Viele Frage zu Unterhalt, Anwalt, Lohnsteuer...

  • Hallo Zusammen,


    ich bin gerade frisch getrennt und habe soooo viele Fragen. Klar kann man viel im Internet googlen, aber ganz ehrlich: so leer wie der Kopf gerade ist, versteh ich meist nur Bahnhof :rolleyes2: .


    Vielleicht kurz zur Situation: wir sind beide Beamte, er arbeitet Vollzeit, ich Teilzeit (3/4), Zwillinge sind 3 Jahre. Wir sind jetzt 4 Jahre verheiratet.


    Der Plan: ich will so schnell wie möglich mit den Kindern ausziehen (kann ich da rechtlich was falsch machen bzw. muss/ sollte ich irgendwas beachten??? :hae: ) und er will sich nach wie vor um die Kinder kümmern (obwohl kein Vertrauen mehr da ist, gehe ich trotzdem mal davon aus, dass es so sein wird, denn die Kinder bedeuten ihm viel).


    Trotzdem habe ich vor, das Unterhaltrechtliche über einen Anwalt zu regeln - was ihm wohl nicht so ganz passt, weil er der Meinung ist, man kann das alles auch ohne regeln. Kann man sicher auch, nur ist Grund der Trennung neue Frau mit Kind und wir wissen beide nicht, wohin das noch alles läuft. Dabei gehts mir gar nicht darum, ihm irgendwie das Geld aus der Tasche zu ziehen. Ich will nur das alles geregelt läuft, denn in solchen Dingen will ich mich nicht aufs Unbekannte verlassen.


    So...und nu? Wie geh ich denn am Besten vor? :frag


    Was passiert beim Anwalt und wie teuer kommt mich das Ganze? (Als Beamtin werde ich keinen Anspruch auf PKH haben...) Man hat mir den Tipp gegeben, mit dem Anwalt eine Pauschale auszuhandeln, aber was macht er dann für mich? Momentan gehts ja erstmal nur um die Unterhaltsberechnung. Muss ich Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht auch unbedingt regeln lassen? Oder wie?


    Und wie ist das mit der Lohnsteuer? Jetzt sind wir 3/5. Ich hab ihm dann gesagt, dass ich in die 2 gehe (ist doch richtig, oder?) und er dann in die 1 muss... Das hat ihm ja gar nicht gefallen. Könnte das auch anders geregelt werden bzw. brauche ich da irgendwelche Zustimmungen von ihm?


    Und wie läuft das mit dem Kinderfreibetrag???? Wer? Wieviel?


    Hab ich was vergessen? Muss ich nochwas beachten???


    Tut mir leid, aber ich bin da echt sooo planlos :tuschel und vielleicht gibts ja einen von euch, der mir das ganz einfach erklären kann?!?!?! :hilfe


    So, na denn schönen Feiertag noch.


    Dankbare Grüße, hope81

    Ich habe mich entschieden und sage: VIELLEICHT :D:pfeif

  • Hallo,
    erstmal möchte ich dir zu deiner Entscheidung gratulieren, die Themen wie Unterhalt usw über einen Anwalt klären zu lassen. Die sind sachlich und lassen sich nicht von irgendwelchen Emotionen einlullen.


    Ich kann dir nur von meinen Erfahrungen berichten. Im Trennungsjahr läuft das mit der Lohnsteuerklasse wie gehabt, danach so, wie du schon sagtest, der Alleinerziehende hat 2 und dein Ex-Mann hat dann 1. Sorgerecht und Umgangsrecht muss nicht extra geklärt werden. Heute ist es üblich, dass man gemeinsames Sorgerecht hat. Solltest du das alleinige Sorgerecht wollen, wird es erst Thema. Unterhalt für dich wird er wahrscheinlich nicht zahlen müssen, da du selber berufstätig bist.


