Was ist nach dem Elterngeld möglich?

  • Hallo, liebe Leser!


    Folgendes beschäftigt mich die Tage sehr: Ich bin befinde mich just in der Elternzeit. Da ich alleinerziehend bin sind das 14 Monate. D.h. ich werde im Juni wieder komplett zurück in den Job gehen. Derzeit arbeite ich für zehn Stunden pro Woche in meiner KiTa. Im Juni wärens dann wieder 40 Stunden pro Woche. (Tatsächlich sinds erfahrungsgemäß nicht selten auch mal bis zu 50 Wochenstunden... )


    Je näher die Zeit kommt, in der ich wieder "voll durchstarten" muss, je mehr überkommt mich Wehmut. Einfach deshalb, weil ich so gerne viel viel viel länger Zeit mit meiner kleinen Tochter verbringen möchte. Vollzeit als KiTa-Leitung kann ich mir gerade überhaupt so gar nicht mehr vorstellen. Ich hab die letzten Jahre in dieser Position gearbeitet... und wirklich 100% dafür gegeben... Ich hab das supergern getan, die KiTa war schon sehr "Mittelpunkt" meines Alltages. Selbst mein Großer hat sich oftmals beschwert darüber, dass ich ja "nur noch" für die KiTa lebe... :(


    Nun frage ich mal an dieser Stelle, welche finanzielle Möglichkeiten es gibt, nach dem Elterngeld. Wie ist das denn mit dem "Erziehungsgeld"? Kann mir jemand nennen, wie hoch das denn wäre monatlich? Wäre es denkbar, 20 Stunden zu arbeiten in Kombination mit diesem Erziehungsgeld? Weil 20 Stunden pro Woche -fürchte ich- reichen mir finanziell nicht zum Leben für meine kleine Familiy. :frag


    Es macht mich momentan wirklich traurig, dass es so sehr vom Geld abhängt, ob ich meiner Maus und mir noch ein "intensives Jahr" zusammen gönnen kann oder nicht. :heul


    Bin für Tips, Ratschläge und Hinweise echt sehr dankbar.


    Viele liebe Grüße! :sonne

  • Hallo Knallerbse !


    Konkreten Rat habe ich leider nicht nicht für Dich, aber in Bayern gibt es eine Stelle,
    die heißt "Zentrum Bayern Familie und Soziales", wo's diesbezügliche Beratung gibt.
    Aus welche Bundesland kommst Du denn ?


    Ich habe z.B. nach dem Erziehungsgeld ( war ja vor der Umstellung auf das einkommes-
    angerechnete Elterngeld ... ) noch Landeserziehungsgeld bekommen,
    das aber "Bayern-Spezifisch" ist soweit ich weiß. Waren für ein halbes Jahr 200,- EUR monatlich.
    War besser als nix :frag

    Einmal editiert, zuletzt von Minzemaunz ()

  • Guten Morgen!


    Davon habe ich auch keine Ahnung, was nach dem Erziehungsgeld wäre.
    Aber mir schwirrt ein anderer Gedanke im Kopf.
    Unter dem Träger, wo ich arbeite, gibt es eine KiTa, die hat zwei Leitungen. Eben aus dem selben Grund.
    Die Leitung hat jahrelang alles gegeben und irgendwann festgestellt, dass sie es auf Vollzeit nicht mehr leisten kann/möchte.
    Sie ging mit ihrem Anliegen zum Personalrat und der stellte dann eine zweite Kraft als Leitung ein. Nun teilt sie sich die Stelle mit der Kollegin und es funktioniert total gut.


    Vielleicht ist das bei dir auch möglich? Frag doch einfach mal bei deinem Vorgesetzten oder im PR nach.


    Alles Gute für dich! :blume

  • Hab grad beim nachlesen gesehen, dass Du aus Fürth kommst ( :tuschel Ich wohn bald bei Dir um`s Eck) und daher kannst Du Landeserziehungsgeld beantragen und bis zu 30 Stunden arbeiten.


