Anhörungstermin beim AG wegen SR-Streit..Ablauf????

  • Hallo ihr lieben,


    ich schon wieder...geht also doch alles vors amtsgericht. auf empfehlung des jugendamtes soll ich mir einen anwalt suchen, denn in 2 wo ist schon der anhörungstermin beim AG. bestimmt hat der eine oder andere schon erfahrung damit...wie ist der ablauf?? wenn das jugendamt das GSR nicht befürwortet und ich dem antrag nun auch nicht stattgebe...was pasiert dann nach diesem termin?..sind wir alle vor ort oder einzeln bei der anhörung?? kann der richter schon nach diesem anhörungstermin ein urteil fällen?? muss es in dem fall überhaupt zu einer schlammschacht kommen??? wie aussagekräftig sind diese empfehlungen des JA für den richter??? wie lange in der regel dauert es bis der richter ein urteil gefällt hat. ich frage auch deswegen, weil ich keine prozesskostenhilfe bekomme habe, da ich nur 50,- über der grenze liege und nun auf ratenzahlung mir einen anwalt leisten kann..was meine erwerbsunfähigkeitsrente jedoch trotzdem sprengen würde....wenn ihr also wieder tipps für mich habt, wäre ich euch sehr verbunden.


    lg.

  • Hallo,
    ich hatte eine Anhörung wegen sommerferienregelung(der Vater stellte einen Eilantrag)und gleichzeitig wurde der Umgang geregelt.Der KV,JA,ich und unsere anwälte waren alle da.Es dauerte ca.2h.eher kurz meinte der JA-Typ.Das Urteil wurde gleich gefällt.Da ich das gleiche Problem habe wie Du,habe ich,wie Du weißt auch hier geschrieben.Auch viel im Net gelesen.also wegen nachweisbarer kommunikationsschwierigkeiten kann es schon sein,dass es bei alleinigen Sorgerecht bleibt.
    Drücke Dir die Daumen!
    fg,
    animri

  • Ach so:das JA war auf KV Seite(KV kann durchaus um den finger wickeln),was ich auch vorher,vor dem Gerichtstermin merkte,Richterin hat es anders gesehen.Der KV setzte nichts!durch.
    Brauchst du echt einen anwalt?Ich glaube wenn es bei mir soweit ist,wird es woll bald sein,werde ich es alleine!versuchen.
    fg,animri

  • .also wegen nachweisbarer kommunikationsschwierigkeiten kann es schon sein,dass es bei alleinigen Sorgerecht bleibt.

    Auch dieses bislang erfolgreich benutzte (inzwischen aber nur vermeintliche) Totschlagargument hat das Bundesverfassungsgericht aus gutem Grund in seinem Grundsatzurteil im Juli längst widerlegt.

  • Quatsch.


    Eine funktionierende Kommunikation ist Voraussetzung für das GSR. Wenn das nicht funktioniert, wird das ASR auf einen Elternteil übertragen bzw. Teile davon.


    Warum sollte sich ein Richter die Mühe machen, zuerst auf GSR zu entscheiden, damit er dann zwei Wochen später grad nochmal verhandeln darf?


    So ein Termin läuft so ab:
    Man geht in einen Raum, jede Partei sitzt mit oder ohne Rechtsbeistand an einem Tisch. Der Richter sitzt etwas erhöht.
    Der Richter hört sich alle Argumente an, vielleicht finden die Beteiligten selbst zu einer Lösung (Vergleich) oder es ergeht ein Beschluss.


    Wenn es z.B. bei frisch getrennten Paaren um den Verbleib des Kindes geht, wird ganz gerne auch mal ein Gutachten angeordnet und danach ergeht dann ein Beschluss.


    Ich rate dringend zum Rechtsbeistand. Das Geld ist gut investiert!

  • Lass dich hier bloß nicht mit "spar Dir den rechtsbeistand. Du hast eh keine Chance" abspeisen :nanana So einfach ist das nämlich nicht. Wie Marlene schon schrieb ist den Richtern sehr (!!) daran gelegen, daß eine funktionierende Elternebene besteht, bevor sie das GSR verteilen! ( ...ist meines erachtens auch logisch)


    Such Dir auf jeden fall einen Anwalt für Familienrecht (möglichst einen guten...hör Dich mal im Bekanntenkreis um). das Geld solltest Du dringlichst investieren, wenn Du was raushandeln willst. OHNE bist Du aufgeschmissen! Bloß nicht Kirre machen lassen von solchen Aussagen :tuschel

    Einmal editiert, zuletzt von Preisgarantie ()

  • Eine funktionierende Kommunikation ist Voraussetzung für das GSR.

    1. Anna Karenina hat "Kommunikationsprobleme" überhaupt nicht erwähnt, kein Grund also, sie hier falsch briefen zu wollen


    2. ist der Begriff viel zu schwammig, als das er als Argument gegen das Kindeswohl dienen könnte


    3. nochmals gründlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts lesen, besonders den Teil der Motivationen von Müttern gegen das gSR

  • 1. Anna Karenina hat "Kommunikationsprobleme" überhaupt nicht erwähnt, kein Grund also, sie hier falsch briefen zu wollen


    Nicht hier in diesem Thread, richtig. :rolleyes2:


    Ansonsten stehen halt meine Erfahrungen gegen Deine. Hast Du denn überhaupt welche? :winken:

  • Hallo ihr lieben,


    -habe alles hier wieder aufgenommen und mich für einen anwalt entschieden!! auch ohne pkh!!!
    -ja, die kommunikation zum kv besteht schon seit längerem nicht..!!!
    -wenn also alles "gut" läuft, wäre es also machbar, das am gleichen tag schon ein urteil gefällt werden kann!


    habe am die. den termin beim anwalt und werde dann auch bestimmt wieder fragen haben bzw. was zu berichten haben.


    hoffe meine schlaflosen nächte und magenschmerzen halten sich bald in grenzen...


    vielen, lieben dank an ALLEE, die sich die zeit und mühe genommen haben, meine unwissenheit zu tilgen.. :anbet


    Lg.