kindsvater will auf einmal geteiltes sorgerecht--kümmert sich aber kaum

  • Wieso sollen Großeltern nicht in der Lage sein, das Enkelkind aufzuziehen, wenn hier ein täglicher und intensiver Umgang von statten geht


    natürlich geht das :frag
    aber, der Gesetzgeber hat dafür grundsätzlich erst mal die Sorgeberechtigten vorgesehen... und lt. Aussage meiner Anwältin ist es unmöglich, den Vater vorab auszuschliessen, solange gemeinsames SR besteht...
    ich bin froh, dass meine Kids inzwischen so gross sind, dass sie ihren Dickschädel schon durchsetzen werden ;)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ich76 das Problem ist hier aber ein rechtliches: du hast mit dem Schrieb quasi einen Sorgerechtsentzug hinterlegt, und das geht nicht. Du kannst auch "dein" Sorgerecht nicht vererben bzw. jemanden bestimmen, an den es "weitergereicht" wird.


    Deswegen ist dein Schreiben eigentlich völlig wirkungslos. Bei ASR würde es Sinn machen, bei GSR aber nicht.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...


  • natürlich geht das :frag
    aber, der Gesetzgeber hat dafür grundsätzlich erst mal die Sorgeberechtigten vorgesehen... und lt. Aussage meiner Anwältin ist es unmöglich, den Vater vorab auszuschliessen, solange gemeinsames SR besteht...
    ich bin froh, dass meine Kids inzwischen so gross sind, dass sie ihren Dickschädel schon durchsetzen werden ;)


    Ich76 das Problem ist hier aber ein rechtliches: du hast mit dem Schrieb quasi einen Sorgerechtsentzug hinterlegt, und das geht nicht. Du kannst auch "dein" Sorgerecht nicht vererben bzw. jemanden bestimmen, an den es "weitergereicht" wird.


    Deswegen ist dein Schreiben eigentlich völlig wirkungslos. Bei ASR würde es Sinn machen, bei GSR aber nicht.


    Das mag vielleicht sein. Aber der (mein) Wunsch ist hinterlegt und wird, da es sich um ein noteriell beglaubigtes Dokument handelt, berücksichtigt und es wird geschaut WARUM die KM (ich) das gemacht hat und da gibt es dann genügend Gründe gegen den KV und für die Großeltern.


    Davon abgesehen ist meine inzwischen auch nimmer ein Baby und kann da mitreden.


    Und solange der KV mit seiner Neuen zusammen ist, wird er es schwer haben unsere Tochter je zu sich holen zu können. Zumal unsere Tochter niemals bei ihm auch nur übernachtet hat und er, wie gesagt, den Umgang mehr recht als schlecht gestaltet.


    Also, ich mach mir da keinen Kopf und vertraue auf die Aussagen von Notar und J-Amt!

    LG N. :winken:
    .
    1 + 1 = 4 :love:


    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(

  • D.h. also
    wenn die Mutter das ASR hat, kann sie z.B. in ihrem Testment oder beim oder wo auch immer ( spielt ja jetzt keine Rolle ) verfügen, wohin das Kind soll wenn ihr etwas zustößt.
    Wir gehen jetzt einfach mal davon aus, das Patentante oder Großeltern benannt werden. Der KV wird nicht erwähnt.


    Was passierten eigentlich, im ersten Moment wenn die KM stirbt, wohin kommt das Kind?? geht es dann Automatisch zuerst zum Vater oder zu Pflegeeltern. Welche Chancen hätte der nicht sorgebrechtigte Vater, sein Kind zu bekomme.


    Oder vertritt dann das Ja den wunsch der Verstrobenen Mutter und der Vater kann dann gegen den Fluch der Ex und gegen Gerichte kämpfen ??


    Wenn das so wäre, dann könnten Mütter ja selbst nach ihrem Tod dem KV noch mächtig eins reinwirken.


    Oh mein Gott, fragen über fragen.


