Nach Ferienbesuch keine Rückkehr!

  • Ich würde auch auf die Barrikaden gehen, wenn ich meinen Sohn nicht wieder bekommen würde.
    Natürlich können die Kinder iwann selber entscheiden, wo sie wohnen wollen, aber ich bin der Meinung, dass alle Beteiligten darüber sprechen sollten.
    Das der Vater das einfach so machen kann, ist für mich unverständlich. Nur weil beide das SR und ABR haben?
    Hat der Vater nicht die Pflicht, der Mutter bescheid zu geben bzw den Sohn ins Gewissen zu reden, dass er mit der Mutter über seine Entscheidung reden soll???


    Ich kann das nicht nachvollziehen, sorry!

    Ich nehme keine Tabletten... Ich bin so.... :D

  • Nein, wenn es eine schriftliche Umgangsvereinbarung gibt, ist es Kindesentzug.


    SOrry aber das ist totaler Blödsinn.


    Solange es keinen Umgangsbeschluss auch Umgangstitel genannt gibt haben beide die gleichen Rechte.
    Es gibt keine Ausnahmen nach dem BGB wenn beide das SR haben.

  • hallo Zwiebel!


    Mir wird der Kontakt mit Ihm nicht gestattet. Handy ist aus und der Erzeuger sagt am Telefon er wolle nicht mit mir reden.


    Wie gesagt ich würde erst versuchen das ein Gespräch stattfinden kann zwischen dir und deinem Sohn. Deswegen würde ich dem Vater mitteilen das du mit deinem Sohn sprechen möchtest, das sollte wenigstens drin sein. Die Erklärung ist dir zumindest der Vater und auch euer Kind schuldig. Zumal wenn es wirklich so sein sollte und dein Sohn nun aus freiem Willen beim Vater bleiben möchte steht dir ja ebenso ein Umgangsrecht zu. So sehr ich dich verstehen kann, würde ich jetzt trotzdem versuchen nicht gleich mit scharfen Pistolen zu schießen und wohlüberlegt vorzugehen.


    Und was würde die Polizei den bringen? Es besteht GSR und ABR. Klar ist es nicht ok das Kind nicht zurück kommt, aber nur weil ne schriftliche Vereinbarung getrofffen wurde haben hier doch beide die gleichen Rechte :hae:


    Erstmal den Grund rausfinden und dann weiter schauen. Bei der alten Schule würde ich trotzdem nachfragen was sie an Infos haben und das du damit nicht einverstanden warst.

  • miese situation :knuddel
    solltest du nicht wissen , an welcher schule das kind neu angemeldet wurde, kannst du das auch bei der alten schule erfahren ... die müssen nämlich die schülerakte zur neuen schule senden ;)
    auch würde ich der alten und wenn möglich neuen schule sofort mitteilen , das du mit ab und anmeldung nicht einverstanden warst


    alles gute

  • Mein Anwalt ist praktizierender Anwalt. Ich gehe davon aus, dass er seinen Job gelernt hat.
    Wenn das Kind seit länger als einem halben Jahr bei mir wohnt, habe ich das faktische ABR. Ich kann zumindest so agieren als hätte ich es. Was in diesem Falle die Rückführung durch die Polizei zwar nicht garantiert, aber in den Bereich des Möglichen rücken lässt.


    Die Anwältin wird das ABR beantragen, so lange das nicht geklärt ist, würde ich einer Beschulung in der neuen Schule widersprechen.

  • Beide haben die gleich Rechte, aber doch auch Pflichten, oder???


    Kann der Vater der Mutter wirklich einfach so den Sohn vorenthalten?
    Muss er dann nicht mit ihr reden und ggf eine Umgangsregelung getroffen werden?


    Immerhin muss das Kind umgemeldet werden, das mit dem Kindergeld und Unterhalt muss geklärt werden.

    Ich nehme keine Tabletten... Ich bin so.... :D

  • :ohnmacht:


    Und schon wieder dieses halbe Jahr.
    Du oder sonst wer, aich Dein geliebter Anwalt kann nicht so agieren als hätte er was auch immer.


    Nochmals und dann lasse ich es auch und wenn ihr dann falsche Aussagen macht dann viel Spass hier im Forum: Es gibt kein faktisches ABR solange es nicht vor Gericht geht. Dort wird ein Richter sicherlich so entscheiden oder eben nicht.
    Im echten leben (und das ist nicht ein Gerichtssaal) wird die Polizei den Kopf schütteln und Fragen was ihr eigentlich wollt.


