Zugewinnausgleich

  • Mal ne frage was ist mit Zugewinnausgleich gemeint
    Kenne mich da nicht aus :kopf


    Bin jetzt fast 9 Monate getrennt von meiner noch Frau


    Mann jeden Tag mehr Baustellen könnte fast schon Leute einstellen :thanks::lgh

    LG Peter :brille



    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.


    :aetsch


    von Konfuzius :daumen

  • Einfach gesagt ist der Zugewinn die Differenz zwischen dem Vermögen, dass jeweils die beiden Ehepartner mit in die Ehe eingebracht haben, dem sogenannten Anfangsvermögen, und dem Vermögen, dass bei Ende der Ehe vorhanden ist, dem sogenannten Endvermögen. Da das in die Ehe eingebrachte Vermögen durchaus unterschiedlich hoch sein kann, genau wie das den jeweiligen Parteien zustehende Endvermögen, deshalb erfolgt ein sogenannter Zugewinnausgleich.
    D.h. dass derjenige Ehepartner, der die grössere Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen hat, also mehr Zugewinn erzielt hat, dem anderen einen Teil seines Zugewinns als Ausgleich abtreten muss.

  • Danke für die Antwort :thanks:


    vermögen ist nicht :-)


    Nur Kosten habe ich :lach

    LG Peter :brille



    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.


    :aetsch


    von Konfuzius :daumen

  • Ergänzend 'ne Beispielrechnung:
    ER bringt bei Ehehschliessung Vermögen mit (z.B. Bausparvertrag) in Höhe von 20.000€. SIE bringt kein Vermögen mit ein (Sorry an alle Damen hier, ist nur ein Beispiel!!!)
    Nach Ende der Ehe besteht ein gemeinsames Gesamtvermögen von 100.000€, in welcher Formauch immer, Aktien, Festgeld etc.
    Davon entfallen also 50.000€ auf jeden.


    Somit hat ER einen Zugewinn von 30.000€ (Endvermögen 50.000-Anfangsvermögen 20.000)
    und SIE einen Zugewinn von 50.000€ (Endvermögen 50.000-Anfangsvermögen 0)


    SIE hat also 20.000€ mehr Zugewinn als ER.


    Somit steht ihm die Hälfte davon zu, also 10.000€.


    Also teilen sich die 100.000 Endvermögen so auf: ER bekommt die Hälfte (50.000) + den Ausgleich von IHR (10.000) also 60.000
    SIE bekommt demzufolge noch 40.000

  • Peter, wenn Null Vermögen aufzuteilen ist, dann gibt's auch keinen Zugewinnausgleich, es sei denn ihr seid jetzt bei Null, aber verschuldet in die Ehe gegangen. Dann wäre ja selbst bei Null immer noch ein Zugewinn, und den müsstet ihr ausgleichen.