Erfahrung mit Antrag für Betreuer/Vollmacht/Patientenverfügung

  • Hi Ihr Lieben,


    Aus gegebenen Anlass wollte ich hier mal fragen/hören, ob jemand Erfahrung hat
    bzgl. Antrag auf Betreuungsvollmacht, wie das gehandhabt wird, wo man das beantragt..
    Meine Mutter wird ziemlich nervös und im I-Net bin ich nicht wirklich schlau draus geworden.


    Da sich der Zustand meiner Oma zusehends verschlechtert (Höherstufung der Pflegestufe läuft),
    hat sich meine Mama überlegt einen Antrag auf Bestellung eines Betreuers (also sie selbst) - bzw. eine Vollmachtsverfügung zu stellen.
    Sprich, dass sie ggf. alltägliche Dinge für meine Oma erledigen und entscheiden kann, auch gesundheitlich gesehen,
    sollte sich der Zustand weiter verschlechtern.


    Der Gedanke kam deshalb auf, weil meine Oma derzeit noch in der Lage ist, zum Großteil
    noch einiges wahrzunehmen, aber das Ganze langsam zu wünschen
    übrig lässt (sie hat ein Lungenkarzinom,nicht mehr operabel).


    Ich weiß, dass bei meiner Mama damals, als sie damals auf Intensiv lag und operiert werden musste,
    dies aber nicht selbst entscheiden konnte (künstliches Koma), das durch das Krankenhaus bei Gericht direkt beantragt wurde.
    (oder war das hier wieder etwas anderes=Vormundschaft?)


    Läuft die Beantragung diesbezüglich im normalen FAll auch über das Gericht oder reicht es,
    wenn - soweit meine Oma noch geistig fit ist - meine Oma dies selbst unterschreibt und das Formular
    ausfüllt (gibt Vordrucke lt. I-Net)Eigenhändig etwas schreiben geht nicht mehr wirklich, sie hat letztens schon im
    Krankenhaus mit Oma XY unterschrieben :klimper und nicht mit ihrem Namen, da musste sie erstmal lange überlegen....


    Wie sieht das Ganze bei der Patientenverfügung aus... Muss das handschriftlich sein, reichen da Vordrucke, die
    im Wesentlichen alles beinhalten aus?


    Für Antworten wäre ich Euch dankbar :engel


    *Viele Grüße Susayk*



    _____


    * Lass los, dass Du nicht ändern kannst*


    *Träume sind wichtig, sie gestalten Dein Leben u. Dein Handeln*


  • Das sind mehrere Paar Schuhe.


    1. Ganz kleine Lösung sind Kontenvollmachten oder Vollmachten für einzelne Gebiete, z.B. damit die Miete weiter laufen kann.


    2. Dann gibt es davon unabhängig eine Betreuungsvollmacht (?) die einzelne Teile der Betreuung (so zerlegt wie beim Sorgerecht für Kinder) im Notfall auf ein oder mehrere Betreuuer übergibt. Das wird meines Wissens bundesweit in einem Zentralregister hinterlegt.


    3. Davon unabhängig gibt es eine Patientenverfügung, die OPs, lebenserhaltende Maßnahmen etc. betrifft, sofern der Betroffene nicht mehr einwilligungsfähig ist. Bzw. Jemananden für das einhalten solcher Handlungen verantwortlich erklärt.


    Ich habe für meinen Vater 1 und 3. 3 ist von einem RA aufgesetzt, da es darum ging die gesetzlichen Möglichkeiten maximal auszunutzen und im Zweifel ich auch einen RA brauche um Ärzte da von nicht erwünschten Handlungen abzuhalten. 2. kann man im Notfall recht schnell nachbeantragen, vorher ist es besser. Hätte ich gerne - alte Leute sind stur.


