Rechtswahrende Mitteilung an Unterhaltspflichtige

  • Dieses Schreiben flatterte heut ins Haus
    Da sowohl Motte wie ich ja H4 beziehen und er 2 uneheliche,1 eheliches sowie ein Stiefkind hat,leistet die Arge den Unterhalt für Motte.
    Laut Schreiben geht nach §33 Abs.1 SGB 2 jeglicher Anspruch an das Amt,was mir klar ist.
    Unser Beistand erklärte mir,das erst aber die offenen Leistungen sowie der laufende Unterhalt vorrangig wären,was mir ja schnuppe ist das Titel,läuft also alles.
    Fakt ist die nette Dame am Telefon sprach davon das es zur Kenntnisnahme ist für mich und noch 2 Schreiben vom JA kommen werden(einmal wegen Nicht Nachweis etweiliger Lohnbezüge+ die 50 € die ja eh +- 0 sind wegen H4)


    Zwei Punkte in diesem Schreiben gingen mir runter wie Öl:


    a)"Ob und in welchem Umfang Ansprüche gegen Sie bestehen,bestimmt sich nach zivilrechtlichen Vorschriften.Sofern Unterhalsansprüche Ihres Erachtens nicht oder nur eingeschränkt existieren,erbitte ich Ihre Stellungsnahme.Kann über Bestehen und Höhe der Ansprüche keine Einigung erzielt werden,entscheidet sowohl über den Unterhalsanspruch als auch über den Anspruchsübergang das zuständige Zivilgericht.Der Anspruchsübergang wäre ausgeschlossen,wenn dies eine unbillige Härte bedeuten würde(§ 33 Abs 2 SGB 2) Im vorliegenden Fall sind mir derartige Umstände nicht bekannt



    b)Darüber hinausgehende Zahlungen können im Hinblick auf meine vorstehenden Ausführungen nicht mehr mit befreiender Wirkung an die Hilfesuchende/den geleistet werden,da Inhaber der Unterhaltsansprüche die .Arge ...x..X ist


    .......


    .... Insofern bin ich gehalten,den laufenden Unterhalt geltend zu machen und enstandene Rückstände einzufordern.
    Ich werde mich ggf an Sie wenden,um Ihre Einkommens-und Vermögensverhältnisse zu erfragen.




    Hach das erfreut mich so sehr,er immer mit der großen Klappe:
    "die können mir gar nichts,der Futzi vom JA kann fordern so viel wie er will,wer will mich schon vor Gericht zerren ? ICH Brauch das nicht vorlegen,kein Gericht kann das erzwingen,DAS ist mein gutes Recht auf Privatsphäre,gibt kein Geld und gut ist"
    Tja nun hat er JA und die ARGE am Hintern kleben.




    Und weils so schön ist,bekommt er das doppelt,erfuhr gerade das die ander Mutter der 2. uneheliche Tochter selbiges Schreiben erhielt.


    Darauf :drink

    2 Mal editiert, zuletzt von SaSi1977 ()

  • Schön, wenn die ARGE dadurch entlastet wird - wenn auch nur wenig! :daumen


    Ja wenn,zu erwarten ist da eh nichts,aber es ist schön ,das ihm mal wieder gezeigt wird-so nicht Bursche :aetsch:dribbel

  • Wenn er ein so-nicht-Bursche ist, musst Du eben selbst sorgen für's Kind und für Dich. Hast Du Denn Hilfe bei der Betreuung, wenn Du arbeiten gehst?

  • @MarleneE


    Derzeit bin ich auf Jobsuche,mehr als 20 Std soll / darf ich nicht und das in der Zeit in der Motte in der Schule ist
    Betreuung kann ausgebaut werden,da sie einen der heißbegehrten Schulbetreuungsplätze hat. :anbet



    Legal
    seit Geburt an,kümmert sich das JA drum das Unterhalt fließt,es kam ja auch mal was-ein 1/2 Jahr
    seit 2004/2005 kommt das von der ARGE und ja rechne rechne nun kommen die aus den Puschen, nach geschlagenen 5/6 Jahren :hä
    Ich hab seit Januar 2002 ein Titel mit Lohnpfändung,der als Kopie sogar vorliegt bei der Arge
    Mehr muß ich nicht sagen oder?


    Der Herr hat sogar eine Internetseite auf der Computerhilfe wie Software anbietet,welche sogar mit Steuernummer hinterlegt ist und man kann "angeblich" nicht nachweisen,das er "arbeitet" ebenso als wirbt er damit das er Fotoarbeiten macht.
    Und das habe ich mehrfach-da ja meine Pflicht-angegeben,als man mich um Stellungsnahme bat
    Es wird vor Gericht gehen,das weiß ich und ja -es läßt mich kalt