hallo ihr lieben,
mein mann(ex) hat seit der trennung lt. jugendamt nur den mindestbeitrag von euro 133,-kindesunterhalt bezahlt. nun muss er april lt.meinem anwalt 272,- zahlen. da ich von agl2 lebe nun meine frage, wird mir das von der AGL2 leistung abgezogen oder habe ich das zur verfügung?
freue mich über antworten!
danke tante emma