wer zahlt Krankenkasse NACH Elternzeit??

  • Hallo Zusammen!


    Meine Elternzeit läuft demnächst aus und ich muss leider meinen Job kündigen,da ich als Stewardess nicht mehr arbeiten kann.


    Mein Exmann und ich sind uns da einig,dass ich den Job nicht mehr machen kann und zahlt auch für mich weiter Unterhalt,bis die Kinder in der Schule sind.


    Meine Frage:wer zahlt dann die Krankenkassenbeiträge?Das Arbeitsamt?


    Danke!


    Sinima

  • Eine Frage, warum willst du dein Job kündigen? Dein Ex kann dir später ein Strick davon drehen! :batsch Ich würde es nicht machen. Also ich weiß von einer Kollegin die sich nach 3 Jahren Erziehungsurlaub noch zusätzlich beurlauben lassen hat u. die musste sich privat versichern.


    Es sei denn, du bleibst mit deinem Mann verheiratet bis die Kinder zur Schule gehen! :pfeif

  • Wenn du noch nicht geschieden bist, bist du über deinen Exmann versichert (Familienversichert), wenn du nicht mehr selber arbeitest.
    Wenn du geschieden bist und Unterhalt bekommst, zahlst du deine Krankenkasse selber (auch gesetzliche Krankenkasse). Das nennt sich dann "freiwillig versichert" - ist natürlich nicht freiweilig, weil seit 2 oder 3 Jahren alle versichert sein MÜSSEN.
    Das kostet z.B. bis ca. 850 € Unterhalt 143 € im neuen Jahr (Steigerung der Versicherung von 14,9 % auf 15,5 % - alle gesetzlichen) und über diesen 850 € eben diese 15,5 % deines Gesamteinkommens. Und Unterhalt wird hier als Einkommen angesehen.
    Ich habe eben erst versucht was günstigeres zu finden, weil es für mich rein logisch ungerecht ist, dass ich auf das Geld, auf das mein Ex schon mal Krankenversicherung gezahlt hat (da der Unterhalt ja von ihm kommt) nochmal Krankenkassenbeiträge zahlen muss, läßt sich aber nicht ändern.
    Also besser wäre familienversichert zu sein!
    Oder du meldest dich arbeitslos mit Bezügen (ALU 1 oder 2) und dann wird dir Krankenkasse gezahlt


    Liebe Grüße

  • Danke für deine Antwort! Aber,wenn ich mich dann arbeitslos melden würde und somit dann wieder versichert sein würde,würde dann mein Unterhalt wegfallen oder nur von meinem Exmann aufgestockt werden?

  • Das kommt soweit ich weiß auf die Situation an, Trennungsunterhalt VOR der Scheidung wird ja immer großzügiger berechnet als nachehelicher Unterhalt.
    Ich denke, dass es dann in der Hauptsache um Aufstockung geht.
    Trennungsunterhalt ist immer, dass jeder die Hälfte von dem hat, was gemeinsam da wäre. Wobei vom eigentlichen Gehalt erst 5 % Aufwand, dann Kindesunterhalt und 10 % Erwerbstätigenbonus abgezogen wird. Diese Restsumme von beiden geteilt durch zwei muss jedem von euch bleiben. Wie gesagt, aber nur vor der Scheidung.
    Nachher ist alles Verhandlungssache (beim Scheidungstermin)