABR überhaupt o.k? (ich habe irgendwo gelesen, das das Sorge -und ABR nur gerichtlich geklärt werden können??? Oder war das
    Scheidungsurteil diese gerichtliche Festlegung?)
    - wenn die Vereinbarung gilt, muß ich dann etwas in die Wege leiten, oder habe ich durch seinen Umzug automatisch das alleinige ABR
    - darf er mir vorschreiben, wo ich zu leben habe?
    - sind das tatsächlich Argumente, mit denen er mich zu hierbleiben zwingen könnte?


    So, ich würde mich über Antworten freuen


    Danke
    Doreen


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    :winken: Lg Doreen

  • nur mal so gefragt: jetzt würden die kinder und kv 4-500 km trennen? wenn du wieder nach macpom gehst - wieviel km wären es dann?


    ps in mäcpom gibts doch auch schulen oder? bild mir ein ich war da in einer mehrere jahre hihi...

  • - darin heißt es u.a.: beide Elternteile können innerhalb eines 50-km-Radius umziehen, sollte ein Elternteil aus z.b. beruflichen Gründen weiter weg ziehen übernimmt der verbleibende
    Partner das Sorge - und ABR



    Das geht eh nicht. Das Sorgerecht kann nur ein Richter entziehen, und nur unter ganz besonderen Umständen. Selbst, wenn ein ET da freiwillig drauf verzichtet muß das übers Gericht laufen.


    Was deinen Umzug angeht: würdest du dann die Entfernung noch weiter vergrößern? Grundsätzlich verbieten kann dir der KV den Umzug nicht. Er könnte auf das ABR klagen, allerdings kann er ja durch seinen Umzug den Kindern nicht die gewohnte Umgebung bieten. Die Chancen wären eher gering. (Wobei die Kinder evtl. auch gehört werden und ihr Wunsch berücksichtigt wird, sofern der Vater klagt.).

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • naklar gibt da auch Schulen und mich regt diese Voreingenommenheit meines Ex total auf (er kommt aus NS)
    Ich schätze mal es, waren dann 600-700 km
    Ich weiß, unsere jetzige Regelung (alle 14 tage) würde dann nicht mehr hinhauen, aber mal ehrlich - meine zwei haben jetzt schon öfter am WE was vor, dass geht sowieso nicht mehr ewig so. Da muß man eine andere besuchsregelung finden


    D.


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    :winken: Lg Doreen

  • Mecklenburg-Vorpommern ist sehr schön. Muss ja mal gesagt werden. Wenn er 500km weggezogen ist, in welche Richtung denn? Würde die Entfernung zwischen den Kindern und ihm durch einen Umzug von dir vergrößert?


    Ich weiß jetzt nicht genau wie das Bildungssystem in BW aussieht. ABer ich kann mich noch sehr gut daran erinnern wie unterfordert ich in Schleswig-Holstein war nachdem ich das erste Schuljahr in Bayern absolviert hatte. Schulisch gesehen ist ein Wechsel zwischen den Bundesländern schwierig weil dummerweise jedes Bundesland seine eigenen Schulregeln und Lehrpläne macht.

    Gestern standen wir noch vor dem Abgrund, heute sind wir schon einen Schritt weiter! :hae:



    Sommer ist wenn man trotzdem lacht!!! :sonne :sonne :sonne

  • Also Butter bei de' Fische.


    Wir wohnen in Rottweil, er zieht nach Bonn und ich würde gern nach Neubrandenburg ziehen
    RW-Bonn: 424 km (ok hatte mich verschätzt)
    Bonn-NB:761 km


    Hört sich zwar doof an, aber meine beiden besuchen eine Hochbegabtenklasse. Solch eine Klasse würde es auch in NB geben.
    In anbetracht des zentralen Abiturs gehe ich davon aus, dass sie in NB nicht doof von der schule abgehen werden.


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    :winken: Lg Doreen

  • ich würde gern nach Neubrandenburg ziehen

    ist das dein ernst ? Meine Verwandtschaft wohnt dort und die meisten sind weg weil es keine Arbeit gibt.


    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • nun wenn ein job dran hängt, erleichtert das natürlich viel. es sei denn er legt wert darauf das die kinder zu ihm nach bonn ziehen. nur wie soll das dann mit dem umgang funktionieren?