Neues Unterhaltsrecht: Kinder sind erstrangig

  • Lieb Mela,


    ist dieses Gesetz nun denn zum 1.7. in Kraft getreten? Und wie sieht es jetzt genau aus?
    Wär mir sehr wichtig, weil ich gerade mitten in so einer Geschichte stecke...

  • Osslchen,


    das Gesetz ist noch nicht in Kraft, weil in Karlsruhe (?) die Richter auf eine Klage hin entschieden haben, dass das neue Kindschaftsrecht dahingehend geändert werden muss, dass uneheliche Kinder ehelich geborenen gleichgestellt behandelt werden müssen, was mit dem Zugeständnis an eine geschiedene und das Kind betreuende Ehefrau (oder -mann) von 9 Jahren Unterhalt für die Betreuung des Kindes gegenüber einer nichtverhairateten Mutter, die nur 3 Jahre Anrecht auf BU hat, nicht gegeben war.
    Ursprünglich sollte auch das mit dem neuen Recht geändert werden, aber die liebe CDU hat nicht mitgespielt, weil sie stur auf der Ehe beharren und neue Lebensformen nicht anerkennen.


    Es gibt bis dato nur eine neue Düsseldorfer Tabelle.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • DA versteh einer noch die Welt... bzw. die Politik der CDU


    sie bestehen auf Ehe und Familie????


    vielleicht sollte man sich überlegen, dass es leider Mütter wie mich gibt, deren lieber Ehegatte sich eine andere (bzw.mehrere...im lauf der EHE) sucht und sich dann entscheidet sich scheiden zu lassen und eine der neuen DAmen zu heiraten...


    ich allein mit Kindern....


    Gerade haben wir (meine jetzt 18.Jährige Tochter) den Prozess verloren, den mein Ex-Ehegatte mit meiner Tochter geführt hat, weil er leider einen "Mangelfall" anmelden musste... er verdient 2200 Netto, bekommt für sein neues Kind Kindergeld 154,00 , was zusammen 2354,00 Netto! sind!!!
    Für seine Ehefrau (die schön schwarz Geld in der Gaststätte ihrer Mutter verdient, wir es aber leider nicht nachweisen können) darf er einen Haufen Geld abziehen, weil sie ja das neue gemeinsame Kind (6Jahre alt) betreuen muss (ist der gute Junge im Kindergarten, verdient sie die Kohle im Gasthaus oder abends, wenn der Papa Zuhause ist)
    Natürlich (was ja auch richtig ist) kann mein Ex- auch Unterhalt für sein Neues Kind abziehen von seinen Einnahmen...


    Aber, ist es denn gerecht, dass ein Mann über Jahre fremd geht, eine seiner Tussi´s heiratet und die ERSTEN Kinder all dem hinten an gestellt werden?


    Was kann ich dafür, bzw. meine Kinder?


    Wir dürfen jetzt, auf Grund des Urteils, sogar 360,00 Euro an zuviel gezahltem Unterhalt zurück zahlen... bekommen aber 90,00 Euro weniger als vorher... (228,00 jetzt, vorher 316,00)


    wie sollen wir das zurück zahlen? Sind denn hier Raten erlaubt, oder kann er jetzt erstmal gar keinen Unterhalt zahlen, bis die Rückzahlung erfolgt ist?


    Ich verzweifel langsam wirklich an unserer Rechtsprechung...

  • KU zurückzahlen? Der ist verbraucht und fertig. Habt ihr einen Anwalt?
    Außerdem ist der KU doch sicherlich aufgrund eines bestehenden Titels bzw. freiwillig von Vater gezahlt worden? Oder ist er in irgendeiner Form per JA/Gericht gezwungen worden?


    Dass die Frau schwarz arbeitet, würde ich ja dem Finanzamt stecken... :pfeif...die schicken auch ihre Spione in Zivil hin...

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  • In dem Urteil steht: Der zuviel gezahlte Unterhalt in Höhe von.... ist an den Kläger zurückzuzahlen...


