Unterhaltsvorschuss wie genau läuft das?

  • Nachdem mein Ex verlangt hat das ich die Beistandschaft wieder aufnehmen, ich aber gesagt habe, das es bei meiner Anwältin bleiben soll hat er mir eine wirklich fiese mail geschrieben und mich beleidigt etc.


    Er gab mir den freundlichen Tip, ich soll doch Unterhaltsvorschuss beantragen er zahlt nicht mehr!


    Wie läuft das in so einem Fall? Ich gehe zwar arbeiten aber wenn der unterhalt weg fällt bekomme ich schon Probleme. Ich habe für beide Kinder einen Unterhaltstitel (düsseldorfer Tabelle 115 %)


    Kann ich den UVG jetzt schon ab Juli beantragen damit ich alles weiter bezahlen kann? Dauert ja auch bis so ein Antrag durch ist. Ich meine falls er doch zahlt dann zahle ich es ja zurück aber ich finde es ein sehr "befremdliches" gefühl nächsten Montat in Geldnot zu gelangen, denn eigentlich ist es unser Urlaubsmonat :(


    Was mich so ärgert, er kümmert sich seit zwei Jahren überhaupt nicht und nun will er auch nicht mehr zahlen :( und für mich das "schlimmste" er gibt mir natürlich an allem sie Schuld :rolleyes2:

  • Wie alt sind denn die Kinder?


    Und warum führst Du diese Diskussionen selber? Warum nicht via Beistandschaft?

  • Die kinder sind 4 und 6.


    Beistandschaft habe ich im Zuge eines Verfahrens (Trennunsunterhaltsverfahren) niedergelegt da er einige Angaben unterschlagen hat und die Beistandschaft vieles hingenommen hat was aber schlussendlich nicht den Tatsachen ensprochen hat. Meine Anwältin hat das alles damals mit übernommen und den Rückständigen Kinderunterhalt damals mit geltend gemacht. Und da sie seit 2 Jahre betraut und wirklich alles weiß, wollte ich es auch einfach bei Ihr lassen und wenn er eine Änderung wünscht kann er ja eine Abänderungsklage stellen.


    Ich wollte überhaupt gar nicht mit Ihm darüber diskutieren, weil es sinnlos ist. Er versteht absolut nicht das es hier nicht "mein" geld ist. Das versteht er aber auch nicht wenn ihm das ein Gericht oder das Jugendamt sagt. Hab ich ja schon alles einmal durch.

  • Und warum führst Du diese Diskussionen selber? Warum nicht via Beistandschaft?


    Vielleicht weil in der Sache eine RAin das Mandat hat u in der Sache tätig ist?????????????
    Könnte sein....
    Zumindest schreibt sie das ja ganz klar u deutlich :pfeif:pfeif

  • Ich lese es so, dass Du für den Kindesunterhalt einen Titel hast?


    Falls ja: Pfänden.

  • So eine Kontenpfändung geht an einem Studenten nicht spurlos vorüber. Bist sicher, dass nichts dauf ist? ;)


    UHV gibt's halt erst, wenn längere Zeit nicht gezahlt worden ist. Auf Juli wird das nichts.

  • und von was bezahlt ich dann z. B. meine Kita platz, denn da kann ich nur zuschüsse beantragen wenn ich unterhalt bekomme oder mir UVG gezahlt wird.


    und wie lange braucht es denn bis einen Pfändung greift? Gerichte sind ja auch nicht die schnellsten

  • Das weiß ich auch nur halt die Frage, wie bezahle ich denn alles? ich meine ich gehe wirklich 36 Stunden arbeiten, aber davon kann ich nicht alles bezahlen, bzw. hab ich nix zum leben nachher weil Kita platz muss ich ja voll bezahlen weil ich ja eigentlich Unterhalt bekomme und der angerechnet wird. Und da frag cih mich echt wie ich mal schlappe 500 € weniger pro monat verschmerzen soll. Es ist jetzt schon nicht lustig, aber dann gehts mir ja schlechter wie einem Arbeitslosen nur das ich dafür stress hab ohne ende :(

