AE und bald ohne Arbeit, welche Hilfe erhalte ich von Ämtern und wo?

  • Guten Abend,


    Nicht genug, das man momentan AE ist,


    nun auch noch zum 30.06.10 die Kündigung erhalten von meinem Arbeitgeber. Habe bisher recht gut verdient, konnte aber keine Rücklagen bilden.
    Habe nun vor den Wohnsitz (von einem Dorf in eine Stadt) zu vollziehen, da ich in einer Stadt bessere berufliche Chancen sehe.
    Das ich mich auf dem zuständigen Arbeitsamt melden muss ist klar, aber wer ist weiter zuständig für Arbeit, ggf Wohnung, da aufgrund der Kündigung und der dann fehlenden Arbeit eine eigen Finanzierung der Wohnraummiete nicht möglich ist?
    Welche Grösse an Wohnraum steht mir mit einem 14jährigen Sohn zu?
    Was für Anträge kann oder muss ich stellen?


    Für Antworten wäre ich dankbar.


    Gruss
    Darkman

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  • Wenn ich mich recht entsinne, warst Du länger als 12 Monate bei Deinem Noch AG? Dann steht Dir erstmal ALGI zu. Reicht das nicht gemäss Mindestsatz, kannst Du aufstockend ALGII beantragen. Oder Wohngeld, was immer besser für Dich ist. Kinderzuschlag wäre überlegenswert. Da gibt es einen Rechner im Netz. Mach Dir da nur nicht zuviel Hoffnung. Nur ganz wenige bekommen ihn. Hast schnell zuviel dafür, aber zu schnell zu wenig ohne :rolleyes:


    Zuständig ist immer erstmal das Amt des Wohnortes an dem Du bei Antragstellung lebst.


    Lass Dir erstmal das ALGI ausrechnen. Du kannst dann schauen, wie die ortsüblichen Mieten am gewünschten Wohnort sind und bei der Arge(für den Fal der Fälle) anklopfen, wie die Mieten angemessen sind. Frag auch mal hypothetisch beim neuen Ort die Wohngeldstelle, was die übernehmen würden.


    Bei einem Wohnortswechsel, gepaart mit Arbeitslosigkeit, sichere Dich in alle eventuelle Richtungen ab. Ist viel, aber nötig.


    Solltest Du tatsächlich mit H4 in Berührung kommen, lies Dir sehr genau das SGB II durch. Und zwar bevor es ganz akut ist. :tuschel


    Mal ganz nebenbei...ist die Kündigung rechtens, ich meine so ganz nach Paragraphen etc.? Käme vielleicht eine Abfindung in Frage?


    Auf jedenfall wird es eine Menge Rennerei.

  • Kündigung ist rechtens, diese habe ich schon prüfen lassen.
    Auf ALG1 habe ich Anspruch.
    DA ich schon seit langem aus meinen erlernten Berufen raus bin (momentane Tätigkeit kann man auch machen ohne berufliche Ausbildung) habe ich schon eine Anfrage gestartet an das zuständige Arbeitsamt, wegen einer Umschulung und wie es aussieht mit einem Wohnortwechsel. Da warte ich noch auf Antwort.

  • Welche Grösse an Wohnraum steht mir mit einem 14jährigen Sohn zu?


    Wo ist denn der 18jährige hingekommen?
    Unter anderem seinetwegen (morgens zum Job/zur Schule bringen) hattest Du doch den Job vor einiger Zeit selbst gekündigt?


    Kündigung ist rechtens, diese habe ich schon prüfen lassen.


    Ich dachte, Du hättest selbst gekündigt?


    Soweit ich weiß, sind es 60 qm Wohnraum für zwei Personen - die Höhe der höchstmöglichen Miete ist von Region zu Region verschieden.

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • Eine bezahlte Umschulung bekommst Du wohl erst, wenn Du bereits arbeitslos bist :wand Gilt auch für sämtliche Weiterbildungsmassnahmen. Das sagt meine Schwester, die gibt Weiterbildungsseminare für das AA und macht kaum Hoffnung für eine schnelle Umschulung. Selbst bei mir, nicht abgeschlossenes Studium und ohne Ausbildung :kopf


    Reicht denn ALGI plus Wohngeld nicht? Wäre die eleganteste Lösung ohne H4 ala Big Brother is watching you...