    Geh einfach zum Anwalt und lass dich beraten, auch was die Kosten angeht. Ich habe vorher mir auch von allen möglichen Leuten "Tipps" geholt und mich teilweise verrückt machen lassen, aber jeder Fall ist anders und auch das neue Unterhaltsrecht ist sehr biegsam, da lässt sich auch einiges machen. Genaues kann dir aber dein Anwalt sagen. Ich bin froh, dass ich einen hatten, so haben mein Ex und ich gar nicht persönlich über die Formalitäten sprechen müssen, was viel Ärger aus der ganzen Situation genommen hat.


    Aber wenn dein Ex schon eine Neue hat, wird sich das mit dem Interesse für eure gemeinsamen Kinder schnell ändern. Mein Ex war auch immer sehr auf seine Kinder fixiert, bis seine Neue mit ihren Kindern bei ihm eingezogen ist. Heute haben unsere Kinder nicht mal mehr ihr eigenes Zimmer in ihrem ehemaligen Elternhaus und es wird ihnen auch immer gesagt, dass sie ja nur Gäste sind.


    Es heisst ja immer so schön, erst bei einer Trennung lernt man den Charakter des anderen richtig kennen.


    Ich wünsche dir viel Kraft und gehe zum Anwalt. Das nimmt dir viel Unsicherheit.


    Viele Grüße und einen schönen 1. Weihnachtstag
    Sabine

  • Huch verkehrt herum zitiert.

    Und wie ist das mit der Lohnsteuer? Jetzt sind wir 3/5. Ich hab ihm dann gesagt, dass ich in die 2 gehe (ist doch richtig, oder?) und er dann in die 1 muss... Das hat ihm ja gar nicht gefallen. Könnte das auch anders geregelt werden bzw. brauche ich da irgendwelche Zustimmungen von ihm?

    Du kannst es auch im laufenden Jahr ändern. Ist aber ziemlich Humbug weil "Ihr" dann mehr Steuern zahlt.


    Wenn Ihr Euch erst nächstes Jahr trennt könnt Ihr für das ganze Jahr noch vom Splitting profitieren.


    Wieso willst Du in die 2? Ich denke die Kinder sollen bei Ihm bleiben? Ach ne Du ziehst mit Kindern aus er kümmert sich aber um die?
    Wechselmodell?

    Was passiert beim Anwalt und wie teuer kommt mich das Ganze? (Als Beamtin werde ich keinen Anspruch auf PKH haben...) Man hat mir den Tipp gegeben, mit dem Anwalt eine Pauschale auszuhandeln, aber was macht er dann für mich? Momentan gehts ja erstmal nur um die Unterhaltsberechnung. Muss ich Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht auch unbedingt regeln lassen? Oder wie?

    Warum willst Du einen Prozeß führen. Willst Du klagen? Ihr könnt Euch zusammen einen Anwalt nehmen und Euch beraten lassen. Wenn es dann auf Unterhalt rausläuft kann das der Anwalt berechnen. Den Klageweg verlierst Du damit nicht.

    Tut mir leid, aber ich bin da echt sooo planlos :tuschel und vielleicht gibts ja einen von euch, der mir das ganz einfach erklären kann?!?!?! :hilfe

    Mein Ratschlag einigt Euch. Wenn das geht.

  • Nein - es läuft nicht im Trennungsjahr mit den Lohnsteuerkl. wie gehabt - sondern nur im Kalenderjahr der trennung.


    Trennungsjahr ist die zeit die man getrennt sein muss bis man geschieden werden kann.


    Steuerlich ist es so , daß man wenn man sich zum 01.12.2010 trennt für diese jahr noch dieselbe Steuerklasse hat wie vorher ( also für 2010). Das ist das Kalenderjahr der Trennung und in dem kann man so einfach ncith wechseln und ist auch an das gebot der ehelichen Solidarität gebunden... Kann also auch dei Einkommensteuererklärung nicht einfach so getrennt machen , sonder muss sie so machen, daß der andere Partner eben den geringstmöglichen Steuersatz zahlen muss... das ist in der regel mit dem Splittingtarif der Fall...


