Hallo ihr lieben,
ich schon wieder...geht also doch alles vors amtsgericht. auf empfehlung des jugendamtes soll ich mir einen anwalt suchen, denn in 2 wo ist schon der anhörungstermin beim AG. bestimmt hat der eine oder andere schon erfahrung damit...wie ist der ablauf?? wenn das jugendamt das GSR nicht befürwortet und ich dem antrag nun auch nicht stattgebe...was pasiert dann nach diesem termin?..sind wir alle vor ort oder einzeln bei der anhörung?? kann der richter schon nach diesem anhörungstermin ein urteil fällen?? muss es in dem fall überhaupt zu einer schlammschacht kommen??? wie aussagekräftig sind diese empfehlungen des JA für den richter??? wie lange in der regel dauert es bis der richter ein urteil gefällt hat. ich frage auch deswegen, weil ich keine prozesskostenhilfe bekomme habe, da ich nur 50,- über der grenze liege und nun auf ratenzahlung mir einen anwalt leisten kann..was meine erwerbsunfähigkeitsrente jedoch trotzdem sprengen würde....wenn ihr also wieder tipps für mich habt, wäre ich euch sehr verbunden.
lg.