    Dazu kommt dann noch ein Testament. Ach ja, es ist hilfreich Listen (auch ohne Testament) zu haben von Dingen die X oder Y bekommen und auch geklärt zu haben in welchem Rahmen mal eine Beerdigung laufen soll. Hat man das vorher geklärt ist eigentlich allen Seiten geholfen. Das muss man sich dann nicht mehr mitten in der Situation aus dem Kopf quälen oder mit anderen abklären.


  • Ganz kleine Lösung sind Kontenvollmachten


    Das ist schon vorhanden und muss ja meines Wissens nach auch nicht erneuert werden?
    Miete entfällt, da sie im Haushalt meiner Eltern lebt.


    . Davon unabhängig gibt es eine Patientenverfügung, die OPs, lebenserhaltende Maßnahmen etc. betrifft, sofern der Betroffene nicht mehr einwilligungsfähig ist. Bzw. Jemananden für das einhalten solcher Handlungen verantwortlich erklärt.


    Muss das handschriftlich sein? bzw. ist es sinnig das über einen RA oder Notar laufen zu lassen? Wenn über RA oder Notar, wie
    hoch sind die Kosten?


    Dazu kommt dann noch ein Testament.


    Ein Testament kann sie sicherlich nicht mehr aufsetzen.. wobei hier, da sie bei meine Eltern wohnt, nicht mehr viel vorhanden ist,
    was hier explizit unter Kindern aufzuteilen wäre - zumindest nicht dass ich wüsste...
    Allenfalls wäre es sinnig zu wissen, wie die Gestaltung bei Todesfall wäre, also Beerdigung usw.


    *Viele Grüße Susayk*



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  • Eigentlich ist es schon zu spät, da die Oma nach objektiven Maßstäben schon nicht mehr geschäftsfähig ist.
    Aber vielleicht klappt es ja doch noch.


    Extrem wichtig sind 2 Punkte:


    Vorsorgevollmacht:
    Sie regelt grob gesagt die finanziellen Dinge.
    Man kann sie selber aufsetzen, wesentlich besser kann das aber ein Notar.
    Zum Beispiel für Immobilienangelegenheiten ist ein Notar sogar zwingend erforderlich.
    Gibt es keine Vorsorgevollmacht, setzt das Gericht irgendwann jemanden ein, und das muß keinesfalls Sohn oder Tochter sein.
    Die Kosten hierfür werden vom Vermögen der Oma beglichen, das ist also unbedingt zu vermeiden.


    Patientenverfügung:
    Auch wieder nur grob: sie regelt die medizinischen Dinge, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann.
    Will die Oma keine lebensverlängernden Maßnahmen, sollte sie das schriftlich festhalten.


    Es ist also Eile angesagt. Ein Notar wird allerdings genau hinschauen ob die Oma auch wirklich noch geschäftsfähig ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Snake_Plissken ()

  • Muss das handschriftlich sein? bzw. ist es sinnig das über einen RA oder Notar laufen zu lassen? Wenn über RA oder Notar, wie
    hoch sind die Kosten?


    Die Kosten für eine notarielle Vorsorgevollmacht richten sich nach der Höhe des Vermögens.
    Und ausnahmsweise mal deutlich niedriger als man vermutet. Wenn man steinreich ist, ist es bei 500,- Euro gedeckelt, Normalsterbliche zwischen 100,- und 200,- Euro.


    Die Patientenverfügung machen die meisten Notare für einen kleinen Betrag (ich meine so um 20,-) direkt mit.


    Aber, wie gesagt, die Oma muss noch offensichtlich geschäftsfähig sein, sonst wird der Notar das nicht machen.

  • Hallo susayk,


    einen Rechtsanwalt kannst Du Dir dabei in der Regel sparen.


    Wir haben dies alles letzens auch für meinen Vater gemacht und uns von einem Bekannten bei der Caritas dabei beraten lassen bevor es zum Notar ging.


    Vielleicht warst Du hier noch nicht auf der Seite --> Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung. Dort findest Du es auch gut beschrieben. ;)



    Viele Grüsse,


    Czeltik.

