Wenn Mama stirbt - wer sorgt für Kind?

  • Guten Abend ihr Lieben,
    ich habe jetzt schon ein Testament gemacht mit meiner Familienanwältin das wenn ich mal nicht mehr da bin, meine Tochter zu meinen Eltern oder meiner Schwester (Patentante)
    kommen soll.
    Hintergrund: der Vater meiner Tochter kümmert sich schon seit Schwangerschaft nicht, weder "mit Herz" noch "finanziell". Er ist verschollen. Wir hatten in der Schwangeschaft und
    bis 1 jahr danach nur Terror und Stalking bishin zu meinerseitiger Flucht zur Polizei.


    Nun habe ich aber gehört das EGAL was man gerne möchte im Falle des Ablebens, die Kinder auf jeden Fall ERSTMAL zum Vater kommen.
    Ich mag darüber gar nicht nachdenken, das wäre ein Schock für meine Kleine, sie kennt ihn überhaupt nicht.


    lg

    Es kommt ein Zeitpunkt in deinem Leben, an dem du realisierst, wer dir wichtig ist, wer es nie war und wer es immer sein wird.
    So mach dir keine Gedanken über die Menschen aus deiner Vergangenheit, denn es gibt einen Grund weshalb sie es nicht in deine Zukunft geschafft haben...

  • MarleneE, ich habe das alleinige Sorgerecht für meine Tochter...........

    Es kommt ein Zeitpunkt in deinem Leben, an dem du realisierst, wer dir wichtig ist, wer es nie war und wer es immer sein wird.
    So mach dir keine Gedanken über die Menschen aus deiner Vergangenheit, denn es gibt einen Grund weshalb sie es nicht in deine Zukunft geschafft haben...

  • also ich hab so eine Vorsorgevollmacht, und die habe ich dem Jugendamt in Kopie zukommen lassen.


    Wenn die wissen, dass ein Kind keinerlei Kontat zum Vater hat, dann bringen die das Kind in so einem Fall auch nicht zu ihm, dann schon eher zu Pflegeltern, die sind zwar auch fremd, aber geschult für solche Situationen.

  • Wenn du das ASR für das Kind hast und per Testament verfügt hast, wie nach Deinem Tod verfügt wird, wird ein Vater ohne Bindung zum Kind kaum was ausrichten können.

  • Das ist ein Thema wo ich auch schon länger drüber nachgedacht habe, aber noch keine richtige Antwort drauf bekommen habe.


    also ich hab so eine Vorsorgevollmacht,

    Hast Du das bei einem Anwalt gemacht oder selbst geschrieben und dann dem Jugendamt zukommen lassen?

  • Und wie hoch ist die Chance dass das Kind zum Beispiel zu den Großeltern oder Tante - je nach dem eben - kommt?


    Oder kommt das Kind dann in ein Pflegeheim bzw zu Pflegeeltern?

  • Und wie hoch ist die Chance dass das Kind zum Beispiel zu den Großeltern oder Tante - je nach dem eben - kommt?


    Oder kommt das Kind dann in ein Pflegeheim bzw zu Pflegeeltern?


    Das kann man ja verfügen.


    Bei ASR

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Ich glaube nicht das man verfügen kann wohin das Kind danach kommt, man kann evtl eine nwunsch äussern, aber die letzte entscheidung wird JA bzw Familiengericht haben, weil die "neuen" Eltern ja uach in der lage seien müssen sich um das kind kümmern zu können. Und da kann das JA schon anderer Meinung sein wie der Elternteil mit ASR der meint das die 2 Jährige Tochter unbedingt zu den 89 Jahre alten großeltern soll...


    Bei GSR würde ich jetzt rechtlich davon ausgehen, dass das Kind ERSTMAL zum anderem Elternteil kommt, weil dieser ja auch rechte an seinem Kind hat, das evtl der Lebenspartner des anderen mehr kontakt zum Kind hatte spielt in diesem Moment wohl weniger eine Rolle da es ja nicht sein Kind ist.