    Aber : ab dem 01.01.2011 ist , wenn ihr euch zu oben genanntem Datum getrennt habt , das Kalenderjahr der trennung abgelaufen und Du kannst natürlich wechseln.... Dein Mann muss dann automatisch die 1 nehmen...


    Wenn ihr auseinanderzieht und einer von beiden sich ummeldet geht das mit den St.kl automatisch - ansonsten musst Du die 2 zum 01.01.2011 beantragen...

  • Unterhalt könntest Du übers JA (Jugendamt) regeln lassen, kostet Dich nichts, Du sparst also Anwaltskosten.


    Steuerklasse wirste nicht anders regeln können, es sei denn ein Kind bleibt bei ihm (dann ist auch er AE und STK 2 berechtigt, es sei denn er zieht mit der Next zusammen, dann bleibt es bei STK 1, und sie rutscht auch in die 1).


    Sorgerecht und ABR (Aufenthaltsbestimmungsrecht) liegen bei Euch beiden, da kannste auch nicht wirklich was dran ändern (lassen)


    Sein Einverständnis für Deinen Auszug brauchst Du nicht, aber theoretisch für den Auszug der Kids...normalerweise ist eine Ummeldung nur mit Unterschrift des gemeinsam Sorgeberechtigten möglich! Wenn er diese leistet biste Du -zumindest was den Aufenthalt der Kinder angeht- auf der sicheren Seite, denn damit stimmt er dem Aufenthalt der Kinder bei Dir zu.


    Kindergeld sollte fortan auf Dein Konto gehen (falls das nicht eh schon so ist).




    LG Carina

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
    ~Sommer ist was in Deinem Herz passiert~ (Zitat Wise Guys)
    manchmal bin ich ein ~Gänseblümchen im Sonnenschein~ (frei nach Ganz schön Feist)

  • entschuldigung, mein Fehler. Ich meine natürlich auch das Kalenderjahr, in dem ihr euch getrennt habt, läuft wie gehabt


    Von einem gemeinsamen Anwalt würde ich absolut abraten. War ein Vorschlag von meinem Ex und ich habe nie bereut, dass ich einen eigenen hatte. Ging dann doch noch ganz schön zur Sache. Der Ex stellt sich ja vor, Frau verzichtet auf alles und Ex kriegt alles...............So läufts aber nicht

  • Genau genommen gibts keine gemeinsamen Anwälte. Ein Anwalt kann immer nur einen Mandanten haben - und nur dem ist er auch zur Loyalität verpflichtet...


    Wenn schon einen Vertrag dann lieber mit nem Notar. Denn der ist euch beiden verpflichtet und den könnt ihr gemeinsam beauftragen und er muss euch beide über ale rechtsfolgen beraten und zwar umfassend.


  • Wenn Ihr Euch erst nächstes Jahr trennt könnt Ihr für das ganze Jahr noch vom Splitting profitieren.


    .


    Aber eben nur wenn das Splitting auch günstiger ist.... Bei uns zb wäre es das nicht gewesen.... Das muss man sich aber wirklich individuell anschauen...Und bei der KOnstellation hier ist es wahrscheinlich das das Splitting insg. günstiger ist..

  • Danke schon mal zu den vielen Anworten.


    Also wenn ich das richtig verstanden haben, dann bleiben wir dieses Jahr noch in Steuerklasse 3/5 und wenn ich im März ausziehe, dann komm ich automatisch in die 2?


    Also ich möchte gar nicht das alleinige Sorgerecht - ich möchte gemeinsames, wollte nur wissen, ob das trotzdem irgendwie geklärt werden muss oder ob das einfach so ist, wenn wir uns trennen.


    Die Kinder bleiben bei mir, aber er will sich nach wie vor um die zwei kümmern - daher also schon mal Einigung auf beiden Seiten.