    Seit der Klageerhebung ab März... (da kann ich noch von Glück sagen, dass wir ihn nicht seit letztem Jahr Okt. zurück zahlen müssen (da wurde meine Tochter schon 18)


    Das mit dem Finanzamt hab ich auch schon in Betracht gezogen, aber ich denke, dass ich auch hier wieder schlechte Karten habe... mein Ex konnte dem Richter ja auch glaubhaft versichern, dass seine Frau ihrer Mutter (der die Gaststätte gehört) ja nur ab und an mal "HILFT"... selbstverständlich UNENDGELTLICH!!! :laber


    die sind so arm, dass sie bloß 3Mal im Jahr in Urlaub fahren können, das tollste Auto fahren, immer wie aus dem Ei gepellt angezogen sind... nur vom Feinsten leben....
    (sie ist zudem Einzelkind und einer wohlhabenden Familie entsprungen)


    Mein Ex darf seit 10 Jahren keinerlei Kontakt zu seinen Kindern haben... obwohl er früher ein echt toller Papa war und wir uns nach der Trennung (trotz allem Schmerz damals) sehr bemüht haben ein gutes Verhältnis zu behalten... offenes Besuchsrecht (er konnte die Kinder sehen wann immer er oder die Kinder das wollten usw...)


    Es gibt heute weder eine Karte, Anruf oder gar GEschenk zu Geburtstagen, WEihnachten oder sonstwie...


    All das ist schlimm genug, jetzt auch noch die Unverschämtheit mit dem Unterhalt...


    da kann ich von Glück sagen, dass meine Kinder wenigstens ein gutes Verhältnis zur Oma (seiner Mutter) haben (ich übrigens auch)...
    aber das macht all den Kummer natürlich nicht ungeschehen

  • Das mit dem KU verstehe ich nicht. Auf der Arge und früher beim Sozialamt galt auch: gelebt ist gelebt.
    Das Geld ist verbraucht und weg. Ich nehme an, dass ihr nicht wusstet, dass er zuviel zahlt.


    Gegen das Urteil würde ich in Revision gehen, falls möglich. Aber dazu müsste euch ein/euer Anwalt beraten.

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  • Darum ging es ja in seiner Klage


    lt. dem alten Unterhaltstitel musste er 316,00 zahlen... da er ja diesen "Mangelfall" angemeldet hatte, darf er jetzt auf 228,00 reduzieren. WEil er die Klage im März erhoben hatte, wurde der Unterhalt von 316,00 Euro nur unter Vorbehalt gezahlt. Natürlich hätte ich vorsichtshalber die Differenz zurück legen sollen (hatte ich auch jeden Monat versucht, da ich aber für meinen Sohn aus 2. Ehe keinen Unterhalt seit Monaten bekomme und wir sowieso schon nicht wissen wie wir jeden Monat rund kommen sollen) ging das einfach nicht... außerdem hab ich bei Leibe nicht damit gerechnet, dass er REcht bekommt...


    es ist alles so ungerecht

  • Naja, dann sieht die Sache anders aus...


    Ich würde dem Finanzamt trotzdem mal einen Tipp geben...


    Warum klagst du eigentlich nicht auf Umgang? Die Kinder haben ein Recht drauf...

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  • Ich werde mich mal beim Finanzamt erkundigen. Und wenn ich nur erreichen würde, dass sie sich auch irgendwie anmelden muss... glaub aber leider schon nicht mehr daran..


    Auf Umgang klagen geht nicht. Ich war damals sogar zum Jugendamt und wollte, dass die mir helfen, dass die Kinder ihren Papa sehen können. Hat nichts gebracht. Es gibt ein Besuchs - und Umgangsrecht für Väter und Großeltern, jedoch kann man leider keinen Vater zwingen, seine Kinder zu besuchen. Dies wäre nicht zum Wohle des Kindes, wenn der Vater sie nur gezwungenermaßen sehen muss.
    (so original- Jugendamt!)


    Außerdem sind meine beiden Töchter aus erster Ehe nun schon 20 und 18 Jahre alt. Sie wollen heute ihren Vater nicht mehr sehen... auch wenn ich oft schon versucht habe (trotz meiner eigenen Wut) sie dazu zu bewegen. Einmal, vor ein paar Jahren, konnte ich sie soweit bringen, einfach mal bei ihm zu klingeln... das war glaub ich nicht gut... er hat nur vom Balkon aus mit ihnen gesprochen und gesagt, dass er keine Zeit hätte, er habe sich gerade Badewasser einlaufen lassen... er ist auch nicht zur Kommunion der beiden gekommen, trotz Einladung und wirklich freundlichem Anruf meiner Tochter. Er fragte nur: "Was soll ich denn da?"


    so ist das... und mir sind die Hände gebunden....


    Ich könnte heulen... er hat die tollsten Mädchen, die sich ein Vater nur wünschen kann... meine Älteste ist jetzt fast fertig mit ihrer Ausbildung als Krankenschwester und meine Mittlere macht nächstes Jahr ABitur... beide sind unheimlich lieb und fleißig, haben einen tollen Charakter und sind mir die besten Kinder auf der Welt...