Hallo Ihr Lieben,
ich war schon lange nicht mehr hier, aber jetzt ist es mal wieder soweit:
Unsere Situation:
- geschieden seit über einem Jahr
- 2 Kinder (10+11)
- es war eine einvernehmliche Scheidung
- Kinder leben bei mir, es gibt (bisher) ein regelmäßies, geregeltes Umgangsrecht, ich bin hier auch sehr flexibel
- Sorge-Umgangs- und Aufenthaltsbestimmungsrecht haben wir per notarieller Scheidungsfolgevereinbarung geregelt
- gemeinsames Sorge-und auch ABR
- darin heißt es u.a.: beide Elternteile können innerhalb eines 50-km-Radius umziehen, sollte ein Elternteil aus z.b. beruflichen Gründen weiter weg ziehen übernimmt der verbleibende
Partner das Sorge - und ABR
Nun ist der Kindesvater ca. 500 km weg gezogen, wir haben (hatten?) bisher immernoch ein recht gutes Verhältnis. Ich hatte ihm mündlich zugesagt, dass ich ihm nicht das Sorge+ABR wegens eines Umzuges entziehen will.
Jetzt wo er weggezogen ist, hält mich hier überhaupt nichts mehr. Ich überlege nun auch wieder in die Nähe meiner Eltern zu ziehen (nach MVP)
Hier hätten die Kinder wieder Oma+Opa in der Nähe, ich könnte Vollzeit arbeiten gehen, da die Kinder betreut würden. Doch das will er nicht. Ich soll, der Schulbildung wegen, hier (in BW) wohnen bleiben.
Er hat keine wirklichen Argumente, sondern nur eine sehr schlechte Meinung zu den neuen Bundesländern (schlechtere Bildungschancen für die Kinder, alle arbeitslos, nur Assis und Ausländer - sowas eben.
Hier nun meine Fragen:
- ist so eine notarielle Vereinbarung zum ABR überhaupt o.k? (ich habe irgendwo gelesen, das das Sorge -und ABR nur gerichtlich geklärt werden können??? Oder war das
Scheidungsurteil diese gerichtliche Festlegung?)
- wenn die Vereinbarung gilt, muß ich dann etwas in die Wege leiten, oder habe ich durch seinen Umzug automatisch das alleinige ABR
- darf er mir vorschreiben, wo ich zu leben habe?
- sind das tatsächlich Argumente, mit denen er mich zu hierbleiben zwingen könnte?
So, ich würde mich über Antworten freuen
Danke
Doreen