  • Mir wurde es so vom Notar erklärt: Ich habe das hinterlegt, es gibt mehrere Ausfertigungen. Eine für mich, eine für meine Eltern, eine für die Patentante und eine wird beim Notar selbst hinterlegt. Würde mir heute was passieren, würden ja meine Eltern als Erstes informiert werden...somit würde meine Tochter sofort zu ihnen kommen, weil die um die Ecke wohnen und der KV sowieso keinen Bock drauf hätte. Meine Eltern würden mit dem Dokument zum Notar gehen und der würde damit sofort beim J-Amt vorsprechen und dann würde alles seinen Weg gehen. Und in unserem Fall gehe ich mal davon aus, das mein Ex keinen Einspruch einlegen würde und damit wäre es gut. Tochter wäre bei Großeltern, KV hätte weiterhin einmal in der Woche Umgang.

    LG N. :winken:
    .
    1 + 1 = 4 :love:


    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(

  • Was passierten eigentlich, im ersten Moment wenn die KM stirbt, wohin kommt das Kind?? geht es dann Automatisch zuerst zum Vater oder zu Pflegeeltern. Welche Chancen hätte der nicht sorgebrechtigte Vater, sein Kind zu bekomme.


    erstmal geht die Vormundschaft ans JA, und die entscheiden dann darüber - aus der Situation heraus - wo das Kind 1. vorläufig, und dann 2. entgültig verbleibt.


    Entsprechende schriftlich hinterlegten Wünsche werden berücksichtigt und geprüft, je nach Alter wird auch das Kind befragt. (Bezieht sich natürlich nur auf den Fall: KM = ASR)



    ich: weder dein Schreiben noch das JA können dem Vater das Sorgerecht und damit das Aufenthaltsbestimmungsrecht nehmen :frag . Das kann nur ein Richter.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

    Einmal editiert, zuletzt von Rovena ()


  • Mag ja sein, aber in unserem Fall würde der KV gar kein Interesse daran haben, denn ein Kind aufzuziehen ist ja mit Arbeit und Kümmern verbunden, und deshalb ist es so für uns die beste Lösung. Mit dem Dokument haben meine Eltern zumindest was in der Hand und das J-Amt und ggf. auch das Gericht werden handeln...was anders evtl. gar nicht gemacht wird.

    LG N. :winken:
    .
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    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(

  • Also soweit ich weiß, wird egal ob ASR oder GSR, erst mal geschaut was für das Kindeswohl am besten ist. Der Wunsch des BE wird auf jeden Fall in die Entscheidung mit einbezogen. Vorrangig gilt logischerweise erst mal der Vater. Aber all das muss berücksichtigt werden.

  • @Zann: der Hauptgrund, warum uns das GSR so wichtig war war eben: sollte mir etwas passieren, kommt das Kind ohne wenn und aber zum Vater, weil das JA ihm nicht einfach das SR absprechen kann. Manche JA möchten sehr gerne über den Aufenthalt eines Kindes bestimmen, aber solange keine triftigen Gründe vorliegen geht das nicht. Das Schreiben einer Mutter: ich will das aber nicht ist kein triftiger Grund. Der Vater hat die gleichen Rechte wie die Mutter, auch ihr darf das JA nicht einfach die Kinder wegnehmen um erstmal zu prüfen: sind sie da gut aufgehoben.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • oh man,
    es ist wohl überall dasselbe...
    habe heute vom JA einen Anruf bekommen, weil der KV seine Tochter 580km mit zu seinen Eltern nehmen möchte. Ich wurde gefragt, warum ich das nicht erlaube, das müsste ich schließlich...????
    Habe erwidert, das sie überhaupt keinen Bezug zu seinen Eltern hat, weil sich noch nie jemand für sie interessiert hat...
    Des weiteren, weiß ich, wie der KV Auto fährt und das mir das einfach zu gefährlich ist...Er kann sein Kind immer sehen.... holt sie zurzeit ca. alle 14 Tage für eine NAcht (er wohnt ca.150km entfernt)...ruft aber nie mal zwischendurch an etc... Er könne auch das gemeinsame Sorgerecht beantragen, dann könne er sie ohne meine Zustimmung mitnehmen...Worum geht es hier??? Um das Kindeswohl wohl nicht...
    Sicherlich gibt es auch genug Väter, die sich kümmern wollen, da ist das gemeindsame Sorgerecht eine tolle Sache... Aber die, die nur ihre Rechte, aber nicht die Pflichten wahrnehmen wollen... das passt doch nicht... Und das man da als Mutter Angst hat vor noch mehr Stress und Ärger ist doch selbstverständlich...