    2 Mal editiert, zuletzt von Czeltik ()

  • Notar könnte gehen. Ging bei meiner Oma auch (nach einem Hirnschlag, mit teilweiser Beeinträchtigung). Der Vorteil vom Notar ist, das er qua Amt Geschäftsfähigkeit bescheinigt. Notar kam dazu in die Klinik. Eine Kollegin ist aktuell an der Betreuung ihrer Schwester dran (auch Hirnschlag aber mit beträchlichen Schäden der Sprache) das ging sehr schnell. Sie ist mit Papieren der Klinik zum Gericht. Das Gericht hat sie dann mit der Betreuung beauftragt (Formulare abgestempelt). Kann sein, dass das nur Zeitbeschränkt geht.

  • Prinzipiell braucht man weder Anwalt noch Notar (es sei denn, man kann vorhersehen, das es unter den Verwandten Streit geben wird)


    Die Betreuungsvollmacht sowie die Patientenverfügung hat meine Mutter sich von Ihrer Krankenkasse schicken lassen, man kann sie aber auch aus dem i-net ziehen.


    Es reicht, wenn auf den Formularen die entprechenden Kästchen angekreuzt werden.


    L.G. Tani


    (Meine Mutter beschäfigt sich im Moment auch schwer mit diesem Thema)

  • Mal aus der täglichen Praxis geplaudert:


    ne einfache, aus dem Netz gezogene Betreuungsvollmacht reicht vollkommen aus, wird heute überall (auch bei Gericht) akzeptiert, den Gang zum Notar muss man wirklich nur machen, wenn es in der Familie zu befürchten ist, dass irgendjemand findet, die Vollmacht sei unter komischen Bedingungen zustande gekommen.


    Wenn es euch wichtig ist, dass deine Mutter zur gesetzlichen Betreuerin bestellt wird, dann reicht ein kleines Schreiben ans Betreuungsgericht (am Amtsgericht angesiedelt) in dem die Oma (!) schreibt, sie könne bestimmte DInge nicht mehr selbst regeln, und möchte gerne ihre Tochter als Betreuerin eingesetzt bekommen. Im Normalfall kommt dann jemand vom Betreuungsgericht nach Hause, spricht mit der Oma, guckt ob der Bedarf da ist, fragt, ob sie wirklich möchte, dass die Tochter das Amt übernimmt, und dann entscheidet das Gericht, und bestellt die Tochter zur Betreuerin - es sei denn, es spräche was dagegen (z.B. dass andere dem Gericht mitgeteilt haben, dass in der Vergangenheit sich am Vermögen bedient wurde, oder die Pflege nicht gesichert wurde, oder dass es Vorstrafen gibt usw..). Die Gerichte sind in der Regel froh, wenn das Angehörige übernehmen, weil ein Berufsbetreuer Geld kostet.

  • :thanks:

    dann reicht ein kleines Schreiben ans Betreuungsgericht (am Amtsgericht angesiedelt) in dem die Oma (!) schreibt,


    Und wenn sie das nicht mehr schreiben kann? Sie konnte gerade man so noch den Antrag mit der Pflegestufe unterschreiben,
    und das war schon Schwerstarbeit (sie hat das Wort Oma geschrieben, dazu den Vornamen). Erst als wir sie nochmals drauf aufmerksam
    gemacht haben, hat sie es richtig geschrieben, also Vor-und Zunamen... :engel
    Oder spielt das dann keine Rolle... :frag


    Isch kenn mich da gar nicht aus, deshalb frag ich so doof :dribbel


    *Viele Grüße Susayk*



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  • Kannste ihr doch tippen, und sie unterschreibt.


    Das müssen wir oft machen für unsere Bewohner.


    Und genau deswegen kommen die ja dann vom Betreuungsgericht und schauen, ob das nicht untergejubelt wurde.


    Du kannst auch selbst dorthin schreiben, dass du eine gesetzliche Betreuun gut fändest, dann kommen die auch. Es ist halt immer besser, wenn die vorher schon den Wunschkandidaten des zu Betreuenden wissen!