    Sonst würde mir erstmal nix einfallen, wo es zu Streitigkeiten kommen soll. Ich will halt nur das Unterhaltsrechtliche sachlich klären lassen, damit es da gar nicht erst zum Streit kommt.


    Mit der Lohnsteuerklasse stellt er es sich so vor, dass wir auch während der Trennung (also wenn ich ausgezogen bin) in 3/5 bleiben... Wäre das überhaupt "legal"?

    Ich habe mich entschieden und sage: VIELLEICHT :D:pfeif

  • Wenn Du wirklich erst im März ausziehst, dann bleibt bei der LST-Klasse alles beim Alten. Und zwar bis Anfang 2012, dann kommst Du in die 2, er in die 1. Absolut legal. Die Klassen ädern sich erst im darauffolgenden Kalenderjahr nach der Trennung.

  • Die Kinder bleiben bei mir, aber er will sich nach wie vor um die zwei kümmern - daher also schon mal Einigung auf beiden Seiten.



    Warum sollst dann Du ausziehen? Wäre das für den Vater nicht mit weniger Aufwand verbunden?


    Ansonsten solltest Du dich wohl tatsächlich anwaltlich beraten lassen. Irgendwann mal braucht Ihr sowieso einen.

  • ich soll nicht ausziehen, ich will.


    die wohnung wäre für mich und die kinder viel zu groß und der anfahrtsweg zur arbeit auch.

    Ich habe mich entschieden und sage: VIELLEICHT :D:pfeif

  • Wenn Du wirklich erst im März ausziehst, dann bleibt bei der LST-Klasse alles beim Alten. Und zwar bis Anfang 2012, dann kommst Du in die 2, er in die 1. Absolut legal. Die Klassen ädern sich erst im darauffolgenden Kalenderjahr nach der Trennung.


    Nein - so muss es eben nicht sein. man kann auch in einer Wohnung getrennt leben....


    Wir zb leben seit über 10 Jahren an derselben Adresse - ist keiner ausgezogen - aber wir sind einige Jahre schon getrennt.... Man muss halt dann nur beantragen daß man ab 01.01.2011 die 2 haben will und da und in der folgenden Steuererklärung halt dann den Termin der Trennung angeben....


    Automatisch geht der Wechsel der Stz.Klassen immer erst in dem auf eine UMmeldung folgenden Kalenderjahr..

  • Unterhalt könntest Du übers JA (Jugendamt) regeln lassen, kostet Dich nichts, Du sparst also Anwaltskosten.

    Nur das es nur ein Vorschlag ist. In der Regel spricht eine Person beim JA vor und es werden einige wichtige Sachen vergessen.
    Bei mehreren Kindern kann es da starke Abweichungen geben.

    Von einem gemeinsamen Anwalt würde ich absolut abraten. War ein Vorschlag von meinem Ex und ich habe nie bereut, dass ich einen eigenen hatte. Ging dann doch noch ganz schön zur Sache. Der Ex stellt sich ja vor, Frau verzichtet auf alles und Ex kriegt alles...............So läufts aber nicht

    Wenn man sich einig ist ist es egal wer einem Unterhalt ausrechnet. 2 Anwälte 2 Meinungen. Also Klärung vor Gericht. Gleich teuer.

    Aber eben nur wenn das Splitting auch günstiger ist.... Bei uns zb wäre es das nicht gewesen.... Das muss man sich aber wirklich individuell anschauen...Und bei der KOnstellation hier ist es wahrscheinlich das das Splitting insg. günstiger ist..

    Es gibt im Internet Lohnsteuer Rechner. Kann man alles probe rechnen.

    und warum kann ich es im märz nicht ändern lassen????

    Warum willst Du dem Staat Geld schenken? Wenn Du (weil Teilzeit) etwas weniger Steuern hast wird dein EX mehr Steuern zahlen und der Unterhalt wird geringer.