@ Marlene
5 Monate? Ja vielleicht wenn die Pfändung ins Leere läuft oder andere Komplikationen auftreten.
Wenn du einen RA mit der Pfändung beauftragst, hat der Schuldner diese Kosten als sog. Verzugsschaden zu erstatten.
Ich würde zum RA gehen und eine Lohnpfändung (auch für die Zukunft)veranlassen, nebst Verzugszinsen und Verzugsschaden (hier: RA-Kosten zwecks Vollstreckung).
Alles andere dauert zu lange.