Hi Ihr Lieben,
Aus gegebenen Anlass wollte ich hier mal fragen/hören, ob jemand Erfahrung hat
bzgl. Antrag auf Betreuungsvollmacht, wie das gehandhabt wird, wo man das beantragt..
Meine Mutter wird ziemlich nervös und im I-Net bin ich nicht wirklich schlau draus geworden.
Da sich der Zustand meiner Oma zusehends verschlechtert (Höherstufung der Pflegestufe läuft),
hat sich meine Mama überlegt einen Antrag auf Bestellung eines Betreuers (also sie selbst) - bzw. eine Vollmachtsverfügung zu stellen.
Sprich, dass sie ggf. alltägliche Dinge für meine Oma erledigen und entscheiden kann, auch gesundheitlich gesehen,
sollte sich der Zustand weiter verschlechtern.
Der Gedanke kam deshalb auf, weil meine Oma derzeit noch in der Lage ist, zum Großteil
noch einiges wahrzunehmen, aber das Ganze langsam zu wünschen
übrig lässt (sie hat ein Lungenkarzinom,nicht mehr operabel).
Ich weiß, dass bei meiner Mama damals, als sie damals auf Intensiv lag und operiert werden musste,
dies aber nicht selbst entscheiden konnte (künstliches Koma), das durch das Krankenhaus bei Gericht direkt beantragt wurde.
(oder war das hier wieder etwas anderes=Vormundschaft?)
Läuft die Beantragung diesbezüglich im normalen FAll auch über das Gericht oder reicht es,
wenn - soweit meine Oma noch geistig fit ist - meine Oma dies selbst unterschreibt und das Formular
ausfüllt (gibt Vordrucke lt. I-Net)Eigenhändig etwas schreiben geht nicht mehr wirklich, sie hat letztens schon im
Krankenhaus mit Oma XY unterschrieben :klimper und nicht mit ihrem Namen, da musste sie erstmal lange überlegen....
Wie sieht das Ganze bei der Patientenverfügung aus... Muss das handschriftlich sein, reichen da Vordrucke, die
im Wesentlichen alles beinhalten aus?
Für Antworten wäre ich Euch dankbar :engel