Pfändung bei Jugenamt beantragt

  • @ Marlene


    5 Monate? Ja vielleicht wenn die Pfändung ins Leere läuft oder andere Komplikationen auftreten.


    Wenn du einen RA mit der Pfändung beauftragst, hat der Schuldner diese Kosten als sog. Verzugsschaden zu erstatten.


    Ich würde zum RA gehen und eine Lohnpfändung (auch für die Zukunft)veranlassen, nebst Verzugszinsen und Verzugsschaden (hier: RA-Kosten zwecks Vollstreckung).


    Alles andere dauert zu lange.

  • @ Marlene


    5 Monate? Ja vielleicht wenn die Pfändung ins Leere läuft oder andere Komplikationen auftreten.


    Legal


    Ja 5 Monate. Entgegen Deiner Ansicht war die dortige Vollzugsmaschinerie einfach nur überlastet und hatte Anspruch auf Sommerferien. ;)


    Und das Geld für einen Anwalt hatte ich nicht - ich musste so was schon immer selber zahlen. ;)

  • @Marlene: Erstens traue ich ihm nicht, und zweitens, selbst wenn er mir ein grosszügiges Angebot macht ( eher fallen die Sterne vom Himmel ), dann geht


    das vielleicht ein-bis zweimal gut, und dann kommt garantiert der Zeitpunkt, an dem er aus irgendeinem Grund nicht zahlen kann....er kann nämlich mit


    Geld nicht umgehen....und ich steh dann ohne alles da....nee, dann lieber über den Beistand und anderen rechtlichen Möglichkeiten, da bin ich auf der


    sicheren Seite....

    Verzage nicht, es geht immer weiter- ob Du willst oder nicht willst- Also mach das Beste draus

  • Hallo,


    also ich habe heute am Jugendamt angerufen, leider ist die SB von der Beistandschaft im Urlaub, aber die UVG Stelle meinte, er zahlt jeden Monat einen Betrag ans JA. Die Beistandschaft läuft weiter bis Sohni 18 ist, und ich solle mich doch weiterhin über die Beistandschaft an ihn wenden, das wäre sicherer.


    Angeblich wissen sie nichts von irgendwelchen Einkünften, er hab noch nie Gehaltsnachweise gebracht oder ähnliches, weil er ja angeblich selbstständig ist.


    Ich habe dann der SB erst einmal verklickert, wo er arbeitet, damit sie sich dann mal da dahinter klemmen kann....


    Jetzt warte ich erst mal ab, was kommt.....

    Verzage nicht, es geht immer weiter- ob Du willst oder nicht willst- Also mach das Beste draus

  • Die Beiträge sind schon etwas älter, doch ich werde mich mal dazu äußern.
    Das Jugendamt hat sich um nichts gekümmert.
    Der Mitarbeiter hatte ein glückliches Lächeln auf den Lippen als ich die Beistandschaft vom Jugendamt gekündigt hatte weil ich mir wg der Unterhaltszahlungen einen Anwalt nehmen durfte.
    Das Jugendamt fühlte sich nicht in der Lage zu Pfänden, geschweige denn den Unterhalt richtig auszurechnen.
    Leider.
    Ich hatte mir mehr Hilfe und Unterstützung gewünscht, denn es fehlt der volle Unterhalt und dann darf man noch bis zur Gerichtsverhandlung den Anwalt zahlen.