Wird beim Unterhaltspflichtigem eine chronische Erkrankung berücksichtigt, also erhöht sich der Selbstbehalt???

  • hallo zusammen,



    weiß von euch jemand ob man einen höheren selbstbehalt hat als unterhaltspflichtiger, wenn nachweislich eine chronische erkrankung vorliegt? also erhöht sich da der selbstbehalt bei berufstätigen von 900euro auf....???



    viele grüße hoffnung

  • ich könnte mir vorstellen, dass sich der selbstbehalt bei einer chronischen erkrankung nur dann erhöht, wenn der unterhaltspflichtige durch seine erkrankung


    -einen mehrbedarf hat (z.b. besondere ernährung)
    -durch seine ernährung vermindert erwerbsfähig ist.


    gibt es einen schwerbehindertenausweis? könnte auch von den prozenten da bzw. den zusatzvermerken abhängen...


    das sind aber jetzt nur vermutungen, keine tatsachen!


    "unser" kv hat einen gdb von 70 (glaub ich), hat den aber bisher nicht angegeben und den titel unterschrieben. ob das einen unterschied machen würde weiß ich also nicht mit sicherheit. ich würde da mal bei deinem anwalt nachfragen..sonst wüsst ich auch nicht, wo du die entsprechenden infos herbekommen kannst, sorry

  • Hi,


    geht´s um Kindesunterhalt ?


    zur Frage:


    wenn der Mindestunterhalt sichergestellt ist, und der U-Pflichtige erhöhte Kosten, wegen seiner Krankheit hat,
    so können, meiner Meinung nach, auch die erhöhten Kosten geltend gemacht werden, und verringern dadurch sein
    bereinigtes Netto.
    Sprich die Kosten können vom Gehaltsnetto abgezogen werden. Den SB erhöht´s nicht.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Ich denke, dass ein Mehrbedarf entsprechend den Empfehlungen des deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge angerechnet werden könnte.
    Anders gesagt, würde ein Mehrbedarf aufgrund einer chronischen Erkrankung bei Harz IV bewilligt werden, wäre es für mein Empfinden nur billig, dies auch hier zu tun.
    Vielleicht wäre dies auch ein Kompromis? (denn die tatsächlichen Kosten sind höher...)