    Du würdest sogar ein ganzes Jahr bekommen, weil Du bereits ein Kind hast.

  • Danke, für eure Antworten!


    monkey: Der Gedanke, mit der geteilten Leitungsstelle schwebt mir/und einer Kollegin schon auch vor. ABER: Dazu muss es natürlich genug Personalstunden geben. Denn einfach meine Vollzeitstelle auf 20:20 aufzuteilen wird -wie ich vermute- schwierig werden für mich. Finanziell gesehen. Leider. Perfekt wären 30:30 Stunden. Die kfr-Datei sagt mir aber, dass das nicht hinhaut im Anstellungsschlüssel. :(


    Wegen des Landeserziehungsgeldes: Die Höhe des Geldes wird sicherlich nach der Höhe des Einkommens berechnet?


    Das mit dem "Zentrum Bayern für Familien und Soziales" ist ein guter Tipp... da kann ich nachfragen.


    Dankeschön. :sonne

  • Wegen des Landeserziehungsgeldes: Die Höhe des Geldes wird sicherlich nach der Höhe des Einkommens berechnet?


    Ja ! Den Antrag gibt's online - so hatte ich es "damals" gemacht !

  • Aufgrund der Änderung des Bayerischen Landeserziehungsgeldgesetzes vom 14.04.2009 (siehe Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt 2009, 95 - Art. 14) wurden die Einkommensgrenzen für Geburten ab dem 01.04.2008 angehoben.


    Die Einkommensgrenzen für das Familieneinkommen erhöhen sich damit


    * für (Ehe)Partner bzw. Lebenspartner von 16.500 Euro auf 25.000 Euro
    * für Alleinerziehende von 13.500 Euro auf 22.000 Euro


    Dadurch ergibt sich oder erhöht sich für viele Eltern der Anspruch auf Landeserziehungsgeld.


    Bitte beachten Sie, dass der Antrag erst ab Beginn des neunten Lebensmonat Ihres Kindes gestellt werden kann. Selbstverständlich können Sie dazu die vorliegenden Antragsformulare verwenden oder die entsprechende Online-Funktion mit gezielten und verkürzten Fragestellungen nutzen. Weitere Einzelheiten finden Sie gleich im Anschluss.


    Verstehe ich das so korrekt: Ist mein BRUTTOgehalt höher ist als 22.000 Euro für das Jahr, in welchem ich Landeserziehungsgeld beantragen möchte, dann hätte ich keine Chance auf das LEG?

  • Genau das gleiche Thema beschäftigt mich auch, denn mein Eltergeld läuft im Juli aus und ich weiss auch noch nicht genau was ich dann machen soll.....

    Denkt daran, was man sein will und nicht wovor man Angst hat

  • Also beim Elterngeld ist doch das BRUTTO Einkommen als Bemessungsgrundlage wichtig. Ich denke das wird beim LEG dann auch so sein?


    Die Frage ist dann, in welchem Zeitraum? Vor der Geburt?

  • Die Frage ist dann, in welchem Zeitraum? Vor der Geburt?


    Bei mir war mein "Einkommen" während des Erziehungsurlaubs relevant. Beziehungsstatus hatte sich ja derweil auch geändert und somit durfte die Partnerspalte unausgefüllt bleiben.


    Einfach mal anrufen, ich hatte nen sehr netten Mann dran, der mich genau zu meinem Fall beraten hat :daumen


    Das gilt aber nur für Bayern, denn in allen Bundesländern gibt`s das nicht und auch nicht zu den Bedingungen. Ne Freundin aus Sachsen bekam Landeserziehungsgeld, durfte aber in der Zeit weder arbeiten, noch ihre Kinder in den Kindergarten bringen, weil es hieß, dafür bekäme sie ja das Geld, dass sie daheim bleibt.


    In Bayern ist das nicht so.