    MAN KANN ALSO NICHT SO HANDELN ALS HÄTTE MAN DAS ABR NUR WEIL MAN 6 MONATE MIT KIND GELEBT HAT.
    Das Gesetz gibt es nicht und wird es auch nie geben.

  • So jetzt ist das Theater perfekt. Er rief gerade an und hat mir mitgeteilt das ich die Pflicht habe ihm die Klamotten meines Sohnes zu übergeben. Und nun?


    Machst Du gar nichts, ausser ihn darauf hinweisen, dass er die Pflicht hat Euren Sohn rauszurücken oder es Dir zumindest zu ermöglichen mit Eurem Sohn zu sprechen.

  • Ich würde sofort zur Polizei!!!


    Komisch das der Junge nicht ans Telefon "darf", da er angeblich nicht mit dir reden will, ich denke eher der Vater verbietet es, weil das Kind wieder zu dir will.


    Ich würde Amok laufen, zum Glück hat mein Sohn keinen Kontakt zu seinem Erzeuger und der Erzeuger hat auch kein Interesse an dem Kind. Manchmal traurig, das es so ist, aber in sollchen Fällen bin ich echt froh drüber. Auch Bilder und Mails liest er zwar, aber keine Regung von ihm, höchstens mal Anschuldigungen oder Beschimpfungen.


    Drücke dir die Daumen, das du deinen Sohn schnell wieder bekommst, wie gesagt, Jugendamt, Anwalt und auch Polizei kannst du einschalten.


    Hast du nicht auch ein Besuchsrecht? Selbst wenn der Sohn beim Vater lebt? Spätestens da kannst du dann mit deinem Sohn reden und schauen. Er dir nicht verbieten mit eurem Sohn zu sprechen oder ihn zu sehen.


    LG

  • Las Dir nichts einreden :laber . Es gibt eine Umgangsvereinbarung.Wenn Du bis jetzt keinen Kontakt zu Deinem Sohn hast. Dann rufe sofort die Polizei,zeige das Urteil und hole ihn heute noch raus.

  • MAN KANN ALSO NICHT SO HANDELN ALS HÄTTE MAN DAS ABR NUR WEIL MAN 6 MONATE MIT KIND GELEBT HAT.


    Unser Richter hat dem nicht widersprochen, als der Anwalt so argumentiert hat. ;)



    hoernchen. Das Kind hatte Klamotten zum Ferienumgang dabei. Die Ferien sind vorbei, das Kind hat bei Dir den Wohnsitz, er soll das Kind nach Hause bringen. Dann braucht er auch keine Klamotten.
    Je mehr Du ihm gibst und erlaubst (Schulbesuch) besser wird er vor Gericht argumentieren können.


    Nochmal die Frage: Möchte der Sohn denn umziehen? Kannst Du das einschätzen? Hat er vielleicht schon mal drüber geredet?



    *edit* fragt: Hast Du denn inzwischen mal mit der Polizei geredet?
    Vielleicht nützt es was, wenn die mal ein paar freundliche Takte mit dem Vater reden?

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • DU hat keine Pflicht im etwas zu geben.
    Dein Sohn ist faktisch noch bei Dir gemeldet denn eine Ummeldung ist rechtswidrig.
    Es ist jedoch kein polizeilich durchsetzbares Recht.
    Es ist ein gerichtlich durchsetzbares Recht.
    Sag ihn das DU mit Eurem Sohn alleine persönlich sprechen möchtest.



    @Marlene: Ich werde nicht wieder mit Dir darüber diskutieren. Ich habe Dir letztens schon gesagt das es vor einem Gericht das so gesehen werden kann. Dafür muss es aber ein Gericht geben. Alleine darf man nicht entscheiden und so handeln.


    Und an die anderen: Lasst mal die Polizei aus dem Spiel. SOlange es ein Freiwillige Umgangvereinahrung gibt kann diese jederzeit gelöst werden.
    Es ist keine Gerichtlich Strafbare Handlung und somit keine zuständigkeit der Exekutive.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Las Dir nichts einreden :laber . Es gibt eine Umgangsvereinbarung.Wenn Du bis jetzt keinen Kontakt zu Deinem Sohn hast. Dann rufe sofort die Polizei,zeige das Urteil und hole ihn heute noch raus.


    Meine Worte : )


    Dein Kind ist doch auch Schulpflichtig, noch bei seiner "alten Schule", denn eine Anmeldung kann der Super Papi nicht ohne deine Unterschrift! Ich sag nur: 110

    Glück ist das Einzige das sich verdoppelt, wenn man es teilt.