  • Gemeinsames Sorgerecht?


    Dieses GSR habe ich.


    Es hat mir wenig geholfen ein normalen Umgang mit den Kinder zu führen.


    Es hat mir nicht genützt am leben der Kinder Teil zu haben um meine PFLICHTEN zu erfüllen. (ausser die Unterhalt zu zahlen)


    Es nützt nichts, wenn die so führsorgliche Mama lieber Geld in NEUN Pferde stopft statt für die Kinder Kleidung zu kaufen.


    Es ist ein fetzen Papier!!!


    Mit diesem fetzen Papier kann niemand den Eltern Vernunft eintrichtern, damit sie verstehen......



    ES GEHT UM DAS WOHL DES KINDES!!!!!!

    Mir imponieren nur die Ratschläge und Grundsätze, die der Ratgebende selbst beherzigt. R.Luxemburg




    Mensch sein ist vor allem die Hauptsache. Und das heißt: fest und klar und heiter sein, ja heiter trotz alledem, denn das Heulen ist das Geschäft der Schwäche.


    R. Luxemburg

  • oh man,
    es ist wohl überall dasselbe...
    habe heute vom JA einen Anruf bekommen, weil der KV seine Tochter 580km mit zu seinen Eltern nehmen möchte. Ich wurde gefragt, warum ich das nicht erlaube, das müsste ich schließlich...????
    Habe erwidert, das sie überhaupt keinen Bezug zu seinen Eltern hat, weil sich noch nie jemand für sie interessiert hat...
    Des weiteren, weiß ich, wie der KV Auto fährt und das mir das einfach zu gefährlich ist...Er kann sein Kind immer sehen.... holt sie zurzeit ca. alle 14 Tage für eine NAcht (er wohnt ca.150km entfernt)...ruft aber nie mal zwischendurch an etc... Er könne auch das gemeinsame Sorgerecht beantragen, dann könne er sie ohne meine Zustimmung mitnehmen...Worum geht es hier??? Um das Kindeswohl wohl nicht...
    Sicherlich gibt es auch genug Väter, die sich kümmern wollen, da ist das gemeindsame Sorgerecht eine tolle Sache... Aber die, die nur ihre Rechte, aber nicht die Pflichten wahrnehmen wollen... das passt doch nicht... Und das man da als Mutter Angst hat vor noch mehr Stress und Ärger ist doch selbstverständlich...


    Zum Thema Autofahren, ich hatte dieses Problem auch. Habe ettliche Gründe aufgezeigt, er hat die Situationen sogar bestätigt. Die selbstverschuldeten und schwerwiegenden Unfälle (immer Totalschaden zum Teil mit den Kindern an Board) waren kein Grund dafür, in der Umgangsvereinbarung zu regeln, das die Kinder nicht mit ihm Autofahren dürfen.


    Da bringt auch das ASR nichts. Was und wie der UET die Zeit mit dem Kind verbringt, geht die KM nen feuchten Mopp an. Ob die Ängste berechtigt sind oder nicht, steht nicht zur Debatte.





    Und das Kindeswohl?! Habe weder beim (alten) Jugendamt, bei den Anwälten noch bei der Richterin, hier einmal die Nachfrage nach den Kindern - bzw dem Kindeswohl oder dem Kindeswille gehört oder gelesen! Das Ganze wird vieeel nüchterner behandelt als es klingt. Kindeswohl hier, Kindeswohl da - das interessiert oftmals niemanden! Erst bis etwas passiert. Bis dahin ist alles Paragraphenreiterei

  • habe heute vom JA einen Anruf bekommen, weil der KV seine Tochter 580km mit zu seinen Eltern nehmen möchte. Ich wurde gefragt, warum ich das nicht erlaube, das müsste ich schließlich...????
    Habe erwidert, das sie überhaupt keinen Bezug zu seinen Eltern hat, weil sich noch nie jemand für sie interessiert hat...