    Ansonsten gebe ich Dir mal die Hand, bei mir auch der 30.6. plus Wohnortswechsel, allerdings pus Abfindung :-) Ich frage gerade auch in alle Richtungen, was, wie, wenn..ist wirklich kompliziert.


    Nur, was ich bisher erkannt habe, in der Elternzeit und beim Wiedereinstieg..verlasse Dich nie auf die SB, lese alle SGB selbst und tauche auch mit Paragrphen auf

  • @ MarleneE
    Die Kündigung von mir wurde nicht angenommen, sondern in eine Betriebsbedingte umgewandelt, daher Kündigung von Arbeitgeberseite und ohne Abfindung so wie es aussieht. Daher rechne nicht mit einer Abfindung.


    Der 18jährige hat sich mittlerweile selbst eine kleine Wohnung gesucht, welche er im Mai bezieht. Hat bisdahin auch den Führerschein, sodas er selbstständiger ist. War seine eigene Entscheidung mit der eigenen Wohnung.

    Einmal editiert, zuletzt von Darkman ()

  • Hi,


    wenn du recht gut verdient hast, so wird auch das ALG I reichen ...


    Hast du denn schon Bewerbungen geschrieben ? ...schließlich weißt du doch schon länger von der Aufhebung ... Kündigung ...


    Ich habe das Gefühl, du trittst auf der Stelle.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Bewerbungen werden geschrieben. Bei zweien im Auswahlverfahren, ansonsten bisher absagen. Jeden TAg mehrmals beim AA online reingeschaut, und auch auf diversen anderen Stellenangebotsseiten.
    Lt. Berechnung ALG1 (kann man grob selber berechnen, online) stehen mir fast 1200€ zu. Davon muss ich dann den Mietzins abziehen für die neue Wohnung, KU für den 11jährigen, dem 18jährigen steht auch noch was zu, da er unter 300€ momentan in der Lehre verdient. Will ja auch nicht klagen, es gibt bestimmt viele, denen es schlechter geht. bin auch bereit zu beginn halbe Tage zu arbeiten, wenn es nicht anders möglich ist, denn auf Dauer möchte ich nicht Leben von Vater Staat.

  • OK, wenn ich das lese, bekommst wohl kaum noch was vom Staat. Denn, wenn ich mal vergleiche Netto etwa 1300 bei 25Suden die Woche plus Kindergeld für zwei Kinder und Unterhalt für eines..unterhalb der DDT ... ich habe für alle Zuschüsse zuviel, kein Wohngeld, kein Kinderzuschlag, nichts :hm...Selnst GEZ muss ich zahlen.


    Stell am Besten sofort Euren Lebensstandard um, auf ein MInimum, dann habt Ihr noch nette Aufheiterungen.Ist übel, ich weiss, aber anders geht es erstmal nicht. Und dann drück ich Dir alle Daumen für einen neuen guten Job :daumen

  • Hallo,
    erstmal danke für die antworten. :thanks:
    habe mal angefragt bei dem Amt, wo ich hinziehen möchte, antwort kam heute.
    WBS kann ich hier vor Ort, wo ich noch wohnhaft bin, beantragen, dieser WBS gilt im gesammten Bundesland(NRW). Zudem kann ich mich beim Amt für eine Wohnung eintragen lassen, dazu benötigen die nur eine Angabe der Grösse, Aussstattung, Lage, max. Kalt- u, Warmmiete und eine Mitteilung über die finanziellen Möglichkeiten, welche man selber hat. Hätte dadurch die Möglichkeit günstig an einer Wohnung zu kommen, zudem kann ich ergänzend Wohngeldzuschuss beantragen.
    WBS wird kommende Woche beantragt, ebenso werde ich mich bei dem Amt, wo ich dann hinziehen werde für eine Wohnung anmelden.


    gruss
    Darkman