so, nun habe ich mal meine erste wichtige frage an die fachrunde.
wenn die regelinsolvenz eröffnet wurde und der vater hat ein monatliches gehalt von sagen wir mal X
er hat frau und 2 kinder, also gegenüber dem inso-verwalter unterhaltspflichten für 3 personen, dementsprechend wird ihm monatlich y abgezogen.
jetzt trennen sich beide und jede partei nimmt ein kind.
bleiben die unterhaltspflichten genau so erhalten oder wie ändert sich dann die rechnung?
kann mir da jemand etwas näheren einblick geben?
vielleicht noch zur info, die frau arbeitet nur teilzeit, kann also kein unterhalt dem nicht bei ihr lebendem kind zahlen
nun seid ihr dran