Kindesunterhalt

  • hallo ihr lieben,


    mein mann(ex) hat seit der trennung lt. jugendamt nur den mindestbeitrag von euro 133,-kindesunterhalt bezahlt. nun muss er april lt.meinem anwalt 272,- zahlen. da ich von agl2 lebe nun meine frage, wird mir das von der AGL2 leistung abgezogen oder habe ich das zur verfügung?
    freue mich über antworten!


    danke tante emma

  • Der Mindestkindesunterhalt ist übrigens nicht 133€.
    Der Mindestbetrag ergibt sich aus der DD-Tabelle.
    133€ ist der Betrag für nach Unterhaltsvorschußgesetz.
    Das ist der MAx-Betrag den der Staat bereit ist zu zahlen wenn Kind unter 6 Jahre alt.