    Wie lange seid ihr denn schon getrennt? Haben die Großeltern sich auch schon vor der Trennung nicht interessiert? Und woher willst du wissen, dass sich die Großeltern jetzt nicht für sie interessieren? Sie werden wohl kaum bei dir anrufen, um sich nach dem Enkelkind zu erkundigen. Und wie sollte deine Tochter einen Bezug zu seinen Eltern haben, wenn du Besuchen dort offenbar im Wege stehst?


    Er könne auch das gemeinsame Sorgerecht beantragen, dann könne er sie ohne meine Zustimmung mitnehmen...
    Sicherlich gibt es auch genug Väter, die sich kümmern wollen, da ist das gemeindsame Sorgerecht eine tolle Sache... Aber die, die nur ihre Rechte, aber nicht die Pflichten wahrnehmen wollen...


    Wenn das GSR notwendig ist, damit der KV sein Kind auch mal seinen Eltern vorstellen kann, die immerhin auch Großeltern des Kindes sind, würde ich an seiner Stelle mich sofort darum kümmern, das GSR zu bekommen. Die Chancen dafür stehen inzwischen ja nicht mehr schlecht.


    Des weiteren, weiß ich, wie der KV Auto fährt und das mir das einfach zu gefährlich ist...


    Auch wenn du vielleicht sogar recht haben könntest, dass der KV ein schlechter Autofahrer ist und ich deine Sorge dann verstehen würde: dennoch dein Fahrstil geht dich nichts an so lange du nicht beweisen kannst, dass er eine Gefährdung für den Straßenverkehr ist. Wenn er das ist, sollte er allerdings nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis sein.


    Hast du dich eigentlich schon einmal gefragt, warum sich die Großeltern angeblich nicht für eure Tochter interessieren?


    VG,
    hopeful

  • Die neue Sorgerechtsregelung, ist nicht für ältere Kinder sondern für die, die seit dem Beschluss geboren wurden.


    Sicherlich kann er das Sorgerecht auch beantragen, sollte sich aber im Klaren sein, das es auch für ihn umständlicher wird, weil ihr ja scheinbar nicht zusammen lebt und somit jede Unterschrift für zb. eine Operation, etc.... von beiden geleistet werden muss und es nicht immer Zeit ist, den anderen Elternteil zB. im Skiurlaub aufzusuchen, bis man eine lebenswichtige OP bei dem Kind durchführen kann.


    Sorgerecht zu teilen heißt nicht, das alles nur rosarot und einfach ist!


    Er darf sich dann auch ganz offiziell an den halben Krankentagen des Kindes im Jahr beteiligen.
    Das ist doch toll für dich!


    Für meinen Ex ist das kein Thema mehr, denn er möchte nur die bequemen Sachen mit Zwergi ;)
    Daher bleibt das Sorgerecht schön bei mir.


    Du kannst deine Wünsche, was mit deinem Kind geschehen soll, wenn dir etwas passiert bei einem Notar niederschreiben/verfassen lassen aber ob dem letztlich Folge geleistet wird, steht auf einem anderen Blatt. Ich habe es deshalb sein lassen.
    Ich habe das auch durch und der KV hat kein Sorgerecht. Denn wenn mir etwas passiert, geht es für den ersten Moment so wie so, in eine Pflegestelle (Pflegemutter oder Heim) da ja sofort gehandelt werden muss aber dann ist es kein Thema, das das Kind zum KV kommt-so fern dieser das will.


    Bei uns in der Stadt wird man auch mit solchen Beispielen konfrontiert (immer alles zu zweit zu dokumentieren/unterschreiben) bei der Anmeldung/nach der Geburt des Kindes und meist macht dieser Umstand bei getrennt lebenden Elternteilen den Sinn, das Sorgerecht bei dem zu lassen, bei dem das Kind auch lebt.


    Du machst dir Sorgen, das ist verständlich aber es wird einfacher, wenn das Kind älter wird.
    Ein Vater der zu seinem Kind steht, bleibt auch der Vater!


