Neuberechnung ja oder nein?

  • Hallo zusammen,
    hab auch mal wieder ne Frage..


    Seit der Trennung hab ich beim JA eine Beistandschaft zwecks des Kinderunterhalts laufen.


    Ich bin sehr zufrieden damit,da mir einiges Gerenne und kontrollieren erspart bleibt.


    Jetzt hab ich einen Brief von zuständigen Beamten bekommen,weil alle 2 Jahre der Unterhalt neu geprüft werden kann.


    Soweit,so gut...
    Was mich verunsichert ist folgender Satz:
    "....Ich weise jedoch daraufhin,dass sich die Höhe der Unterhaltsverpflichtung gegebenenfalls verringern kann.Da gerade der Mehrbedarf geltend gemacht wurde und von XXXXX auch in Höhe von XX Euro geleistet wird,würde ich derzeit von einer Überprüfung absehen."


    Bei dem Mehrbedarf geht es um den Anteil des Vaters für die Betreuungskosten.


    Ich dachte zum Einen,daß der Mehrbedarf nichts mit dem Unterhalt zutun hat,zum Anderen bin ich jetzt unsicher,ob ich den Unterhalt neu berechnen lassen sollte. :frag


    Mir geht es nicht darum ihn ausbeuten zu wollen,gerade hab ich ihm einen Teil des Unterhalts zurückgegeben,weil er die Lütte mehr als üblich bei sich hatte,dennoch denke ich,der Unterhalt steht der Lütten zu.
    Klar,bekomm ich ihn in erster Linie,weil sie ja bei mir lebt und ich dementsprechend Auslagen hab.
    Und die Auslagen werden mit wachsenden Alter ja nicht weniger,sondern eher mehr.................


    Was also tun?
    Es einfach dabei belassen und den jetzigen Unterhalt für die Lütte sicher haben,oder neu berechnen lassen,mit der Gefahr,daß der Unterhalt weniger wird?
    Vielleicht wird es aber auch mehr?


    Wie ist das mit dem zu leistenden Anteil des nicht betreuenden Elternteils an den Betreuungskosten(Kiga in unserem Fall)?
    Wird der wirklich auf den Unterhalt angerechnet?


    Fragen über Fragen
    Bin jetzt schon dankbar für Eure Antworten


    VG
    coca

  • Alles hängt davon ab, was der unterhaltspflichtige Elternteil an Einkommen hat. Dein Sachbearbeiter scheint zu vermuten, Dein Ex würde jetzt bereits an der Grenze zum Selbstbehalt Zahlungen leisten. Da in den letzten Jahren Steuern und Sozialabgaben erheblich gestiegen sind im Vergleich zum Einkommen, ist bei vielen das nettoeinkommen gesunken. Und nach dem Nettoeinkommen wird der Unterhalt letztlich berechnet.
    Hinzu kommt die Zahlung für außergewöhnliche Kosten. Da hat das Jugendamt zuletzt das Einkommen überprüft, aber nicht "offiziell" im Rahmen der "Zwei-Jahres-Pflicht".
    Tipp: Klingel mal beim JA durch und lass Dir mündlich bestätigen, ob oder dass nix an Geld rüberkäme, wenn der Ex nicht eine (dem JA unbekannte) Einkommenerhöhung in den letzten zwei Jahren hatte.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.