  • Das, was Du über Deine Beistandschaft erzählst, ist leider häufig der Fall. Ich vermute, das der KV die "Vorzüge" der Beistandschaft im Gegensatz zu deinem Anwalt erkannt hat, und deswegen so "austillt".
    Hier war´s ähnllich. Die Beistandschaft...gäääääähn...da tat sich nüschts! Es kam nach 9 Monaten(!!!) des wartens (zwischenzeitlich keinerlei Info der Beistandschaft über den Bearbeitungsstand) lediglich die Aussage "Hm, frau xy, der Herr yz hat offenbar nichts und kann nicht zahlen :frag ".... Mit dem "offenbar" wollte ich mich nicht abgeben, und mit dem "..kann nichts zahlen" erst recht nicht, da ich wusste(!!!), daß er sehrwohl ordentlich genug verdiente um zahlen zu können.
    Laut Beistandschaft sollte ich das halt so hinnehmen. Einkommensnachweise reichte er einfach nicht ein...was solle man da machen :frag


    Zack: Beistandschaft gekündigt, Anwalt eingeschaltet (den besten den ich finden konnte) und schwubbeldiwubbel...keine drei Monate später war die Gerichtsverhandlung mit ner ordentlichen verdonnerung des KV´s auf satte Zahlung. Mir schlackerten selbst die Ohren während der Gerichtsverhandlung, denn KV´s Einkommen wurde offengelegt und er hatte sogar ne schöne Gehaltserhöhung bekommen. Also alles lief prima :strahlen


    Ich würde mich nie wieder von der Beistandschaft "abspeisen" lassen, sofern ich weiss, daß die schlafen und definitiv der Unterhalt zu holen wäre. In solchem Fall IMMEr ab zum (guten!) Anwalt 8)

  • @preisgarantie: Ja so in der Art ging es mir auch. Deshalb sehe ich es absolut nicht ein jetzt eine Beistandschaft zu machen zumal er sich jetzt im Scheidungsprozess geweigert hat sein einkommen offen zu legen und sogar noch trennungsunterhalt zahlen musste! und JETZT wo die Scheidung durch ist kommt er mit ich hab kein geld mehr? hallo? er hat seinen Job meines Wissens im letzen Jahr aufgegeben, da ist schon verdammt viel Zeit vergangen. Da stellt sie schon die Frage warum denn bitte jetzt wo es doch um den kindesunterhalt geht, wo er sich auch eigentlich nicht drücken kann.


    Nur brauche ich irgendwie einen Plan für den Fall X denn ich befürchte der zahlt dann jetzt einfach mal nicht und das ist schon hart. Das kann ich einen maximal 2 monate abfangen :( und ne Pfändung dauert bestimmt wieder lange so wie mein Eilverfahren damals bald 1 Jahr gebraucht hat *lach*

  • UHV gibt's halt erst, wenn längere Zeit nicht gezahlt worden ist. Auf Juli wird das nichts.


    Ich will Dir nicht alle Hoffnung nehmen, aber das kann schon mal Monate dauern.


    Die Perfektion ist vollkommen....


    Lesen, würde einiges an unnötigen Fragen ersparen, dann noch richtig antworten u nicht nur was dahinschreiben würde dem Fragendennoch emhr helfen..


    Qualität nicht Quantität!!!!!!!!
    Nur das Hilft dem Ratsuchenden!




    Hera


    Wenn er nicht zahlt, kann SOFORT UVG beantragt werden, da mußt er nicht erst lääänger nicht zahlen!


    Gepfändet werden kann natürlich aufgrund des Titels auch sofort, das kann recht schnell gehen, aber kann auch i.d.R. einige Tage bis Wochen dauern, kommt eben halt auch darauf an, wie schnell alles eingereicht wird usw. u auch wie fix der Gerichtsvollzieher ist..
    Allerdings sind da auch noch die Kosten der Pfändung, die erstmal an dir hängen, vom Schuldner zwar eingefordert werden, aber es schwierig wird, wenn da nix zu holen ist!
    Da wist dann nachher erst selber drauf sitzen bleiben.


