kennt sich jemand mit privatinsolvenz aus???


  • ??????? Das verstehe ich jetzt nicht, wer haut wen übers Ohr und womit?


    das ist forums-intern. schau mal hier...


    "leokitty", formerly known as "singlemama21", last known as "miesmuschel10" ist kein ganz so unbeschriebenes blatt hier..... :pfeif


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Hallo,


    das verstehe ich jetzt nicht!


    Warum soll jemand Anzeigen erstatten?


    Falls die Forderungen nicht „OK“ sind, bzw. Betrug vorliegt, wird die Insolvenz nicht eröffnet. Das Gericht prüft die Forderungen und die Gläubiger werden angehört.


    Wo ist das Problem?


    Ich bin seit, 2006 in der Insolvenz. Meine Verträge wurden nicht gekündigt, bin auch umgezogen, bin Telefon- und Handy-Besitzerin, die VB hat mir trotz Inso ein Konto eingerichtet, mein Gehalt wird gepfändet und den Treuhändler habe ich auch nie gesehen. Als ich dort anrief, ob alles OK ist, wurde ich als „Musterklientin“ gelobt.
    Das ist mittlerweile „normal“. Die Zeiten haben sich geändert.


    Natürlich ist die Inso nichts angenehmes, es gibt viele peinliche Situationen, aber nach einer Zwangsversteigerung ist das Leben auch unangenehm. Wichtig ist, das man/frau auch seine Lebenseinstellung ändert und die Inso nicht als Dauerlösung sieht.
    Gruß ErKe

  • Warum soll jemand Anzeigen erstatten?


    Weil es mehrere gibt, die durch foreninternen Privatverkauf von der userin übers Ohr gehauen worden sind.
    Also Privatanzeigen.. keine Gläubiger im Sinne der Insolvenz.
    Dies hat aber nichts mit der eigentlihcen Frage der Themenstarterin zu tun und sollte hier nicht diskutiert werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Trisha ()


  • Weil es mehrere gibt, die durch foreninternen Privatverkauf von der userin übers Ohr gehauen worden sind.
    Also Privatanzeigen.. keine Gläubiger im Sinne der Insolvenz.
    Dies hat aber nichts mit der eigentlihcen Frage der Themenstarterin zu tun und sollte hier nicht diskutiert werden.




    Und auch eine Privatanzeige macht keinen Unterschied zu einer anderen Anzeige. Es geht um das "wohlverhalten" also keine Schulden machen usw.


    Wenn dies nicht erfüllt wird, und neue Schulden gemacht werden kann oder wird meist die Restschuldbefreiung versagt. Und was dann kommt kann sich jeder selbst denken.



    edith sagt:


    Zitat

    Dies hat aber nichts mit der eigentlihcen Frage der Themenstarterin zu tun und sollte hier nicht diskutiert werden.


    Sollte auch nicht so rüber kommen. :klimper


    Ich wollte nur klarstellen, daß eine Inso alles andere als Zuckerschlecken ist und man keinen Freifahrtschein zum weitern Schulden machen hat. ;)

    LG
    Silke :wink

    Wer mit Menschen spielt, sollte Sie nicht unterschätzen, ......denn, wer den Teufel in Ihnen weckt,
    sollte das Feuer beherrschen.... Menschen die oft verletzt wurden, sind Gefährlich, .....weil Sie wissen, wie man überlebt !!!

    Einmal editiert, zuletzt von nimm2 ()

  • Hallo,


    auch „Neuschulden“ sind kein Problem und auch kein Versagungsgrund. Das Urteil, weil sich es nicht glauben wollte, habe ich mir „gegoogelt“.


    Aber wer mit Schulden leben möchte muss nicht in die Insolvenz.


    Seit ich von meinem Ehemann ausgenommen wurde wie die berühmte Weihnachtsganz, bin ich sehr vorsichtig, halte nichts vom Versand. Entweder kommt das Paket nicht an und das Geld ist futsch oder umgekehrt. :pfeif
    Gruß ErKe


  • Sicher kann die Inso auch eröffnet werden wenn Betrug vorliegt. Diese Sachen werden dann von der RSB ausgenommen. wenn z.B. 20000€ Schulden sind, 1000€ davon sind "unerlaubte Handlung" sind 19000€ schulden weg und die 1000€ leben nach der Inso wieder auf.


    Und es ist eindeutig Betrug wenn ich im Inso Verfahren bin, und bewusst neue Schulden mache die ich wieder nicht zahlen kann. Inso heißt kein Geld.
    Es ist auch Betrug wenn man die EV abgegeben hat und dann weiter Schulden macht.
    Wenn da einer Anzeigt wegen Betrug dann wird der Staatsanwalt sicher nicht ohne weiteres darüber wegsehen.




    Neuschulden halte ich dahingehend für Problematisch das man aus der alten Sache überhaupt nichts und null gelernt hat.
    Neuschulden sind zwar kein Versagungsgrund.


    Aber ein Gläubiger der Rausfindet das der Schuldner gewusst hat das er Zahlungsunfähig ist (Inso is nichts anderes als das zu offenbaren) wird sicherlich Strafanzeige stellen.