Urteile: Hartz IV- Kein eigenes Kinderzimmer ??!!

  • Manoman, sind die Ansprüche mittlerweile gewachsen. Wir waren 2 Erwachsene und vier Kinder, als ich klein war. In einer 4-Zimmer-Wohnung mit 81 qm. Als ich zehn war, trennten sich meine Eltern. Mutter im WZ, der älsteste in einem Zimmer, die Tochter im anderen Zimmer und ich mit meinem 5 J. älteren Bruder im dritten Zimmer. War überhaupt kein Problem. Vor der Trennung hatte ich sogar mit meiner 2 J. älteren Schwester ein Zimmer bewohnt, auch das ging ohne Probleme. Aber scheinbar haben sich die Zeiten und die Ansprüche geändert.


    lg
    mannallein :wink

  • Das für Umzugskosten nicht aufgekommen wird wenn kein "wichtiger" Grund für einen Umzug vorliegt, finde ich auch richtig. Wenn es anders wäre, würde es nur jeden Hinz und Kunz dazu verleiten ständig nach Herzenslust auf Kosten des Staats umzuziehen.


    Aber ich spreche aus Erfahrung, das das Jobcenter auch wirklich wichtige Gründe nicht immer anerkennt, denn als ich vor einigen Jahren mit meinem Sohn schwanger war und ich aus meiner 1 Zimmer Wohnung raus musste, wurden für mich keine Umzugskosten oder gar eine Umzugsfirma übernommen. Ich musste also wenige Wochen vor der Entbindung zusammen mit ein paar Freunden den Umzug erledigen und meine Möbel ab-und aufbauen.


    Meinen obigen Beitrag habe ich nur geschrieben, weil es so viele unter euch gibt, die sich darüber beschweren, wenn ALG II Empfänger z. B. Mutter/Kind sich eine 3-Zimmer Wohnung anmieten. In diesem Fall bin ich persönlich der Meinung, das es um die vorgeschriebene Mietobergrenze für (in diesem Fall 2 Personen) gehen sollte und solange die eingehalten wird, es egal ist ob die Wohnung nur aus 2 oder eben 3 Zimmer besteht.