Nun wollen sie an den UHV ran

  • Zitat von »Iceshine«
    Das JA wird schon Druck genug machen, wenn eine Beistandschaft besteht....


    Das ist auch pauschalisiert und realitätsfern...

    Danke, genau das Gleiche habe ich auch gerade gedacht!

  • Danke, genau das Gleiche habe ich auch gerade gedacht!


    In wie fern denn?


    Man gibt die Beistandschaft ans JA, um selber entlastet zu werden, und nicht ständig zum Anwalt rennen zu müssen etc.


    Ich unterliege auch dem Druck der Beistandschaft...und ich kann da nur sagen, das ist nicht ohne, und die sind hart und näckig

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Zumindest bei unserem Jugendamt merke ich nichts von Druck. Nachdem z.B. 3 Monate kein Unterhalt gekommen ist, rufe ich dort mal an und die Dame schaut grad mal "ins System". Dann sagt sie "ja, da ist schon 3 Monate nichts mehr gekommen, soll ich den KV mal anschreiben?"


    Der Druck ist hier wohl eher ein Drücklein.

  • Iceshine ab und an kommst du mir vor, wie das personifizierte Beispiel für eine gewollte und bestens hinmanövrierte Neiddebatte. Den Eindruck hab ich.... :kopf

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • Zumindest bei unserem Jugendamt merke ich nichts von Druck. Nachdem z.B. 3 Monate kein Unterhalt gekommen ist, rufe ich dort mal an und die Dame schaut grad mal "ins System". Dann sagt sie "ja, da ist schon 3 Monate nichts mehr gekommen, soll ich den KV mal anschreiben?"


    Der Druck ist hier wohl eher ein Drücklein.


    Nun ja....warum hast Du nicht schon 2 Tage später angerufen? Hellsehen können die ja nun auch nicht, und müssen sie auch nicht....


    Und sie können wohl auch nicht jeden Fall monatlich überprüfen, oder? Wir sind doch schliesslich auch erwachsen?


    Es gibt bei den Beistandschaften nun mal nicht nur Frau Iceshine und Frau Marlene E ;), sondern viele weitere

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  • In wiefern?


    Na gut, ist ein bisschen vom Thema weg, also fasse ich mich kurz:


    Es wurde vom Jugendamt Unterhaltsklage eingereicht. Diese endete mit einem Vergleich, wonach der Vater 50,-€ pro Kind zahlen sollte.
    Ich wollte Einspruch erheben, weil das nicht mit rechten Dingen zugegangen war. Weißt du, was der Herr vom Jugendamt mir darauf hin sagte?!


    "Frau Dings, sie beziehen doch Hartz IV, also bekommen sie doch von dort Geld für die Kinder, wenn der Vater nicht zahlt."


    :hä ::) :batsch :ohnmacht:


    Ich habe trotzdem Einspruch eingelegt und mich dieses Mal selbst darum gekümmert.


    Nein, mein Exmann bekommt keinen Druck vom Jugendamt.
    Noch nicht mal ein Drücklein...


    Ich kenne aber auch andere Geschichten, ähnlich wie deine.


    Fazit:


    auch hier ist eine Pauschalisierung einfach nur realitätsfern.


    ww

    Einmal editiert, zuletzt von wortwechsel ()

  • Und sie können wohl auch nicht jeden Fall monatlich überprüfen, oder?


    Warum nicht? Das ist ihr Job!



    Übrigens habe ich den Gesetzesentwurf gerade nachgelesen.


    Die Begründung für diese Maßnahme ist offiziell, dass nicht-eheliche Lebensgemeinschaften durch die derzeitige UV-Regelung besser gestellt seien als eheliche Lebensgemeinschaften - bzw. die darin lebenden Kinder. Nun, das ist nichts Neues. Mit diesem Argument wurden bereits die Betreuungsunterhalts-Regelungen der verheirateten und nicht-verheirateten Mütter einander angeglichen. Weil die nichtehelichen Kinder Mami nur 3 Jahre hatten und die ehelichen Kinder ihre Mami bis 9 ganz- und danach wenigstens halbtags haben durften, gab es diese Gesetzesänderung.


    Was ich davon halten soll, weiß ich nicht. Ich fände es besser, zuerst mal die Rückzahlungsquote zu erhöhen... was für mich bedeutet, unterhaltspflichtige Elternteile bevorzugt in steuerpflichtige Arbeit zu vermitteln, bzw Missbrauch aufgrund falscher Angaben bezüglich der Einkünfte schärfer zu überprüfen.

  • Iceshine


    Welchen Druck soll denn die Beistandschaft machen, wenn sich der Vater hinsetzt, nicht arbeitet und somit nicht fähig ist Unterhalt zu zahlen???


    Wie soll denn die Beistandschaft den Vater dazu bringen, sich Arbeit zu suchen, wenn der doch einen Deppen hat, der für ihn für seine Kinder aufkommen muss, weil er so dämlich war mit der Mutter der Kinder eine Beziehung anzufangen und mit ihr zusammenzuziehen? Ist doch super, dieser Idiot übernimmt neben den alltäglichen Dingen, die so anfallen und eigentlich Aufgabe des Vaters wären auch noch die Finanzierung. Aber zu sagen hat er nix, ist ja nicht der Vater, nur der Vollidiot der die Finanzierung, Versorgung, Bespaßung etc. mit übernimmt.


