Unterhalt bei nichtgemeinsamer Wohnung

  • Hallo,


    ich lese hier schon ne Weile mit und möchte jetzt auch mal eine frage stellen wo ich bis jetzt hier darauf noch keinerlei antwort erhalten habe.


    Es geht um folgendes.


    Im Mai kam mein Sohn auf die Welt, mit dem Papa/Vater des Kindes war ich in der Schwangerschaft nicht mehr zusammen. Wir sind jetzt aber seid etwa 4 Wochen wieder zusammen. Wohnen aber getrennt, das von meiner Seite auch noch ein bisschen so bleiben soll das jeder seine eigene Wohnung erstmal behält.


    Wie ist das jetzt mit dem Unterhalt, irgendwo hab ich gelesen das er da trotzdem Unterhalt zahlen muss wenn wir nicht zusammen wohnen oder ich eine Unterhaltsverzichtserklärung am Amtsgericht abgeben muss. Wenn ich diese Erklärung abgebe, was ist dann wenn ich in Hatz4 fallen?


    Danke schonmal für eure Ratschläge und Meinungen

  • Welchen Unterhalt?


    Kindesunterhalt? Kann man nicht verzichten
    Betreuungsunterhalt? Kann man nur verzichten solange man keine staatlichen Leitungen bekommt



    Unterhalt müsste er auch bezahlen wenn ihr zusammen wohnt.

  • Wie ist das jetzt mit dem Unterhalt, irgendwo hab ich gelesen das er da trotzdem Unterhalt zahlen muss wenn wir nicht zusammen wohnen oder ich eine Unterhaltsverzichtserklärung am Amtsgericht abgeben muss. Wenn ich diese Erklärung abgebe, was ist dann wenn ich in Hatz4 fallen?


    Ja, er muss Unterhalt zahlen und du kannst auch nicht darauf verzichten, denn dein Kind hat den Anspruch darauf. Kommst du in H4, dann ist Unterhalt vorrangig vor anderen Leistungen. Das heißt auf Deutsch, dass der Steuerzahler für dich nicht bezahlt, nur weil du keinen Unterhalt von ihm willst. Du wirst den Unterhalt dann einfordern müssen, ob du willst oder nicht. Selbst wenn du verzichten könntest, spätestens wenn du einen Antrag auf ALG2 stellst, ist diese Null und Nichtig. Kann er nicht zahlen, dann musst du einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt stellen, das wird die Arge von dir verlangen. Weiterhin wird sie verlangen (falls das Kind unter drei ist), dass du ihn aufforderst Betreuungsunterhalt zu zahlen und natürlich geht es auch da danach, ob er zahlungsfähig ist.
    Das ist nicht böse gemeint, aber wundern tun mich solche Ideen immer wieder.


  • Ja, er muss Unterhalt zahlen und du kannst auch nicht darauf verzichten, denn dein Kind hat den Anspruch darauf. Kommst du in H4, dann ist Unterhalt vorrangig vor anderen Leistungen. Das heißt auf Deutsch, dass der Steuerzahler für dich nicht bezahlt, nur weil du keinen Unterhalt von ihm willst. Du wirst den Unterhalt dann einfordern müssen, ob du willst oder nicht. Selbst wenn du verzichten könntest, spätestens wenn du einen Antrag auf ALG2 stellst, ist diese Null und Nichtig. Kann er nicht zahlen, dann musst du einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt stellen, das wird die Arge von dir verlangen. Weiterhin wird sie verlangen (falls das Kind unter drei ist), dass du ihn aufforderst Betreuungsunterhalt zu zahlen und natürlich geht es auch da danach, ob er zahlungsfähig ist.
    Das ist nicht böse gemeint, aber wundern tun mich solche Ideen immer wieder.

    Das war ja keine Idee von mir ich wollt nur wissen ob das mit der Verzichterklärung stimmt.


    Danke für eure Antworten

  • ich hab deine Antwort nicht ignoriert



    Zitat

    Also müsste er jetzt Unterhalt für unseren Sohn zahlen weil wir nicht zusammen wohnen


    Zitat


    Unterhalt müsste er auch bezahlen wenn ihr zusammen wohnt.

  • Es tut mir leid, evtl. irre ich mich auch, mir kommt es so vor, als ob ihr lediglich getrennt wohnt, damit Du dir netterweise Hartz 4 Leistungen "erschleichen" kannst ???


    Wird aber nicht klappen, die ARGE schreibt Deinen Freund relativ zügig an und macht ihn regresspflichtig, daher könnt ihr im Prinzip heute zusammen ziehen.

  • Es tut mir leid, evtl. irre ich mich auch, mir kommt es so vor, als ob ihr lediglich getrennt wohnt, damit Du dir netterweise Hartz 4 Leistungen "erschleichen" kannst ???


    Wird aber nicht klappen, die ARGE schreibt Deinen Freund relativ zügig an und macht ihn regresspflichtig, daher könnt ihr im Prinzip heute zusammen ziehen.

    Was meinst du genau mit regresspflichtig?


    Und ich will mir keine hartz4 Leistungen erschleichen.

  • Nochmals zusammengefasst.


    Kindesunterhalt:


    Auf diesen kann man nicht verzichten.
    Er muss in jedem Fall bezahlen. Wenn man zusammenlebt regelt man dies aber anders.
    Wo kein Kläger ist da ist auch kein Richter. (Bedeutet: was ihr euch ausmacht gilt für euch solange kein anderer (Staatliche Leistung) involviert ist)


    Kann er den Kindesunterhalt nicht bezahlen bekommt Du UVG wenn Du alleine (also nicht mit dem KV zusammen) lebst.


    Verzichtserklärung gibt es nicht da man nicht verzichten kann. Ihr könnt eine machen aber vor dem Rest der Erde ist diese ungültig.


  • Danke für deine ausführliche Antwort

    Ich meine damit das die ARGE Deinen Freund oder EX Freund oder wie immer Du ihn titulieren willst anschreibt und auffordert sein Einkommen, Vermögen etc. offen zu legen

    Ja, sowas hat mir auch schon unsere Beraterin vom Jugendamt gesagt.

  • Ich meine damit das die ARGE Deinen Freund oder EX Freund oder wie immer Du ihn titulieren willst anschreibt und auffordert sein Einkommen, Vermögen etc. offen zu legen


    Wozu sollte die ARGE das machen. Sie hat nicht geschrieben das sie H4 ist.
    Sie hat nur gefragt was wäre wenn sie da rein fällt.

  • Was meinst du genau mit regresspflichtig?


    da der vater nicht nur für euer kind, sondern auch für dich unterhalt zahlen müsste, wird die arge sich das geld, das du von denen möchtest,
    vom kindsvater holen, soweit er leistungsfähig ist (je nach verdienst)


    für einen vater ist es recht bequem keinen unterhalt zu zahlen und eine beziehung weiterhin zu pflegen :nixwieweg

  • Das stimmt nicht.


    Klar stimmt das. Man ist dann vielleicht nicht Barunterhaltspflichtig aber Unterhaltspflichtig ist man immer. Das sind alle. Auch ein Alleinerziehender ist Unterhaltspflicht gegenüber seinem Kind.
    Deshalb habe ich aber auch geschrieben das es da anders geregelt ist denn es gibt eben nicht nur die Barunterhaltspflicht.