14 Tage Regelung=geteiltes Kindergeld?

  • Hi,

    Bei Kids ab 18, sind beide ET im Verhältnis ihres Einkommens U-pflichtig.
    Bei volljährigen Kindern wird das KG in voller Höhe auf den Bedarf angerechnet, d.h. vom Betrag der DT, abgezogen.


    Gruß
    babbedeckel, der sich über so eine Basisfrage, der TS, wundert :hae:


    Da meine Freundin mir davon erzählte und ich das schlicht weg einfach nicht wusste,wie auch???Der Vater meines großen Sohnes zahlt keinen Unterhalt und mit dem Vater meines jüngsten bin ich zusammen*gg*
    Ich hab davon noch nie gehört und wollte daher einfach wissen,ob dies der Wahrheit entspricht.Da meine Freundin selbst,sich auch unsicher war.


    Daher habe ich diese "Basisfrage" gestellt :D

    Schreibfehler sind nur Special-Effects meiner Tastatur

  • Nööö - Die DÜtab berechnet erst mal den Gesamtunterhaltsbetrag. Den reinen Zahlbetrag weist sie nicht aus---


    Es gibt tabellen die den ausweisen - das sind aber nicht die offiziellen DüTabs wie man sie überall abgedruckt findet - sondern Anhänge dazu....

    Stimmt so nicht die neue Düsseldorfer Tabelle weist einmal den kompletten Unterhaltssatz auf ohne hälftig abgezogenes kindergeld und einmal den bereinigten Unterhalt mit hälftigem Kindergeld :aetsch hab das Ding gerad vor mir liegen , sechs seiten tolle zahlen ;-) ganz unten ist es verzeichnet

  • der unterhalt SIND kosten, an die er sich beteiligt ;)


    :ohnmacht: ich meinte hier ja auch nur die Kosten, die er beim Umgang beim dem Kind hätte... (denn ich hatte es so verstanden, dass ihm dafür ja auch das halbe Kindergeld "gutgeschrieben" wird)


    Dass Unterhaltszahlungen Kosten für den KV sind ist mir schon klar... Sorry, ich wollte den zahlenden Vätern hier nicht auf die Füsse stehen! Aber ich gehe mal davon aus, dass sich alle zahlenden Väter, die hier im Forum angemeldet sind, auch um den Umgang mit Ihren Kindern bemühen, von demher muss sich hier durch meine Frage auch keiner angesprochen oder gar angegriffen fühlen... ;) (also nochmals sorry für die Nachlässigkeit in meiner Formulierung)

    "I'm selfish, impatient and a little insecure. I make mistakes, I am out of control and at times hard to handle.
    But if you can't handle me at my worst, then you sure as hell don't deserve me at my best." — Marilyn Monroe

  • ich meinte hier ja auch nur die Kosten, die er beim Umgang beim dem Kind hätte... (denn ich hatte es so verstanden, dass ihm dafür ja auch das halbe Kindergeld "gutgeschrieben" wird)


    Nocheinmal: Kindergeld und Umgang haben nichts, garnichts und überhaupt nichts miteinander zu tun.


    Kindergeld dient dem Unterhalt des Kindes. Genau deswegen darf es abgezogen werden... vom Unterhaltszahlenden ET ( zur Hälfte), oder vom JA bei UV ( da komplett).

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...