    Und mein Ex hat meinen Zwerg und sich bei einem riskanten Autobahnmanöver mit 160 km/h fast umgebracht****oh man, fand ich bestimmt nicht lustig dieses Papa Wochenende....
    habe ich erst hinterher erfahren (seine Story war nämlich eine andere) schlimm war nur, das ich angelogen wurde.


    trotzdem weiß ich, das er seinen Sohn liebt und das ganz sicher nicht absichtlich gemacht hat!!!

    2 Mal editiert, zuletzt von lorelina ()

  • Die neue Sorgerechtsregelung, ist nicht für ältere Kinder sondern für die, die seit dem Beschluss geboren wurden.


    Das ist FALSCH. Die durch das Bundesverfassungsgericht als Übergangslösung geschaffene Sorgerechtsregelung macht keine Einschränkung hinsichtlich des Geburtsdatums des Kindes. Sie bezieht sich auf ALLE noch minderjährige Kinder bei denen die Mutter das ASR durch nicht eheliche Geburt des Kindes hat. Sie gilt also nicht für Kinder bei denen die Mutter das ASR durch ein Gerichtsurteil bekommen hat.


    Sicherlich kann er das Sorgerecht auch beantragen, sollte sich aber im Klaren sein, das es auch für ihn umständlicher wird, weil ihr ja scheinbar nicht zusammen lebt und somit jede Unterschrift für zb. eine Operation, etc.... von beiden geleistet werden muss und es nicht immer Zeit ist, den anderen Elternteil zB. im Skiurlaub aufzusuchen, bis man eine lebenswichtige OP bei dem Kind durchführen kann.


    Das stimmt so auch nicht. Für eine planbare Operation o.ä. sollte es in Zeiten moderner Kommunikationsmittel doch kein Problem sein eine entsprechende Unterschrift notfalls auch aus der Ferne zu leisten. Wenn rasches Handeln aus medizinischen Gründen notwendig ist, braucht man auch bei GSR keine zweite Unterschrift. Im Notfall dürfte ja sogar der Umgangselternteil unterschreiben, wenn der Notfall während seiner Umgangszeit stattfindet. Es ist da glücklicherweise so geregelt, dass im absoluten Notfall ein Kind sogar auch ganz ohne Zustimmung behandelt werden darf. Das Argument der lebenswichtigen Behandlung, die wegen einer fehlenden Unterschrift nicht gemacht werden darf, wird immer wieder genannt und ist immer wieder genauso falsch.


    Sorgerecht zu teilen heißt nicht, das alles nur rosarot und einfach ist!


    Da hast du leider allzu recht. Es wäre zu schön, wenn dann alle Probleme gelöst wären.

  • öhm du bist dir hoffentlich im klaren, das die aussage du hast ihm nur gsr gegeben das er hier bleiben kann schon eine straftat deiner seits darstellt.... aber das nur mal so am rande.


    Wieso sollte es eine Straftat sein dem GSR für den Vater zuzustimmen? Es wäre zwar schöner, wenn die KM aus Überzeugung und nicht aus Mitleid zugestimmt hätte, aber was soll das bitte mit einer Straftat zu tun haben?


    Aber ich muss leider hier beim lesen auch immer wieder feststellen das es bei auserehelichen kindern mir so vorkommt das der Vater sich erst das recht auf mitbestimmung verdienen muss, und es nicht ab geburt hat wie die mutter.


    Hier hast du leider Recht. Es herrscht hier bei vielen immer noch das Denken vor, dass sich ein nicht ehelicher Vater das Recht auf Mitbestimmung erst verdienen muss. Das ist eine rückständige Einstellung, die es in der europäischen Union nur noch in einer Minderheit der Länder gibt. Deutschland gehört leider noch dazu. Das Frauenwahlrecht, das heute wohl keiner mehr in Frage stellen wird, wurde auch nicht überall sofort eingeführt und Deutschland gehörte auch nicht als erstes dazu. Warten wir es ab. Ich bin sicher, dass die derzeitige rückständige und ungerechte Regelung nicht auf Dauer bestehen bleiben wird.