    Das er gern hätte dass das alles über die Beistandschaft läuft is klar, er erghofft sich wohl das die etwas langsam u milder sind ;)



    Da ist nix zu pfänden, der hat wohl seine Job aufgegeben und ist Student


    Aber so wie sich das darstellt, solte hier deine RAin massiv tätig werden.
    1. gibt es den Titel der bedient werden muß, so lang er nicht abgeändert wurde
    2. scheint der Unterhaltspflichtige seiner gesteigerten Erwerbspflicht nicht nachzukommen u gefährdet den Unterhalt, was er ja auch schon angekündigt hat. Unterhalt muß er zwar zahlen u das auch lt. Titel, fragt sich halt nur wovon noch, wenn er den Job geschmissen hat u mal ebern einfach studiert.
    Vermutlich wird es da jetzt wieder zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, in dem er sehr sicher sehr auf die Nase fallen wird, weil so ein vorgehen einfach mutwillig ist..


    Aber bis dahin wird es mau werden denk ich mit Unterhalt, von daher sofort UVG beantragen!
    Keine Zeit verschwenden u alles andere nebenbei auch anleiern...
    U genaue Auskunft vom Unterhaltspflichtigen fordern, damit du damit entsprechendes einleiten überall kannst, wie auch evtl. eine Änderungsmitteilung über dein Einkommen im Zusammenhang mit den Kitagebühren

  • Jens hat Recht, Du solltest schnellstmöglich UV beantragen.


    Erzähl uns dann bitte,
    - ob's gleich Geld gab oder erst nachgewiesen werden musste, dass der Vater nicht zahlt
    - ob Du Deine eigenen Bemühungen zu Unterhalt zu gelangen erst mal nachweisen musstest
    - ob Deine Anwältin beim Kindsvater die erhöhte Erwerbsobliegenheit durchsetzen konnte.



    Vorerst kümmere Dich aber zumindest genaus engagiert um Plan B für den Fall X:


    Nur brauche ich irgendwie einen Plan für den Fall X denn ich befürchte der zahlt dann jetzt einfach mal nicht und das ist schon hart. Das kann ich einen maximal 2 monate abfangen und ne Pfändung dauert bestimmt wieder lange so wie mein Eilverfahren damals bald 1 Jahr gebraucht hat *lach*


    Du beschreibst die Realität ... auch wenn es ein Jahr sicher nicht dauern wird dieses Mal.

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  • So, heute bin ich schon ein großes Stück schlauer. Ich kann sogar JETZT schon die Pfändung einleiten, damit diese dann rechtzeitig durch ist. Da er es ja schriftlich angekündigt hat wäre das möglich. Aber ich glaube ich warte noch einen moment, da sein Anwalt wohl nicht da war und er diesen ja noch nicht gesprochen hat. Ich hoffe das der Ihm die "Rechtslage" vernünftig erklärt und er erstmal weiter bezahlt.


    Aber nichts des do trotz hab ich die Anträge für das UVG geordert. Das kann ich pro forma beantragen und sollte er dann doch zahlen, muss ich es halt zurück zahlen. Das ist mir aber wesentlich lieber, wie nachher ohne geld da zu stehen.


    Und nun bin ich mal gespannt wie das danach mit der Klage wird. Meine Anwältin schätzt das er damit nicht durchkommt und 100 %tig die Mindestunterhalt zahlen muss bzw. der Titel überhaupt nicht groß geändert wird, da er eine gut bezahlten job hatte und auch wieder einen finden würde. Die Richterin wird auch hocherfreut sein, denn das ist ja zum Glück immer die gleiche und nach der letzten Verhandlung (Scheidung) muss er sich wohl bei der Richterin entschuldigt haben :lach weil er etwas ausfallend war. Die freut sich bestimmt auch wenn er wieder felsenfest behauptet dass das, was auf den Kontoauszügen steht überhaupt nicht so ist :D


    Anfang der nächsten monats kann ich aber dann mehr berichten.


    Ansonsten :thanks:

  • Die längste Bearbeitungszeit was UVG betrifft war bei uns 8 Monate im Jahre 2001, weil das JA erst ne Stellungnahme wollte von Vattern, warum er nicht gezahlt hat - da der Kerl nie antwortet hat sich das hingezogen (anscheint leben Kinder in der Zeit von Luft und Liebe...). Aber der arme Vater hätte ja nen plausiblen Grund gehabt haben können (wobei meinen kids trotzdem das UVG zugestanden hätte, Grund hin oder her) für seine Nichtzahlung.