KV will jetzt anscheinend Umgang

  • Obwohl der KV sich die Wochen nach unserer Trennung nen sch** um unseren Sohn gekümmert hat und ihn immer links liegen gelassen hat, ihn es auch nicht sonderlich interessiert hat, als er Geburtstag hatte und paar Tage später operiert wurde, will er jetzt anscheinend doch Umgang. Zumindest fragte er gestern, wie wir das machen wollen mit dem Umgang. Er stellt es sich so vor, dass er an den Wochenenden ab und zu vorbeikommt und ihn mal mit zu seiner Mutter nimmt.
    Kann ich es ihm verweigern unseren Sohn mit zu seiner Mutter zu nehmen? Denn sie hat schon immer gegen mich und meine Familie gearbeitet und das wär auch nicht grad um die Ecke sondern mal eben 150 km von unserem Wohnort entfernt.
    Wie sieht es aus, kann ich beim Jugendamt auch ein Umgangsrecht unter Aufsicht erwirken? Denn leider ist mein Ex gewalttätig, hat mir hier schon die Tür und einiges anderen zerschlagen... Von mir und meinem Sohn mal ganz abgesehen.... Aber das müsste man wohl beweisen, oder!? Und das kann ich nicht... :(

    [align=center]Nichts schmeckt so gut, wie sich dünn sein anfühlt!!!!

  • Nein du musst ihn über so eine Strecke nicht mitgeben schon garnicht wenn er so klein ist.
    Und ja du kannst das beim JA machen.
    Rufe direkt dort an und sage du brauchst einen Termin.
    Schildere die Situation.
    Und nein ich würde keinem gewaltätigen ein Kind mitgeben.
    Und haben seine Freunde dir nicht gedroht dir das Kind aus dem Bauch zu holen?
    Hast du eventuell Zeugen dafür?
    Wäre von Vorteil.

  • Den Umgang verweigern darfst du nicht.


    Wenn es keine ärztlichen Dokumentationen gibt, mit denen Gewalt gegen den Jungen bewiesen werden kann, gibt es auch keine Handhabe für begleiteten Umgang; zumal das ja keine Dauerlösung sein kann.


    Wo lebt der Vater?


    Stehst du selbst unter Gewaltschutz?

  • Es gibt keine Zeugen und ich habe auch keinen Gewaltschutz oder sowas. Bin jetzt nach Jahren irgendwie selbst daraus gekommen.
    Ich will ihm den Umgang auch nicht verweigern! Ich will nur nicht, dass er hunderte Kilometer mit ihm fährt... Der Typ ist unberechenbar und ich hab einfach nur Angst um meinen Sohn....

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  • Du hast eher Angst, wenn er mit ihm 150 km im Auto sitzt, als wenn er das Kind zu sich nimmt? Sorry, das versteh ich nicht.


    Und egal, ob die Dame mich leiden kann oder nicht ( oder ich sie:) mir wäre dann doch lieber, der KV ist mit dem Kind bei ihr als alleine mit dem Kind :frag

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Er stellt es sich so vor, dass er an den Wochenenden ab und zu vorbeikommt und ihn mal mit zu seiner Mutter nimmt.


    Dagegen ist erst mal nichts einzuwenden.


    Du schreibst von Geburtstag, also ist das Kind über ein Jahr alt?


    Mach's so:
    Die ersten paar Mal ist er "nur" zu Besuch (Du hast in dieser Zeit auch andere Gäste).
    Dann wird es Frühling und er wird mit dem Kind auch mal zum Spielplatz oder in den Zoo können.
    Danach wir dann weiter geredet.

  • Du hast eher Angst, wenn er mit ihm 150 km im Auto sitzt, als wenn er das Kind zu sich nimmt? Sorry, das versteh ich nicht.


    Und egal, ob die Dame mich leiden kann oder nicht ( oder ich sie:) mir wäre dann doch lieber, der KV ist mit dem Kind bei ihr als alleine mit dem Kind :frag


    Nein, er kann ihn ja sehen wenn er es denn auch WIRKLICH will, aber ich hätte das halt gerne unter Aufsicht und nicht unter Aufsicht eines Familienmitgliedes, sondern einer neutralen Person!?....

