1/2Geringfügige Beschäftigung

  • Ich bin alleinerziehend mit meiner 3 1/2 jährigen Tochter. Bekomme Arbeitslosengeld I und Aufstockende Leistungen. Nun bekomme ich die Chance geringfügig nen Job in meinem erlernten Beruf anzufangen. Aber wie ist das denn mit dem Geld. Mein Arbeitslosengeld beträgt mehr wie mein Zukünftiges Gehalt, und wie ist das mit den gesetzlichen Versicherungen? AV, KV, etc? Wer zahlt das bzw. wie zahle ich das? Ich möchte nicht länger Arbeitslos sein und totz allem den Job annehmen, wer weiss, vielleicht ist das ein Sprungbett auf mehr Stunden und auf jeden Fall kann ich mich so auch weiter entwicken.



    Würde mich über viel Erfahrungen und Tipps von euch freuen...



    Lg

  • Geringfügige Beschäftigungen werden nicht auf das ALG 1 angerechnet... d.h. du bekommst es weiter und die Kohle aus dem Minijob ist Bonus.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • hallo,


    wirst du denn im monat pauschal 400€ verdienen, oder kann es variieren??


    wenn du nämlich 400€ pauschal bekommst, dann schlage deinem AG vor, dich auf 401€ anzustellen. so spart er sich ca. 40€ "pauschalabgabe", du bekommst zwar dann nur ca. 350€ raus, dafür zahlst du aber in die RV ein und bist krankenversichert!! das wäre eine möglichkeit. dann kannst du auch leichter stunden aufstocken...


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Der geringfügige Verdienst wird auf ALG 1 und ergänzende Leistungen angerechnet. Ich weiß das so genau, weil meine Tochter vor kurzem arbeitslos (mit ALG 1) war und eine geringfügige Beschäftigung angefangen hat. Die wollen eine Nebenverdienstbescheinigung und wenn monatlich immer das gleiche Gehalt ist, reicht eine davon. Wenn es variiert, wollen die alle Monate vom Arbeitgeber so eine Nebenverdienstbescheinigung ausgefüllt haben. Danach wird berechnet, was dir vom Arbeitslosengeld bleibt, es wird von deinem Verdienst nur ein Teil angerechnet. Die ergänzenden Leistungen bekommst du dann nur noch, wenn du immer noch unter deinem Anspruch bleibst (also unter dem Existenziminimum mit Miete und all dem).
    Du bekommst zum ALG 1 ja dann weiterhin auch Krankenkasse und all das bezahlt und das ist gut so, weil bei der geringfügigen Beschäftigung natürlich die Sozialversicherungen nicht bezahlt werden.
    Deswegen lohnt sich auch nicht, den Chef zu fragen, ob du 401 € bekommst, denn was da unter dem Strich bleibt, reicht ja auch nicht fürs Leben und du müßtest wieder ergänzende Leistungen beantragen, würdest dann aber nicht mehr unter ALG 1 fallen, weil dir die Sozialversicherung dann vom Chef bezahlt wird.
    War bei meiner Tochter auch so. Außerdem muß die Beschäftigung unter 15 Stunden bleiben, also bei 14,5 Stunden wöchentlich.
    Und wenn befristet, dann bitte drei Monate vor Auslaufen des Vertrages wieder neu arbeitslos melden, sonst droht eine Woche Sperre, war auch bei meiner Tochter so.