    Soll die Beistandschaft ihn zur Zwangsarbeit verdonnern oder was???


    Anm.: das gilt alles auch für den umgekehrten Fall der Geschlechter, bevor hier wieder jemand poltische Korrektheit einfordert.

  • Ich denke mal Marlene lässt - so wie auch ich - den Unterhalt über die Beistandschaft laufen, sprich: KV überweist ans JA, JA überweist weiter an Marlene/mich.
    Ich habe es so verstanden, dass diese Methode den Vorteil hat, sollten Zahlungen ausbleiben, dass sich gleich die Beistandschaft einschaltet und nachhakt.


    Richtig. Statt dem Vater hinterher zu laufen, laufe ich jetzt halt der Beistandschaft hinterher. Ist mir aber lieber so, weil die mir wenigstens keine Vorwürfe machen, ich wolle sie nur ruinieren und überhaupt wäre ich geldg**l oder so. Da hört man höchstens mal "ja wenn Ihr Konto jetzt am Überziehungslimit ist, müssen Sie aber besser wirtschaften - Sie können doch nicht Geld ausgeben, das Sie noch gar nicht haben!" (Das war damals nach 5 Monaten ohne Unterhalt :rolleyes2: )


    Warum ich nicht 2 Tage später angerufen habe?
    Weil es hinzunehmen ist, wenn der Unterhalt mal wat verzögert reinkommt - und "unser" Kindsvater hat nun mal ganz gerne einen Verzug von mindestens zwei Monaten.

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • Ich denke mal Marlene lässt - so wie auch ich - den Unterhalt über die Beistandschaft laufen, sprich: KV überweist ans JA, JA überweist weiter an Marlene/mich.
    Ich habe es so verstanden, dass diese Methode den Vorteil hat, sollten Zahlungen ausbleiben, dass sich gleich die Beistandschaft einschaltet und nachhakt. .


    So läuft es bei uns auch, aber die haben nun mal nicht nur Fall Mela, Marlene e oder ice zu bearbeiten.....und die Buchungen laufen automatisch. Nichteingänge müssen denen mitgeteilt werden, was ich persönlich nicht tragisch finde, ohne Beistandschaft würde ich ja auch selber nachhaken (in dem Fall beim Unterhaltsschuldner)

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  • Iceshine ab und an kommst du mir vor, wie das personifizierte Beispiel für eine gewollte und bestens hinmanövrierte Neiddebatte. Den Eindruck hab ich.... :kopf


    Dann erquicke Dich Deines Eindrucks....wenn es Dir gut tut...habe ich kein Problem mit

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  • Wie soll denn die Beistandschaft den Vater dazu bringen, sich Arbeit zu suchen, wenn der doch einen Deppen hat, der für ihn für seine Kinder aufkommen muss, weil er so dämlich war mit der Mutter der Kinder eine Beziehung anzufangen und mit ihr zusammenzuziehen? Ist doch super, dieser Idiot übernimmt neben den alltäglichen Dingen, die so anfallen und eigentlich Aufgabe des Vaters wären auch noch die Finanzierung. Aber zu sagen hat er nix, ist ja nicht der Vater, nur der Vollidiot der die Finanzierung, Versorgung, Bespaßung etc. mit übernimmt.


    Okay..ich entziehe mich dieser Diskussion...und gehe kopfschüttelnd ins Bett

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  • Abgesehen davon das es nur ein Entwurf eines Bundeslandes ist:
    Es wird nur für Gerechtigkeit zw. ehelich und uneheliche Lebenspartnerschaft gesorgt.
    Vermutlich macht man sich Sorgen wegen Verfassungsgericht.
    Man sorgt nun dafür das nicht nur der Unterhaltspflichtige trickst sondern auch UVG-Bezieher tricksen.
    Es würde dann eben Privatdetektive geben welche eine uneheliche Lebenspartnerschaft feststellen müssen.
    Man müsste aber auch für eine genaue Definition sorgen. Die gibt es nicht. Manche Richter sehen es nach 2 Jahre als gegeben und manche schon nach 1 Jahr.
    Definition ist im Grunde wenn die Beziehung gefestigt ist.
    Also schwierig und könnte so nicht kommen ohne noch mehr Kosten zu verursachen.


  • Finde ich ja auch durchaus richtig, dass man sich Gedanken macht, wann eine uneheliche Lebenspartnerschaft besteht - wenn es um den Trennungs- und/oder Ehegattenunterhalt geht. Hier sehe ich auch, dass dem ein Riegel vorgeschoben werden muss, dass Ex-Partner das Leben mit einem neuen Partner mitfinanzieren.
    Aber wenn es um Zahlungen fürs Kind geht, finde ich es total unangebracht, dass Zahlungen davon abhängig gemacht werden sollen, ob man in einer neuen Partnerschaft lebt. Denn ich finde es eine Frechheit, einen neuen Partner per se dazu "verdonnern" zu wollen, für ein Kind aufzukommen, das der Ex-Partner (finanziell) im Stich lässt.


    Ich bin froh, dass es mich nicht persönlich betrifft, aber wenn ich es schon als Ungerechtigkeit empfinde, wie mag es dann den AEs gehen, die davon wirklich betroffen wären und die eh schon mit dem UVG oft viel schlechter dastehen als die AEs mit Unterhaltszahlungen vom Ex-Partner.