Hi,
Bei Kids ab 18, sind beide ET im Verhältnis ihres Einkommens U-pflichtig.
Bei volljährigen Kindern wird das KG in voller Höhe auf den Bedarf angerechnet, d.h. vom Betrag der DT, abgezogen.
Gruß
babbedeckel, der sich über so eine Basisfrage, der TS, wundert :hae:
Da meine Freundin mir davon erzählte und ich das schlicht weg einfach nicht wusste,wie auch???Der Vater meines großen Sohnes zahlt keinen Unterhalt und mit dem Vater meines jüngsten bin ich zusammen*gg*
Ich hab davon noch nie gehört und wollte daher einfach wissen,ob dies der Wahrheit entspricht.Da meine Freundin selbst,sich auch unsicher war.
Daher habe ich diese "Basisfrage" gestellt