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  • das Problem ist tatsächlich, dass du es nicht beweisen kannst. Bedank dich da bei den Müttern, die einfach nur so behauptet haben, der KV wäre gewalttätig oder hätte dem Kind sonstwas angetan, damit er das Kind nicht mehr sehen darf.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • War er jemals gegen Euer Kind gewalttätig?


    Du kannst sicherlich den Umgang verweigern. Rechtens ist das aber nicht.

  • Das nicht korrekt unter 2 jahren muss das Kind nicht mitgegeben werde über so eine weite strecke schon 3 mal nicht wenn er keinen bezug hat.

  • er lebt mit dem Kind zusammen, auch jetzt noch. Wird schwer, da mit "keinem Bezug" zu argumentieren.


    Ob jetzt noch weiß ich nicht aber zumindest fast 2 Jahre.



    Zitat

    Von Umgang verweigern lese ich bei der TS nichts.


    Sie fragt ob sie es verweigern kann das Kind zur Oma fährt. Was wenn er das aber möchte? Somit würde sie Umgang verweigern das Kind nicht zur Oma fährt.
    Nenne ich dann verweigern.

  • Zitat von »Rovena«
    er lebt mit dem Kind zusammen, auch jetzt noch. Wird schwer, da mit "keinem Bezug" zu argumentieren.




    Ob jetzt noch weiß ich nicht aber zumindest fast 2 Jahre.


    steht im anderen Thread, er zieht jetzt am WE aus.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Er wurde wor knapp eineinhalb Jahren mal von der Polizei aus der Wohnung geholt, weil ich ihn wegen häuslicher Gewalt angezeigt habe. Darüber gibt es ja Unterlagen. reicht sowas nicht?
    Ich weiß, ich war bescheuert ihn wieder hier her zu holen, aber zum Glück hab ich es noch eingesehen.... :-(

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  • Danke, ist etwas verwirrend. Er möchte Umgang obwohl sie noch zusammen leben.
    Also hat er sich nicht gekümmert obwohl sie zusammen leben.
    Somit hat er auch Bindung zum Kind.


    Gewalt wird nicht zählen sonst würden die nicht zusammen leben.
    Bei Gewalt geht man i.R. wo anders hin. (Auch wenn die Praxis etwas anderes zeigt)
    Somit Umgang sicherlich nicht begleitend. Zur Oma fahren kann sicher nicht verweigert werden.
    Am Umgangstag hat er das Recht sich aufzuhalten wo er will.
    Das hat nichts mit dem alter zu tun solange Kind nicht gestillt werden muss.
    Hier ist Kind aber 2 Jahre alt.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Er wurde wor knapp eineinhalb Jahren mal von der Polizei aus der Wohnung geholt, weil ich ihn wegen häuslicher Gewalt angezeigt habe. Darüber gibt es ja Unterlagen. reicht sowas nicht?


    gegen dich oder gegen das Kind? Das ist ein Unterschied.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Nein.


    Wende dich an eine Erziehungsberatungsstelle, hol dir das JA mit ins Boot - und arbeite deine eigenen Erfahrungen mit Unterstützung auf. :troest


    Du wirst langfristig keinen betreuten Umgang über das JA bekommen.
    Wer könnte aus deinem Umfeld den Umgang anfangs begleiten und mittelfristig die Übergabe übernehmen?


    Verstehe ich dich richtig, du würdest ihn für den Umgang wieder in die Wohnung lassen?!? - Dann klingt das "Gewalt-Argument" aber nicht mehr sehr glaubwürdig...

  • 1 1/2 Jahre sind lange her.
    Man wird dich fragen warum du dann nicht gegangen bist wenn er Gewalt gegen euer Kind ausgeübt hat.
    Scheinbar ist danach nichts dokumentiertes vorgefallen.